Führender Begriff

Rückkopplungspreis

Ein Rückkopplungspreis führt bislang unsichtbare Wirkung in wirtschaftliche Entscheidungen zurück.

Führender Begriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Führender Begriff im Bereich Energie, Strommarkt und Systemkosten.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an CO2-Preis, Wirkungslenkung, Wirkungssteuer.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Ein Rückkopplungspreis ist ein Preis, der eine bislang unsichtbare Wirkung in wirtschaftliche Entscheidungen zurückführt. Er soll nicht nur Einnahmen erzeugen, sondern Verhalten, Investitionen und Alternativen in Richtung positiver Netto-Wirkung lenken.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der WÖk ist der Rückkopplungspreis ein Brückenbegriff zwischen CO2-Preis, Wirkungssteuer und Preislogiken, die negative Wirkung entscheidungsrelevant machen.

Verwendung

Verwendung

Als WÖk-Brückenbegriff für CO2-Preis, Wirkungssteuer und andere Lenkungspreise verwenden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Strafzahlung
  • Gebühr ohne Wirkungsbezug
  • reine Einnahmenlogik

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Rückkopplungspreis“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: Energie, Strommarkt und Systemkosten

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.