Wirkungssteuer
Eine Wirkungssteuer koppelt bewertete Wirkung in steuerliche Anreize zurück.
Hoverdefinition
Wirkungssteuer macht Wirkung steuerungsrelevant, indem sie Wirkung in Steuersätze oder Anreize rückkoppelt.
Definition
Wirkungssteuern sind Instrumente, um positive Netto-Wirkung günstiger und negative Wirkung teurer zu machen.
Warum wichtig?
Als Rückkopplungsinstrument der WÖk verwenden.
Verwendung in der WÖk
Nicht als Strafsteuer verkürzen.
Nicht verwechseln mit
CO2-Steuer, Pigou-Steuer
Verwandte Begriffe
wstg, wustg, wirkungsrueckkopplung
Relevante Kapitel
Siehe Kapitel-Navigator der Online-Referenz.