Wirkungsgrenze
Eine Wirkungsgrenze markiert Schäden, die nicht beliebig kompensiert oder schöngerechnet werden dürfen.
Hoverdefinition
Eine Wirkungsgrenze ist eine rote Linie, etwa Menschenwürde, Kinderrechte, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Stabilität.
Definition
Wirkungsgrenzen betreffen unter anderem Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Stabilität.
Warum wichtig?
Bei nicht beliebig kompensierbaren Schäden nutzen.
Verwendung in der WÖk
Immer mit Nicht-Kompensation verbinden.
Nicht verwechseln mit
Schwellenwert, Benchmark
Verwandte Begriffe
nichtkompensationsprinzip, reverse-merit-order, netto-wirkung
Relevante Kapitel
Siehe Kapitel-Navigator der Online-Referenz.