WÖk-Prägungsbegriff / Rechts- und Steuerungsbegriff
Wirkungssteuergesetz
Das Wirkungssteuergesetz ist der WÖk-Entwurf für ein steuerliches Rahmengesetz, das Wirkung als Bemessungs- und Steuerungsgröße in bestehende Steuerarten einführt.
Auf einen Blick
- Das Wirkungssteuergesetz ist der WÖk-Entwurf für ein steuerliches Rahmengesetz, das Wirkung als Bemessungs- und Steuerungsgröße in bestehende Steuerarten einführt.
- Der Begriff gehört zum Bereich Recht, Steuern & Wirkungsarchitektur und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
- Wirkungsökonomisch fragt „Wirkungssteuergesetz“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
- Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungssteuer, WStG, WUStG.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Das Wirkungssteuergesetz bezeichnet den konzeptionellen Rahmenentwurf der Wirkungsökonomie, mit dem Wirkung als steuerliche Bemessungs- und Steuerungsgröße eingeführt werden soll. Es ist als Entwurf und Rahmenlogik zu kennzeichnen, nicht als geltendes Recht.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Das WStG bildet die rechtliche Klammer für Wirkungssteuer, WUStG, Wirkungseinkommensteuer, Wirkungshaushalt, Kapitalwirkung, Register, Audit, Wirkungsrat und Rechtsschutz.
Verwendung
Verwendung
Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, nicht als geltendes Recht darstellen. Es ist WÖk-Konzept, Entwurf oder Rahmenlogik.
Abgrenzung
Abgrenzung
- WUStG
- geltendes Steuerrecht
- Wirkungssteuer: Steuerlogik; WStG: rechtlicher Rahmen.
- WUStG: Produkt- und Umsatzsteuerlogik; WStG ist breiter.
- Steuerreform: ändert Sätze; WStG ändert Bemessungsmaßstab.
- CO2-Gesetz: WStG ist mehrdimensional.
- ESG-Regulierung: berichtet oder reguliert Risiko; WStG koppelt Wirkung in Steuerlast zurück.
- Planwirtschaft: ersetzt keine dezentralen Entscheidungen.
- Social Credit: bewertet wirtschaftliche Wirkung, nicht Menschen.
- geltendes Recht: WStG ist hier Konzept oder Entwurf.
Vertiefung
Vertiefte Begriffsstruktur
Kurzdefinition / Hover
Das Wirkungssteuergesetz ist der WÖk-Entwurf für ein steuerliches Rahmengesetz, das Wirkung als Bemessungs- und Steuerungsgröße in bestehende Steuerarten einführt.
Auf einen Blick
- Rahmengesetz der Wirkungsökonomie - ersetzt nicht jede Steuerart, sondern überlagert bestehende Steuern mit Wirkungslogik - verknüpft Steuerbemessung mit Wirkung auf Mensch, Planet und Demokratie - Klammer für Produktwirkungssteuer, Wirkungseinkommensteuer, Wirkungshaushalt und Kapitalwirkung - Grundlage sind WÖk-IDs, Scorecards, Register, Audits, Wirkungsrat und Rechtsschutz - haushaltsneutral, verhältnismäßig, lernfähig und demokratisch kontrolliert gedacht - kein Instrument zur Personenbewertung - Konzept und Entwurf, nicht automatisch geltendes Recht
Hauptdefinition
Das WStG schafft die Oberlogik, nach der wirtschaftliche Aktivitäten, Produkte, Dienstleistungen, Einkommen, Kapitalflüsse und öffentliche Mittel nicht nur nach Geldgrößen, sondern nach Wirkung bewertet werden. Es legt fest, wie bestehende Steuerarten durch Wirkungsindikatoren, WÖk-IDs, Scorecards, Register, FinalScore, Nichtkompensation, Steuerklassen, Prüf- und Einspruchsverfahren sowie Übergangsregeln ergänzt werden können.
Wirkungsökonomische Relevanz
Das WStG führt Wirkung vom freiwilligen Bericht in eine staatliche Rückkopplungslogik. Es macht Nachhaltigkeitsdaten systemisch wirksam und bildet die rechtliche Klammer für Wirkungssteuer, WUStG, Wirkungseinkommensteuer, wirkungsbasierte Kapitalbesteuerung, Wirkungshaushalt, Beschaffung, Register, Wirkungsrat, Audit und Assurance.
Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung
Aus WÖk-Sicht ist das WStG keine planwirtschaftliche Steuerungsfantasie. Es soll Signale korrigieren, unter denen Entscheidungen entstehen. Rechtsstaatliche Begrenzungen sind zentral: keine Personenbewertung, keine Lebensstilpolizei, keine Black-Box-Bewertung, Recht auf Einsicht, Korrektur, Widerspruch, transparente Benchmarks, versionierte Methoden, öffentliche Konsultation, unabhängiger Wirkungsrat und gerichtlicher Rechtsschutz.
Abgrenzung: Nicht verwechseln mit
- Wirkungssteuer: Steuerlogik; WStG: rechtlicher Rahmen. - WUStG: Produkt- und Umsatzsteuerlogik; WStG ist breiter. - Steuerreform: ändert Sätze; WStG ändert Bemessungsmaßstab. - CO2-Gesetz: WStG ist mehrdimensional. - ESG-Regulierung: berichtet oder reguliert Risiko; WStG koppelt Wirkung in Steuerlast zurück. - Planwirtschaft: ersetzt keine dezentralen Entscheidungen. - Social Credit: bewertet wirtschaftliche Wirkung, nicht Menschen. - geltendes Recht: WStG ist hier Konzept oder Entwurf.
Beispiele
- Ein Produkt wird über das WUStG nach FinalScore besteuert; das WStG liefert Rahmen, Register, Verfahren und Rechtsschutz. - Eine Wirkungseinkommensteuer könnte Tätigkeiten mit hoher positiver Wirkung entlasten. - Ein Wirkungshaushalt priorisiert Mittel nach Netto-Wirkung. - Ein Unternehmen legt Einspruch gegen einen Produkt-FinalScore ein. - Der Wirkungsrat überprüft regelmäßig Benchmarks, WÖk-IDs und Archetypen.
Mess- und Steuerungsbezug
Bausteine sind Zweck, Geltungsbereich, Definitionen, Mensch/Planet/Demokratie, WÖk-ID-Register, SDG/SDG+-Mapping, NACE/ESRS/GRI/EU-Taxonomie, Scorecards, Benchmarks, Archetypen, FinalScore, Datenqualität, Reverse Merit Order, Wirkungsgrenzen, Steuerklassen, Register, Meldung, Prüfung, Audit, Assurance, Einspruch, Korrektur, Wirkungsrat, Konsultation, Versionierung, Pilotierung, Kleinstunternehmen, internationale Kompatibilität, soziale Abfederung und Missbrauchsschutz.
Querverweise im Glossar
- Wirkungssteuer - WStG - WUStG - Wirkungsumsatzsteuer - Wirkungseinkommensteuer - Wirkungshaushalt - Wirkungsrat - Wirkungsregister - Wirkungsaudit - Wirkungsassurance - Wirkungsgrenze - Wirkungslenkung - Rechtsschutz - SDG+ - Mensch, Planet und Demokratie - ehrliche-preise - wirkung-im-preisschild - wirkungsgutschrift - FinalScore - Reverse Merit Order - Wirkungssteuergesetz - Wirkungsbonus - Wirkungspunkte - Wirkungsrückkopplung - Wirkungsarchitektur - Wirkungsbewertung - Wirkungswahrheit - Wirkungsblindheit - Produktwirkung - Produktscorecard - Produktdaten - Digitaler Produktpass - WÖk-ID - Wirkungsindikator - Benchmark - Archetyp - Nichtkompensationsprinzip - Datenqualität - Greenwashing - Impact-Washing - SDG-Washing - externalitaeten - markttransformation - oeffentliche-beschaffung - Kapitalwirkung - lieferkettenwirkung - konsumwirkung - SDGs - Agenda 2030 - Wirkung - Wirkungspotenzial - Netto-Wirkung - positive Netto-Wirkung - Transformationswirkung - Responsible Marketing - 5. P = Planet
Quellenbasis
Externe Quellen: - UN Sustainable Development Goals / Agenda 2030 - CSRD / ESRS - GRI Standards - Eurostat NACE - EU-Taxonomie - EU VAT Directive - Digital Product Passport / ESPR - EU Green Claims / Directive (EU) 2024/825 - CBAM - Product Environmental Footprint
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise