Anschlussbegriff
DSA – Digital Services Act
Der Digital Services Act regelt digitale Vermittlungsdienste und Plattformen. Er enthält besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere zum Umgang mit systemischen Risiken.
Auf einen Blick
- Der Digital Services Act regelt digitale Vermittlungsdienste und Plattformen. Er enthält besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere zum Umgang mit systemischen Risiken.
- Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „DSA – Digital Services Act“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Öffentlichkeit, Plattformlogik und Algorithmen, Desinformation.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Der Digital Services Act regelt digitale Vermittlungsdienste und Plattformen. Er enthält besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere zum Umgang mit systemischen Risiken.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Für die WÖk ist der DSA ein zentraler Rechtsanker für digitale Öffentlichkeit als Wirkungsraum. Desinformation, Manipulation, Grundrechtsrisiken, algorithmische Verstärkung und demokratische Stabilität werden nicht mehr nur kommunikativ, sondern regulatorisch relevant.
Verwendung
Verwendung
Für die WÖk ist der DSA ein zentraler Rechtsanker für digitale Öffentlichkeit als Wirkungsraum. Desinformation, Manipulation, Grundrechtsrisiken, algorithmische Verstärkung und demokratische Stabilität werden nicht mehr nur kommunikativ, sondern regulatorisch relevant.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Der DSA ist keine Wahrheitsbehörde. Er regelt Verantwortung, Transparenz, Risikomanagement und Aufsicht für Plattformen.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird
Für die Wirkungsökonomie ist „DSA – Digital Services Act“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Der Digital Services Act regelt digitale Vermittlungsdienste und Plattformen. Er enthält besondere Pflichten für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere zum Umgang mit systemischen Risiken.
Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.
Beispiele
Wo der Begriff praktisch auftaucht
- In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
- In einem Werkzeug markiert „DSA – Digital Services Act“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
- In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „DSA – Digital Services Act“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Querverweise
Begriffe, die du mitdenken solltest
Öffentlichkeit · Plattformlogik und Algorithmen · Desinformation · SDG+ · Medienqualität · Diskursraum
Verknüpfungen