Grundbegriff
Lokale Energie als Wirkungsinfrastruktur
Lokale Energie als Wirkungsinfrastruktur beschreibt erneuerbare, dezentrale und gemeinschaftlich organisierte Energieversorgung als Teil gesellschaftlicher Grundversorgung.
Auf einen Blick
- Einordnung: Grundbegriff im Bereich Grundbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Energy Sharing, Energiegemeinschaft, Energiegenossenschaft.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Energie wird nicht nur als Ware betrachtet, sondern als Bedingung für Teilhabe, Gesundheit, Bildung, Pflege, digitale Infrastruktur, Klimaschutz und demokratische Resilienz.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Energie als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe und positiver Netto-Wirkung beschreiben.
Verwendung
Verwendung
Als Systembegriff verwenden, wenn Energy Sharing, Bürgerenergie, Resilienz und öffentliche Daseinsvorsorge verbunden werden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Strom als Ware
- reine Tariflogik
- automatisch positive Wirkung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Lokale Energie als Wirkungsinfrastruktur“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise