Online-Volltext #
Die Leitlinien beziehen sich unter anderem auf § 3 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Register und WÖk-ID-Architektur. , § 4 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Scorecards je Produkt oder Aktivität. , § 5 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben FinalScore und Modell-Steuerklassen. , § 6 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Nichtkompensation und rote Linien. , § 7 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Vorsteuer- und Lieferkettenlogik als Pilotmodell. und § 8 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Evaluation und Wirkungsrat-Governance. . Da kein separater vollständiger WUStG-Gesetzestext in der aktuellen Quelle vorliegt, führen diese Verweise auf die passenden Leitlinienabschnitte.
Methodikentwurf für Produktscorecards, FinalScore, NWI, digitale Produktpässe und wirkungsbezogene Umsatzsteuer-Pilotierung #
Autorin: Natalie Weber Projekt: Wirkungsökonomie Status: Entwurf / Zielarchitektur / Pilotmodell Version: 2.1 Datum: 2026-05-24 Bezug: WStG 2.0 - Wirkungssteuerrahmengesetz Hinweis: Nicht geltendes Recht; methodische Rahmenfassung. #
Hinweis zur Version 2.1 #
Diese Fassung aktualisiert die technischen Leitlinien zum WUStG auf die neue Begriffssystematik der Wirkungsökonomie. Sie übernimmt starke Elemente der Extended-v2-Fassung: WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, die operative Skala -3 bis +3, FinalScore, Reverse Merit Order, Nichtkompensation, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat-Governance. #
Version 2.1 korrigiert und präzisiert zugleich zentrale Punkte: Wirkung wird neutral verwendet, positive Netto-Wirkung ist die Zielgröße, FinalScore, NWI und T-SROI werden getrennt, Steuerklassen werden nur als Modell- und Pilotlogik beschrieben, Rechtsschutz und Datenkorrektur werden systematisiert, EU-Kompatibilität wird als Prüfrahmen formuliert, soziale Abfederung und KMU-Schutz werden ergänzt. #
Alte Fassungen bleiben historische Arbeitsfassungen. Die PDF-Fassung Technische_Leitlinien_WUStG_Vollversion_Extended_v2.pdf wird nicht überschrieben. #
Leitformel dieser Fassung: #
Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein. Die Wirkungsökonomie bewertet Wirkung am Referenzrahmen der SDGs, der Agenda 2030 und SDG+ und richtet Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Preise und steuerliche Rückkopplung auf positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie aus.
Teil 1 - Zweck, Geltung und Verhältnis zum WStG #
1.1 Zweck der Leitlinien #
Diese Leitlinien konkretisieren das WUStG-Modul technisch und methodisch. Sie beschreiben, wie Wirkungsdaten in WÖk-IDs, Indikatoren, Scorecards, Einzelscores, FinalScore, NWI-Bezüge und digitale Produktpässe überführt werden können. #
Sie sind Grundlage für Pilotierung, Simulation, Produktscorecards, Dateninfrastruktur und wirkungsbezogene steuerliche Rückkopplung. Sie sind keine abschließende Rechtsnorm. #
1.2 Verhältnis zum WStG 2.0 #
Das WStG 2.0 ist das Rahmengesetz. Es definiert Begriffe, Prinzipien, Governance, Wirkungsrat, Rechtsschutz, Grundrechtsschutz, Pilotierung und Modulstruktur. #
Das WUStG ist das Produkt- und Umsatzsteuer-Modul innerhalb dieser Rahmenordnung. Die technischen Leitlinien bilden die Umsetzungsebene für WÖk-IDs, Scorecards, Benchmarks, Datenqualität, DPPs, FinalScore und Pilotmodelle. Sie ersetzen den Rechtsrahmen nicht. #
1.3 Anwendungsbereich #
Die Leitlinien beziehen sich auf Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Vorleistungen, Importe, digitale Produkte und optional öffentliche Beschaffung als Pilotfeld. #
Bei Plattform-, Medien-, Kommunikations- und KI-Produkten ist besondere Vorsicht erforderlich. Dort ist häufig zwischen Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkpfad und tatsächlich nachgewiesener Wirkung zu unterscheiden. #
1.4 Pilotstatus und rechtlicher Vorbehalt #
Diese Leitlinien beschreiben eine Zielarchitektur und ein Pilotmodell. Eine verbindliche steuerliche Anwendung setzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, europarechtliche Prüfung, Rechtsschutzregelungen, Dateninfrastruktur und Übergangsfristen voraus. #
Steuerklassen, Entlastungen, Zuschläge oder Vorsteuerlogiken in dieser Fassung sind Modellvarianten für Simulation und Pilotierung. Sie sind nicht als unmittelbar geltendes Recht zu verstehen. #
Teil 2 - Begriffe #
2.1 Wirkung #
Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein und braucht einen Bezugspunkt. #
2.2 Positive Netto-Wirkung #
Positive Netto-Wirkung ist die bewertete Gesamtwirkung, die Mensch, Planet und Demokratie stärkt, ohne kritische Schäden durch positive Einzelwerte zu verdecken. #
2.3 Wirkungspotenzial #
Wirkungspotenzial ist die Möglichkeit, dass Wirkung eintreten kann. Es ist noch keine eingetretene Wirkung. #
2.4 Wirkungsrisiko #
Wirkungsrisiko ist die Möglichkeit negativer oder destabilisierender Wirkung. #
2.5 Wirkungsbewertung #
Wirkungsbewertung ist die Einordnung von Wirkung am Referenzrahmen von SDGs, Agenda 2030 und SDG+ unter Beachtung von Datenqualität, Kontext, Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation. #
2.6 SDG+ #
SDG+ ist keine offizielle UN-Kategorie, sondern eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie. Sie ergänzt den Referenzrahmen um Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung. #
2.7 WÖk-ID #
Eine WÖk-ID ist eine eindeutige Kennung für einen Wirkungsindikator innerhalb der Wirkungsökonomie. #
2.8 Score #
Ein Score ist die operative Einzelbewertung eines Indikators oder Wirkungsfelds auf der Skala -3 bis +3. #
2.9 FinalScore #
Der FinalScore ist die verdichtete steuerungsrelevante Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung oder Aktivität unter Einbeziehung von Scorecards, Datenqualität, Reverse Merit Order und Nichtkompensation. #
2.10 NWI #
Der Netto-Wirkungs-Index, kurz NWI, ist die operative Kennzahl geprüfter Netto-Wirkung. #
2.11 T-SROI #
Der T-SROI ist eine Transformationskennzahl auf Grundlage geprüfter Netto-Wirkung. Er ist nicht die primäre Produktsteuer-Kennzahl. #
2.12 Reverse Merit Order #
Die Reverse Merit Order bedeutet, dass das schwächste kritische Wirkungsfeld die Gesamtbewertung begrenzt. #
2.13 Nichtkompensationsprinzip #
Das Nichtkompensationsprinzip verhindert, dass schwere negative Wirkungen durch positive Einzelwerte verdeckt werden. #
2.14 Wirkungsgrenze #
Eine Wirkungsgrenze ist eine rote Linie, etwa Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Tiere, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Stabilität. #
2.15 Prüfstatus #
Der Prüfstatus beschreibt die Datensicherheit einer Bewertung. Typische Zustände sind geprüft, plausibilisiert, Sekundärdaten, Ersatzwert, ungeprüft, strittig oder in Korrektur. #
Teil 3 - Bewertungsrahmen #
3.1 Referenzrahmen #
Der Bewertungsrahmen umfasst die SDGs, die Agenda 2030, SDG+ sowie Mensch, Planet und Demokratie. #
Die Bewertungslogik darf nicht auf private Moral, reines Marketing oder isolierte Einzel-KPIs reduziert werden. Sie muss öffentlich nachvollziehbar, versioniert und korrigierbar sein. #
3.2 Produktwirkung als Lebenszykluswirkung #
Produktwirkung wird als Lebenszykluswirkung verstanden. Sie umfasst, soweit relevant: #
- Rohstoffe,
- Herstellung,
- Verarbeitung,
- Verpackung,
- Transport,
- Nutzung,
- Reparaturfähigkeit,
- Lebensdauer,
- Entsorgung und Kreislauffähigkeit,
- soziale und demokratische Wirkungen entlang der Kette.
3.3 Kernfelder #
Die operative Bewertung umfasst mindestens folgende Kernfelder: #
- Klima,
- Ressourcen und Kreislauf,
- Wasser und Ökosysteme,
- Arbeit und Fairness,
- Gesundheit und Sicherheit,
- Demokratie, Transparenz und Datenintegrität, soweit relevant,
- Kontext- und Branchenspezifika.
Die ältere Vier-Felder-Logik kann als Einstieg erhalten bleiben. Version 2.1 stellt klar, dass je nach Branche zusätzliche kritische Wirkungsfelder erforderlich sind. #
3.4 Rote Linien #
Rote Linien sind insbesondere: #
- Kinderarbeit,
- Zwangsarbeit,
- massive Menschenrechtsverletzungen,
- schwere Umweltzerstörung,
- Entwaldung und Biodiversitätsverlust,
- toxische Gesundheitsrisiken,
- systematische Desinformation bei Medien- oder Plattformprodukten,
- Korruption und Rechtsstaatsrisiken,
- Verstöße gegen Datenschutz und digitale Selbstbestimmung.
Bei roten Linien ist eine positive Gesamtbewertung ausgeschlossen oder nur nach Korrektur, Sonderprüfung und klaren Auflagen möglich. #
Teil 4 - WÖk-IDs und Indikatorenarchitektur #
4.1 Funktion der WÖk-ID #
Die WÖk-ID ermöglicht eindeutige Identifikation, maschinenlesbare Zuordnung, Verbindung zu SDG/SDG+, Anschluss an NACE, ESRS, GRI, EU-Taxonomie und digitale Produktpässe sowie Versionierung. #
Sie verhindert, dass Indikatoren situativ umbenannt, doppelt gezählt oder ohne Bezug zur Bewertungslogik verwendet werden. #
4.2 Struktur einer WÖk-ID #
Empfohlene Felder: #
- WÖk-ID,
- Titel,
- SDG/SDG+,
- Unterziel,
- Indikatorfamilie,
- NACE-Bezug,
- Produkt- oder Branchenbezug,
- Einheit,
- Datenquelle,
- Archetyp,
- Schwellenwerte,
- Datenqualität,
- Prüfstatus,
- Gültigkeitszeitraum,
- Version.
4.3 Indikatorfamilien #
Mindestfamilien sind: #
- Klima / Emissionen,
- Energie,
- Wasser,
- Biodiversität,
- Material / Kreislauf,
- Abfall,
- Chemikalien,
- Produktsicherheit,
- Arbeitsbedingungen,
- Living Wage,
- Lieferkettenrechte,
- Governance / Antikorruption,
- Datenintegrität / digitale Rechte,
- Medien- und Demokratiewirkung, falls relevant.
4.4 Master-Items #
Soweit die Datei WOeK_Master_Items_final_v1.2.xlsx vorhanden ist, ist sie als strukturierte Ausgangsquelle für WÖk-IDs und Indikatorfamilien zu verwenden. Die PDF-Fassung dient nur als Original- oder Fallbackquelle. #
IDs werden nicht ohne Prüfung frei umnummeriert. Neue IDs, Merges oder Umbenennungen müssen versioniert und dokumentiert werden. #
Teil 5 - Datenquellen und Datenqualität #
5.1 Datenquellen #
Daten werden nach folgender Hierarchie genutzt: #
- geprüfte Primärdaten,
- auditierte Produktdaten, EPDs oder DPP-Daten,
- geprüfte Lieferantendaten,
- geprüfte Sekundärdaten,
- Branchenbenchmarks,
- konservative Ersatzwerte,
- ungeprüfte Daten nur mit deutlicher Unsicherheitsmarkierung.
5.2 CSRD, ESRS, GRI und Produktdaten #
CSRD, ESRS und GRI sind wichtige Anschlussquellen, aber nicht automatisch produktscharf. Produktbewertung braucht zusätzliche Zuordnung über NACE, Anlagen, Produktgruppen, EPDs, DPPs und Lieferkettendaten. #
Vollautomatische Bewertung darf nur dort behauptet werden, wo Daten maschinenlesbar, produktbezogen, geprüft und methodisch eindeutig zuordenbar sind. #
5.3 Datenlücken #
Datenlücken dürfen nicht belohnt werden. Fehlende Daten führen zu konservativen Ersatzwerten oder Datenqualitätsabschlägen. #
Unternehmen können bessere Daten nachreichen. Strittige Daten erhalten einen Prüfstatus und werden nicht stillschweigend als gesichert behandelt. #
5.4 Datenqualitätsklassen #
| Klasse | Beschreibung | Wirkung auf Bewertung |
|---|---|---|
| A | geprüft / auditierbar / produktbezogen | volle Anrechenbarkeit |
| B | plausibilisiert / branchennah | leichte Unsicherheitsmarkierung |
| C | Sekundärdaten / teilweise passend | konservativer Abschlag |
| D | Ersatzwert / unsicher | deutlicher Abschlag |
| E | fehlend / nicht prüfbar | konservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse |
5.5 Einspruch und Datenkorrektur #
Unternehmen müssen Bewertungen nachvollziehen können. Daten können korrigiert werden. Korrekturverfahren benötigen Fristen, unabhängige Prüfung, transparente Begründung und gerichtliche Überprüfbarkeit im späteren Rechtsrahmen. #
Teil 6 - Archetypen und Score-Ableitung #
6.1 Zweck der Archetypen #
Archetypen übersetzen Messwerte reproduzierbar in Scores von -3 bis +3. Sie reduzieren Willkür, ermöglichen Automatisierung und schaffen Vergleichbarkeit. #
Archetypen sind methodische Übersetzungsregeln, keine politischen Werturteile über Personen. #
6.2 Archetypenliste #
Die bestehenden Archetypen werden fortgeführt und, soweit nötig, ergänzt: #
higher_is_better_pct,lower_is_better_abs,near_zero_better,reg_limit,compliance_index,improvement_rate,absolute_cap,pue,threshold_redline,binary_exclusion,contextual_benchmark,lifecycle_intensity.
Neue Archetypen werden nur ergänzt, wenn bestehende Typen die Bewertungslogik nicht ausreichend abbilden. #
6.3 Score-Skala #
| Score | Bedeutung |
|---|---|
| -3 | hoch negativ / rote Linie / stark schädlich |
| -2 | negativ / schädlich |
| -1 | schwach negativ / risikobehaftet |
| 0 | neutral / Mindeststandard / keine relevante positive Wirkung |
| +1 | leicht positiv |
| +2 | positiv / gut |
| +3 | transformativ / sehr positiv / branchensetzend |
Die Skala beschreibt bewertete Wirkung im Referenzrahmen. Sie ist kein moralisches Urteil über Personen. #
6.4 Formalisierung #
Die Leitlinien unterscheiden: #
- AutoScore: automatisiert aus Messwert, Archetyp und Schwellenwerten abgeleiteter Score.
- BenchmarkScore: Score im Verhältnis zu Branchen-, Regional- oder Technologiekontext.
- FinalScore: steuerungsrelevante Verdichtung unter Datenqualität, Mindestbedingungen, Reverse Merit Order und Nichtkompensation.
Der FinalScore ist nicht immer nur minimum(AutoScore, BenchmarkScore). Für einzelne Indikatoren kann der strengere Wert gelten. Für Produkt- und Gesamtbewertung gilt die Reverse Merit Order mit Mindestbedingungen und Nichtkompensation. Der NWI kann ergänzend berechnet werden, wenn mehrere Wirkungsfelder unter Beachtung roter Linien zusammengeführt werden. #
6.5 Interpolation #
Lineare Interpolation ist zulässig, wo Messwerte kontinuierlich und fachlich sinnvoll bewertet werden können. Diskrete Klassen sind bei Grenzwerten, Regellimits und roten Linien vorzuziehen. #
Absolute Caps erzeugen keine positive Übererfüllung, wenn der Cap nur Mindestschutz markiert. Rote Linien bleiben nicht kompensierbar. #
Teil 7 - Benchmarks_by_NACE #
7.1 Zweck #
Benchmarks_by_NACE dienen Branchenfairness, Kontextualisierung und Vergleichbarkeit. Sie verhindern Äpfel-mit-Birnen-Vergleiche und schaffen Anschluss an EU-Taxonomie, ESRS, GRI, ISO, NACE und weitere Standards. #
7.2 Benchmark-Struktur #
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| WÖk-ID | Indikatorkennung |
| NACE | Branchenklassifikation |
| Region | geografischer Kontext |
| Technologieklasse | relevante Technologie- oder Prozessklasse |
| Einheit | Messgröße |
| Polarity | higher_is_better, lower_is_better usw. |
| Schwelle -3 | stark negativer Bereich |
| Schwelle 0 | Mindeststandard / neutraler Bereich |
| Schwelle +3 | sehr positiver / branchensetzender Bereich |
| Datenquelle | Quelle der Schwellenwerte |
| Version | Benchmark-Version |
| Gültig ab | Startdatum |
| Prüfstatus | Daten- und Methodenstatus |
| Kommentar | Kontext und Einschränkungen |
7.3 Aktualisierung #
Benchmarks werden versioniert. Der Wirkungsrat oder ein Methodengremium verantwortet öffentliche Konsultation, wissenschaftliche Prüfung, Änderungsprotokolle und Übergangsfristen. #
Benchmarkänderungen dürfen nicht rückwirkend als Schockanwendung wirken. #
Teil 8 - Scorecards und FinalScore #
8.1 Scorecard-Aufbau #
Scorecards enthalten: #
- Produkt oder Dienstleistung,
- Produktgruppe,
- NACE,
- Lieferkette,
- WÖk-IDs,
- Messwerte,
- Datenquelle,
- Datenqualität,
- Einzelscores,
- rote Linien,
- Reverse Merit Order,
- FinalScore,
- NWI-Bezug,
- Prüfstatus,
- Gültigkeit,
- Einspruchsstatus.
8.2 FinalScore-Bildung #
Der FinalScore ist die steuerungsrelevante Verdichtung. Er darf kritische Defizite nicht verdecken. #
Er berücksichtigt: #
- Einzelscores,
- Datenqualität,
- rote Linien,
- Reverse Merit Order,
- Nichtkompensation,
- Branchenkontext,
- Mindestbedingungen.
8.3 Unterschied FinalScore und NWI #
FinalScore ist die praktisch steuerungsrelevante Score-Verdichtung für Produkt- und Umsatzsteuerzwecke. #
NWI ist die operative Netto-Wirkungskennzahl, wenn positive und negative Wirkungen systematisch unter Nichtkompensation zusammengeführt werden. #
FinalScore kann aus NWI-Logiken gespeist werden, ist aber nicht identisch mit T-SROI. #
T-SROI bewertet Transformation, nicht die Standard-Produktsteuerklasse. #
8.4 Steuerklassen als Modellvariante #
Steuerklassen und Steuersätze sind in dieser Leitlinie Modellvarianten für Pilotierung und Simulation. Ihre verbindliche Anwendung setzt gesetzliche Umsetzung und europarechtliche Prüfung voraus. #
| FinalScore | Modellklasse | Mögliche steuerliche Rückkopplung |
|---|---|---|
| +3 | transformativ | starke Entlastung / Pilot: niedrigster Satz |
| +2 | sehr positiv | Entlastung |
| +1 | positiv | moderate Entlastung |
| 0 | neutral | Standardsatz / keine Entlastung |
| -1 | negativ | leichte Belastung |
| -2 | schädlich | erhöhte Belastung |
| -3 | hoch schädlich / rote Linie | höchste Belastung / Ausschluss / Sonderprüfung |
Konkrete Prozentsätze werden nicht verbindlich gesetzt. Frühere Werte wie 0 %, 5 %, 12 %, 19 %, 20 % oder 25 % sind historische Simulationswerte oder mögliche Pilotannahmen, nicht geltendes Recht. #
Teil 9 - Reverse Merit Order und Nichtkompensation #
9.1 Grundsatz #
Die Reverse Merit Order bedeutet: Das schwächste kritische Wirkungsfeld begrenzt die Gesamtbewertung. #
9.2 Warum keine Durchschnittslogik #
Eine reine Durchschnittslogik würde kritische Schäden verdecken: #
- Kinderarbeit bleibt Kinderarbeit, auch bei guter CO2-Bilanz.
- Hoher Wasserstress bleibt kritisch, auch bei Recycling.
- Massive Desinformation bleibt demokratisch schädlich, auch bei Bildungsanspruch.
- Toxische Stoffe bleiben kritisch, auch bei Energieeffizienz.
9.3 Verantwortungsproportionalität #
Die Reverse Merit Order ist streng in der Wirkung, aber proportional in der Verantwortung. #
Sie bewertet kritische Wirkungsdefizite, nicht den moralischen Wert einzelner Menschen. #
9.4 Rote Linien #
Bei roten Linien kommen je nach Rechtsrahmen in Betracht: #
- kein positives Gesamturteil,
- Sonderprüfung,
- Ausschluss von Entlastung,
- Höchstbelastung im Pilotmodell,
- Verbote oder Marktzugangsbeschränkungen nur über gesonderten Rechtsrahmen.
Teil 10 - Vorsteuer-, Lieferketten- und Importlogik #
10.1 Vorsichtige Neufassung der Vorsteuerlogik #
Die alte Formulierung "nur positive Lieferungen sind vorsteuerfähig" bleibt als starke Zielidee verständlich, ist aber rechtlich und praktisch zu hart. #
Neue Leitformulierung: #
Vorsteuer- und Anrechnungslogiken können wirkungsdifferenziert ausgestaltet werden. Negative oder risikobehaftete Vorleistungen sollen steuerlich nicht vollständig neutralisiert werden, sondern über Abschläge, Zuschläge, Prüfpflichten oder Nichtanrechenbarkeit in definierten Risikoklassen rückgekoppelt werden.
10.2 Vorleistungsbewertung #
Mögliche Abstufung im Pilotmodell: #
- FinalScore +2/+3: volle Anrechnung oder Bonusmodell möglich,
- FinalScore +1: reguläre Anrechnung,
- FinalScore 0: reguläre oder begrenzte Anrechnung, je nach Pilot,
- FinalScore -1: Abschlag oder Prüfpflicht,
- FinalScore -2: deutlicher Abschlag oder erhöhte Belastung,
- FinalScore -3 / rote Linie: Nichtanrechnung oder Sonderprüfung im Modell.
10.3 Lieferketten #
Lieferkettenbewertungen erfassen Scores entlang der Kette. Digitale Produktpässe können als Datencontainer dienen. Negative Wirkung darf nicht durch bloßes Durchschleusen in der Lieferkette unsichtbar werden. #
Importdaten, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Grenzlogik sind Anschlussprobleme und nicht als fertig gelöstes nationales Steuerrecht zu formulieren. #
10.4 Import und Grenzausgleich #
Eine wirkungsbasierte Importlogik kann an CBAM- und Grenzausgleichslogiken anschließen. Diese Fassung behauptet nicht, dass eine solche Logik sofort ohne EU-Rechtsänderung möglich ist. #
Pilotierung sollte zunächst in datenreichen Warenklassen erfolgen. #
Teil 11 - Digitale Produktpässe und Wirkungsdatenräume #
11.1 DPP als Produktgedächtnis #
Der digitale Produktpass dient als Produktgedächtnis. Er kann enthalten: #
- Produktdaten,
- Lieferkettendaten,
- WÖk-IDs,
- Prüfnachweise,
- Scorecard,
- FinalScore,
- Datenqualität,
- Version.
11.2 Datenräume #
Wirkungsdatenräume unterscheiden Rollen und Zugriffe: #
- Unternehmen liefern Daten,
- Prüfer:innen kontrollieren Nachweise,
- Finanzverwaltung nutzt rechtsrelevante Ausschnitte,
- Wirkungsrat pflegt Methoden und Benchmarks,
- Verbraucher:innen erhalten aggregierte und verständliche Informationen.
Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und öffentliches Interesse sind abzuwägen. #
11.3 Interoperabilität #
Die Datenarchitektur soll anschlussfähig sein an ESRS, GRI, EU-Taxonomie, NACE, EPD, DPP, XBRL, Produktklassifikationen sowie Zoll- und Warennummern, soweit relevant. #
11.4 Auditierbarkeit #
Auditierbarkeit umfasst Prüflog, Versionierung, Datenherkunft, Änderungsverlauf, Zertifikate, maschinenlesbare Nachweise und menschliche Überprüfung. #
Teil 12 - Verbraucherinformation und Schutz vor Social-Credit-Missverständnissen #
12.1 Verbraucherinformation #
Scores können für Verbraucher:innen verständlich sichtbar gemacht werden, etwa über ein Label, eine Ampel, eine Kurzbewertung oder einen Link zu Detailinformationen. #
Die Information darf keine moralische Überforderung erzeugen und keine Pflicht zur Offenlegung individueller Kaufprofile begründen. #
12.2 Wirkungspunkte nur vorsichtig #
Verbraucherbezogene Bonusmodelle dürfen keine Personenbewertung, keine Konsumüberwachung und kein Sozialkreditsystem erzeugen. Sie sind nur als freiwillige, datensparsame, transparente und rechtlich geschützte Modelle denkbar. #
12.3 Datenschutz #
Pflichtsätze: #
- keine personenbezogene Kaufbewertung,
- keine Gesinnungsbewertung,
- keine Lebensstilpolizei,
- Datenminimierung,
- freiwillige Nutzung,
- Widerspruchsrechte,
- keine Nachteile bei Nichtteilnahme.
Teil 13 - Soziale Abfederung, Basisgüter und KMU #
13.1 Kaufkraftschutz #
Wirkungssteuerliche Rückkopplung muss Basisgüter, Grundversorgung, einkommensschwache Haushalte, Rückverteilung, Entlastung und Übergangsfristen berücksichtigen. #
Positive Netto-Wirkung soll zugänglicher werden, nicht nur ein Premiumsegment. #
13.2 KMU-Schutz #
KMU benötigen: #
- abgestufte Pflichten,
- vereinfachte Scorecards,
- Branchenstandardwerte,
- Unterstützungsangebote,
- längere Übergangsfristen,
- Schutz vor Datenüberforderung.
13.3 Regionale Fairness #
Regionale Benchmarks berücksichtigen Wasserstress, Energieinfrastruktur, Lieferkettenkontext, regionale Produktionsbedingungen und Datenverfügbarkeit. #
Kleine regionale Produzenten dürfen nicht allein wegen geringerer Datenkapazität schlechter gestellt werden, solange konservative und nachprüfbare Standardwerte genutzt werden. #
Teil 14 - Governance und Wirkungsrat #
14.1 Aufgaben des Wirkungsrats #
Der Wirkungsrat verantwortet oder koordiniert: #
- WÖk-ID-Register,
- Benchmarks,
- Archetypen,
- Scorecard-Standards,
- Evaluationszyklen,
- öffentliche Konsultation,
- Missbrauchsschutz,
- Datenqualitätsregeln.
14.2 Versionierung #
Jede Methode erhält eine Version. Jede Benchmarkänderung wird dokumentiert, begründet und mit Übergangsfristen versehen. #
Änderungsprotokolle müssen öffentlich nachvollziehbar sein. #
14.3 Lobby-Schutz #
Governance braucht Offenlegung, Interessenkonfliktregeln, Cooling-off-Regeln, pluralen Rat, Schutz vor Dominanz einzelner Branchen und Whistleblower-Schutz. #
Teil 15 - Rechtsschutz, Prüfung und Korrektur #
15.1 Nachvollziehbarkeit #
Jede Bewertung muss erklären: #
- welche Daten verwendet wurden,
- welche WÖk-IDs betroffen sind,
- welcher Archetyp greift,
- welcher Benchmark gilt,
- welche Datenqualität vorliegt,
- welcher FinalScore entsteht,
- welche rote Linie berührt ist,
- welche Version angewandt wurde.
15.2 Einspruch #
Ein späterer Rechtsrahmen muss Einspruchsverfahren, Datenkorrektur, Nachreichung, unabhängige Prüfung, Fristen und gerichtlichen Rechtsschutz ausgestalten. #
Bis dahin sind Pilotbewertungen als überprüfbare, korrigierbare Methodentests zu führen. #
15.3 Algorithmische Systeme #
Algorithmische Systeme dürfen keine Blackbox-Entscheidungen über wesentliche wirtschaftliche oder rechtliche Folgen treffen. #
Erforderlich sind erklärbare Score-Ableitung, Bias-Prüfung, Auditierbarkeit, menschliche Letztverantwortung und Fehlerkorrektur. #
Teil 16 - Pilotierung und Umsetzungspfad #
16.1 Pilotsektoren #
Geeignete Pilotsektoren sind: #
- Lebensmittel / Agrarprodukte,
- Energie,
- Textil / Fast Fashion,
- Gebäudeprodukte,
- Chemie / Kunststoffe,
- öffentliche Beschaffung,
- digitale Produktpässe in datenreichen Branchen.
16.2 Pilotphasen #
Empfohlene Phasen: #
- freiwillige Shadow-Scorecards,
- öffentliche Methodentests,
- DPP-Datenintegration,
- steuerfreie Simulation ohne fiskalische Wirkung,
- begrenzte Pilotanreize,
- Evaluation,
- gesetzliche Ausweitung nur nach Prüfung.
16.3 Evaluationskriterien #
Zu prüfen sind: #
- Datenqualität,
- Bürokratieeffekte,
- Preiswirkung,
- soziale Wirkung,
- KMU-Belastung,
- Lieferkettenwirkung,
- Manipulationsversuche,
- Wirkung auf Innovation,
- Rechtsschutzfälle,
- europarechtliche Anschlussfähigkeit.
Teil 17 - Praxisbeispiele #
17.1 Regionaler Bio-Apfel vs. Importapfel #
Ein Apfel-Pilot kann NACE-Bezug, CO2-Intensität, Wasserstress, Arbeitsbedingungen, Pestizide, Transport, Datenqualität und FinalScore verbinden. #
Die Datenlage darf nicht überbehauptet werden. Ein regionaler Bio-Apfel ist nicht automatisch in jedem Wirkungsfeld überlegen; Wasserstress, Lagerung, Saison und Lieferkette bleiben zu prüfen. #
17.2 T-Shirt-Lieferkette #
Bei Textilien sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit und schwere Menschenrechtsverletzungen rote Linien. Wasser, Chemie, Energie, Transport, Löhne und Haltbarkeit werden ergänzend bewertet. #
Die Reverse Merit Order verhindert, dass gute CO2- oder Recyclingwerte Kinderarbeit verdecken. #
17.3 BASF Polyamid / Chemieprodukt #
Bei Chemieprodukten reichen Konzernmittelwerte nicht als Produktwahrheit. CSRD-Unternehmensdaten müssen auf Produktgruppen, Anlagen, Prozesse, EPDs, Lieferketten und konkrete Nutzungsfelder heruntergebrochen werden. #
Ein Produkt-FinalScore braucht Produktdaten, nicht nur Unternehmenskommunikation. #
17.4 Strom / Energieprodukt #
Bei Strom zählen Emissionsintensität, erneuerbarer Anteil, Versorgungssicherheit, Netzkontext, Speicher- und Flexibilitätsbeitrag sowie Systemstabilität. #
Eine reine CO2-Logik ohne Netz- und Versorgungskontext wäre unvollständig. #
Teil 18 - Historischer Bezug zur WUStG-Extended-Fassung 2025 #
Die Extended-v2-Fassung war ein wichtiges Methodenpapier. Sie enthielt bereits -3/+3, WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, Nichtkompensation, FinalScore, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat. #
Version 2.1 präzisiert: #
- Wirkung neutral,
- positive Netto-Wirkung als Zielgröße,
- FinalScore, NWI und T-SROI getrennt,
- SDG+ als WÖk-Erweiterung,
- rechtlicher Pilotstatus,
- Datenqualität und Einspruch,
- EU-Kompatibilität,
- Social-Credit-Abgrenzung,
- Kaufkraftschutz,
- KMU-Schutz.
Die historische PDF-Fassung bleibt unverändert zitierfähig. Diese v2.1-Fassung ist eine neue methodische Rahmenfassung, keine stille Änderung des Originals. #
Teil 19 - Tabellenanhang #
Tabelle A - Steuerarchitektur #
| Ebene | Funktion | Primäre Logik |
|---|---|---|
| WStG 2.0 | Rahmengesetz | Begriffe, Governance, Rechtsschutz |
| WUStG | Produkt-/Umsatzsteuer-Modul | FinalScore, Produktwirkung |
| Leitlinien | technische Umsetzung | WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks |
| DPP | Dateninfrastruktur | Produkt- und Lieferkettendaten |
| Wirkungsrat | Governance | Versionierung, Prüfung, Missbrauchsschutz |
Tabelle B - Scorearchitektur #
| Ebene | Beschreibung |
|---|---|
| Messwert | Rohdatenwert |
| WÖk-ID | Indikatorzuordnung |
| Archetyp | Übersetzung in Score |
| Einzelscore | -3 bis +3 |
| Datenqualität | A bis E |
| Reverse Merit Order | Engpasslogik |
| FinalScore | steuerungsrelevante Verdichtung |
| NWI | operative Netto-Wirkung |
| T-SROI | Transformationswirkung |
Tabelle C - Datenqualität #
| Klasse | Beschreibung | Wirkung auf Bewertung |
|---|---|---|
| A | geprüft / auditierbar / produktbezogen | volle Anrechenbarkeit |
| B | plausibilisiert / branchennah | leichte Unsicherheitsmarkierung |
| C | Sekundärdaten / teilweise passend | konservativer Abschlag |
| D | Ersatzwert / unsicher | deutlicher Abschlag |
| E | fehlend / nicht prüfbar | konservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse |
Tabelle D - Beispielhafte Modellklassen #
| FinalScore | Modellklasse | Mögliche steuerliche Rückkopplung |
|---|---|---|
| +3 | transformativ | starke Entlastung / niedrigster Pilotsatz |
| +2 | sehr positiv | Entlastung |
| +1 | positiv | moderate Entlastung |
| 0 | neutral | Standardsatz / keine Entlastung |
| -1 | negativ | leichte Belastung |
| -2 | schädlich | erhöhte Belastung |
| -3 | hoch schädlich / rote Linie | höchste Belastung / Ausschluss / Sonderprüfung |
Diese Tabelle beschreibt Modellklassen, keine verbindlichen Steuersätze. #