Anschlussbegriff
DSA – Digital Services Act
Der Digital Services Act regelt digitale Vermittlungsdienste und Plattformen. Er enthält besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere zum Umgang mit systemischen Risiken.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Öffentlichkeit, Plattformlogik und Algorithmen, Desinformation.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist der DSA ein zentraler Rechtsanker für digitale Öffentlichkeit als Wirkungsraum. Desinformation, Manipulation, Grundrechtsrisiken, algorithmische Verstärkung und demokratische Stabilität werden nicht mehr nur kommunikativ, sondern regulatorisch relevant.
Verwendung
Verwendung
„DSA – Digital Services Act“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Der DSA ist keine Wahrheitsbehörde. Er regelt Verantwortung, Transparenz, Risikomanagement und Aufsicht für Plattformen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „DSA – Digital Services Act“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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