Anschlussbegriff
AI Act
Der AI Act ist der EU-Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Er folgt einem risikobasierten Ansatz und zielt auf vertrauenswürdige, menschenzentrierte KI sowie Schutz von Gesundheit, Sicherheit, Grundrechten, Demokratie, Rechtsstaat und Umwelt.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an KI-Governance, Algorithmische Fairness und digitale Rechte, Datenqualität.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist der AI Act wichtig, weil KI Wirkungen verstärkt: auf Arbeit, Öffentlichkeit, Verwaltung, Gesundheit, Kapital, Diskriminierung, Macht und Datenqualität. KI darf nicht die Hoheit über Wirkungslogik übernehmen.
Verwendung
Verwendung
„AI Act“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Der AI Act ist keine vollständige Digitalethik. Die WÖk ergänzt ihn durch Wirkungsmessung, algorithmische Verantwortlichkeit, Wirkungsdatenräume und demokratische Kontrolle.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „AI Act“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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