Demokratie, Rechtsstaat Und Demokratische Wirkungsarchitektur
Legitimität
Legitimität beschreibt die anerkannte Rechtfertigung politischer Macht oder Entscheidung.
Auf einen Blick
Legitimität beschreibt die anerkannte Rechtfertigung politischer Macht oder Entscheidung.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Kurzdefinition: Legitimität beschreibt die anerkannte Rechtfertigung politischer Macht oder Entscheidung.
WÖk-Bezug: Legitimität entsteht nicht nur formal durch Verfahren, sondern auch durch Wirkung, Transparenz, Fairness, Rechenschaft und Korrekturfähigkeit.
Grenze / Status: Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Wirkungsökonomie
Warum ist das wichtig?
Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Verwendung
So wird der Begriff genutzt
Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Abgrenzung
Nicht verwechseln mit
Keine Einträge
Lernseite zu Legitimität
Warum wichtig?
Was macht der Begriff sichtbar?
Legitimität beschreibt die anerkannte Rechtfertigung politischer Macht oder Entscheidung.
Abgrenzung
Was es nicht bedeutet
Legitimität ist keine automatische Bewertung und kein Ersatz für Kontext, Datenqualität und demokratische Entscheidung.
Beispiel
So wird es konkret
In der Anwendung hilft Legitimität, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.
Missverständnisse
Worauf achten?
- Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
- Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.
Passende Tools
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Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Grundlagen
Im Grundlagenwerk
Verknüpfung
Kapitel 28 - Demokratie als Wirkungsraum
Kapitel 28 des Hauptwerks Die neue Ordnung des Wohlstands.
Bibliothek
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Externe Quellen
Hochwertige externe Quellen
Dieser Begriff ist nicht ausschließlich durch die Wirkungsökonomie geprägt. Die folgenden Quellen zeigen den externen Referenzrahmen, an den die WÖk anschließt.