Wirkungssteuer

Eine Wirkungssteuer koppelt bewertete Wirkung in steuerliche Anreize zurück.

Hoverdefinition

Wirkungssteuer macht Wirkung steuerungsrelevant, indem sie Wirkung in Steuersätze oder Anreize rückkoppelt.

Definition

Wirkungssteuern sind Instrumente, um positive Netto-Wirkung günstiger und negative Wirkung teurer zu machen.

Warum wichtig?

Als Rückkopplungsinstrument der WÖk verwenden.

Verwendung in der WÖk

Nicht als Strafsteuer verkürzen.

Nicht verwechseln mit

CO2-Steuer, Pigou-Steuer

Verwandte Begriffe

wstg, wustg, wirkungsrueckkopplung

Relevante Kapitel

Siehe Kapitel-Navigator der Online-Referenz.

Version und Quelle

Kategorie: Messbegriff · Status: führender-begriff · Version: 1.0 · Review: approved

Quelle: WOeK_Begriffsleitfaden_fuehrend_v1.0.md · Abschnitt: Instrumente