Anschlussbegriff
Non-Aggression Principle
Das Non-Aggression Principle hält Gewalt, Zwang oder Eingriffe in Eigentum und Person grundsätzlich für unzulässig, außer zur Verteidigung.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Liberalismus, Libertarismus, Neoklassik und Marktbegriffe.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Libertarismus, Externalität, Wirkungsverantwortung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk-Frage lautet: Was gilt als Eingriff, wenn Schäden über Klima, Luft, Wasser, Plattformmacht oder Desinformation auf andere verlagert werden?
Verwendung
Verwendung
Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Non-Aggression Principle“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Anschlussbegriff bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Non-Aggression Principle“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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