Schutzbegriff
Kooperationsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Ordnung, faire Lastenteilung, Reziprozität, Beteiligung, Konfliktlösung, Partnerwahl und Wiedergutmachung praktisch zu ermöglichen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Schutzbegriff im Bereich Schutzbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Systemische Kooperation, Soziales Dilemma, Assurance Game.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Kooperationsfähigkeit ist kein Zustimmungswert und keine Pflicht zur Harmonie. Sie hängt von realen Alternativen, Verfahrensfairness, Schutz vor Ausbeutung und der Möglichkeit ab, Fehlverhalten zu korrigieren, ohne Menschen dauerhaft aus gemeinsamer Handlung auszuschließen.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Als SDG+-Querschnittsgate prüft Kooperationsfähigkeit, ob ein Netzwerk oder eine Regel gemeinsame Handlungsfähigkeit stärkt, statt Abhängigkeit, Kartellbildung oder gruppeninterne Ausbeutung zu belohnen.
Verwendung
Verwendung
Nicht mit bloßer Kooperationsbereitschaft oder der Bewertung von Personen verwechseln. Gemeint sind institutionelle Bedingungen einer fairen, belastbaren Zusammenarbeit.
Abgrenzung
Abgrenzung
- kooperationsbereitschaft
- personenbewertung
- kartell
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Kooperationsfähigkeit“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise