Online-Volltext #

Die Leitlinien beziehen sich unter anderem auf § 3 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Register und WÖk-ID-Architektur. , § 4 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Scorecards je Produkt oder Aktivität. , § 5 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben FinalScore und Modell-Steuerklassen. , § 6 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Nichtkompensation und rote Linien. , § 7 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Vorsteuer- und Lieferkettenlogik als Pilotmodell. und § 8 WUStG WUStG-Paragrafenseite in Ausarbeitung; die Leitlinien beschreiben Evaluation und Wirkungsrat-Governance. . Da kein separater vollständiger WUStG-Gesetzestext in der aktuellen Quelle vorliegt, führen diese Verweise auf die passenden Leitlinienabschnitte.

Methodikentwurf für Produktscorecards, FinalScore, NWI, digitale Produktpässe und wirkungsbezogene Umsatzsteuer-Pilotierung #

Autorin: Natalie Weber Projekt: Wirkungsökonomie Status: Entwurf / Zielarchitektur / Pilotmodell Version: 2.1 Datum: 2026-05-24 Bezug: WStG 2.0 - Wirkungssteuerrahmengesetz Hinweis: Nicht geltendes Recht; methodische Rahmenfassung. #

Hinweis zur Version 2.1 #

Diese Fassung aktualisiert die technischen Leitlinien zum WUStG auf die neue Begriffssystematik der Wirkungsökonomie. Sie übernimmt starke Elemente der Extended-v2-Fassung: WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, die operative Skala -3 bis +3, FinalScore, Reverse Merit Order, Nichtkompensation, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat-Governance. #

Version 2.1 korrigiert und präzisiert zugleich zentrale Punkte: Wirkung wird neutral verwendet, positive Netto-Wirkung ist die Zielgröße, FinalScore, NWI und T-SROI werden getrennt, Steuerklassen werden nur als Modell- und Pilotlogik beschrieben, Rechtsschutz und Datenkorrektur werden systematisiert, EU-Kompatibilität wird als Prüfrahmen formuliert, soziale Abfederung und KMU-Schutz werden ergänzt. #

Alte Fassungen bleiben historische Arbeitsfassungen. Die PDF-Fassung Technische_Leitlinien_WUStG_Vollversion_Extended_v2.pdf wird nicht überschrieben. #

Leitformel dieser Fassung: #

Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein. Die Wirkungsökonomie bewertet Wirkung am Referenzrahmen der SDGs, der Agenda 2030 und SDG+ und richtet Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Preise und steuerliche Rückkopplung auf positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie aus.

Teil 1 - Zweck, Geltung und Verhältnis zum WStG #

1.1 Zweck der Leitlinien #

Diese Leitlinien konkretisieren das WUStG-Modul technisch und methodisch. Sie beschreiben, wie Wirkungsdaten in WÖk-IDs, Indikatoren, Scorecards, Einzelscores, FinalScore, NWI-Bezüge und digitale Produktpässe überführt werden können. #

Sie sind Grundlage für Pilotierung, Simulation, Produktscorecards, Dateninfrastruktur und wirkungsbezogene steuerliche Rückkopplung. Sie sind keine abschließende Rechtsnorm. #

1.2 Verhältnis zum WStG 2.0 #

Das WStG 2.0 ist das Rahmengesetz. Es definiert Begriffe, Prinzipien, Governance, Wirkungsrat, Rechtsschutz, Grundrechtsschutz, Pilotierung und Modulstruktur. #

Das WUStG ist das Produkt- und Umsatzsteuer-Modul innerhalb dieser Rahmenordnung. Die technischen Leitlinien bilden die Umsetzungsebene für WÖk-IDs, Scorecards, Benchmarks, Datenqualität, DPPs, FinalScore und Pilotmodelle. Sie ersetzen den Rechtsrahmen nicht. #

1.3 Anwendungsbereich #

Die Leitlinien beziehen sich auf Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Vorleistungen, Importe, digitale Produkte und optional öffentliche Beschaffung als Pilotfeld. #

Bei Plattform-, Medien-, Kommunikations- und KI-Produkten ist besondere Vorsicht erforderlich. Dort ist häufig zwischen Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkpfad und tatsächlich nachgewiesener Wirkung zu unterscheiden. #

1.4 Pilotstatus und rechtlicher Vorbehalt #

Diese Leitlinien beschreiben eine Zielarchitektur und ein Pilotmodell. Eine verbindliche steuerliche Anwendung setzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, europarechtliche Prüfung, Rechtsschutzregelungen, Dateninfrastruktur und Übergangsfristen voraus. #

Steuerklassen, Entlastungen, Zuschläge oder Vorsteuerlogiken in dieser Fassung sind Modellvarianten für Simulation und Pilotierung. Sie sind nicht als unmittelbar geltendes Recht zu verstehen. #

Teil 2 - Begriffe #

2.1 Wirkung #

Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein und braucht einen Bezugspunkt. #

2.2 Positive Netto-Wirkung #

Positive Netto-Wirkung ist die bewertete Gesamtwirkung, die Mensch, Planet und Demokratie stärkt, ohne kritische Schäden durch positive Einzelwerte zu verdecken. #

2.3 Wirkungspotenzial #

Wirkungspotenzial ist die Möglichkeit, dass Wirkung eintreten kann. Es ist noch keine eingetretene Wirkung. #

2.4 Wirkungsrisiko #

Wirkungsrisiko ist die Möglichkeit negativer oder destabilisierender Wirkung. #

2.5 Wirkungsbewertung #

Wirkungsbewertung ist die Einordnung von Wirkung am Referenzrahmen von SDGs, Agenda 2030 und SDG+ unter Beachtung von Datenqualität, Kontext, Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation. #

2.6 SDG+ #

SDG+ ist keine offizielle UN-Kategorie, sondern eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie. Sie ergänzt den Referenzrahmen um Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung. #

2.7 WÖk-ID #

Eine WÖk-ID ist eine eindeutige Kennung für einen Wirkungsindikator innerhalb der Wirkungsökonomie. #

2.8 Score #

Ein Score ist die operative Einzelbewertung eines Indikators oder Wirkungsfelds auf der Skala -3 bis +3. #

2.9 FinalScore #

Der FinalScore ist die verdichtete steuerungsrelevante Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung oder Aktivität unter Einbeziehung von Scorecards, Datenqualität, Reverse Merit Order und Nichtkompensation. #

2.10 NWI #

Der Netto-Wirkungs-Index, kurz NWI, ist die operative Kennzahl geprüfter Netto-Wirkung. #

2.11 T-SROI #

Der T-SROI ist eine Transformationskennzahl auf Grundlage geprüfter Netto-Wirkung. Er ist nicht die primäre Produktsteuer-Kennzahl. #

2.12 Reverse Merit Order #

Die Reverse Merit Order bedeutet, dass das schwächste kritische Wirkungsfeld die Gesamtbewertung begrenzt. #

2.13 Nichtkompensationsprinzip #

Das Nichtkompensationsprinzip verhindert, dass schwere negative Wirkungen durch positive Einzelwerte verdeckt werden. #

2.14 Wirkungsgrenze #

Eine Wirkungsgrenze ist eine rote Linie, etwa Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Tiere, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Stabilität. #

2.15 Prüfstatus #

Der Prüfstatus beschreibt die Datensicherheit einer Bewertung. Typische Zustände sind geprüft, plausibilisiert, Sekundärdaten, Ersatzwert, ungeprüft, strittig oder in Korrektur. #

Teil 3 - Bewertungsrahmen #

3.1 Referenzrahmen #

Der Bewertungsrahmen umfasst die SDGs, die Agenda 2030, SDG+ sowie Mensch, Planet und Demokratie. #

Die Bewertungslogik darf nicht auf private Moral, reines Marketing oder isolierte Einzel-KPIs reduziert werden. Sie muss öffentlich nachvollziehbar, versioniert und korrigierbar sein. #

3.2 Produktwirkung als Lebenszykluswirkung #

Produktwirkung wird als Lebenszykluswirkung verstanden. Sie umfasst, soweit relevant: #

  • Rohstoffe,
  • Herstellung,
  • Verarbeitung,
  • Verpackung,
  • Transport,
  • Nutzung,
  • Reparaturfähigkeit,
  • Lebensdauer,
  • Entsorgung und Kreislauffähigkeit,
  • soziale und demokratische Wirkungen entlang der Kette.

3.3 Kernfelder #

Die operative Bewertung umfasst mindestens folgende Kernfelder: #

  • Klima,
  • Ressourcen und Kreislauf,
  • Wasser und Ökosysteme,
  • Arbeit und Fairness,
  • Gesundheit und Sicherheit,
  • Demokratie, Transparenz und Datenintegrität, soweit relevant,
  • Kontext- und Branchenspezifika.

Die ältere Vier-Felder-Logik kann als Einstieg erhalten bleiben. Version 2.1 stellt klar, dass je nach Branche zusätzliche kritische Wirkungsfelder erforderlich sind. #

3.4 Rote Linien #

Rote Linien sind insbesondere: #

  • Kinderarbeit,
  • Zwangsarbeit,
  • massive Menschenrechtsverletzungen,
  • schwere Umweltzerstörung,
  • Entwaldung und Biodiversitätsverlust,
  • toxische Gesundheitsrisiken,
  • systematische Desinformation bei Medien- oder Plattformprodukten,
  • Korruption und Rechtsstaatsrisiken,
  • Verstöße gegen Datenschutz und digitale Selbstbestimmung.

Bei roten Linien ist eine positive Gesamtbewertung ausgeschlossen oder nur nach Korrektur, Sonderprüfung und klaren Auflagen möglich. #

Teil 4 - WÖk-IDs und Indikatorenarchitektur #

4.1 Funktion der WÖk-ID #

Die WÖk-ID ermöglicht eindeutige Identifikation, maschinenlesbare Zuordnung, Verbindung zu SDG/SDG+, Anschluss an NACE, ESRS, GRI, EU-Taxonomie und digitale Produktpässe sowie Versionierung. #

Sie verhindert, dass Indikatoren situativ umbenannt, doppelt gezählt oder ohne Bezug zur Bewertungslogik verwendet werden. #

4.2 Struktur einer WÖk-ID #

Empfohlene Felder: #

  • WÖk-ID,
  • Titel,
  • SDG/SDG+,
  • Unterziel,
  • Indikatorfamilie,
  • NACE-Bezug,
  • Produkt- oder Branchenbezug,
  • Einheit,
  • Datenquelle,
  • Archetyp,
  • Schwellenwerte,
  • Datenqualität,
  • Prüfstatus,
  • Gültigkeitszeitraum,
  • Version.

4.3 Indikatorfamilien #

Mindestfamilien sind: #

  • Klima / Emissionen,
  • Energie,
  • Wasser,
  • Biodiversität,
  • Material / Kreislauf,
  • Abfall,
  • Chemikalien,
  • Produktsicherheit,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Living Wage,
  • Lieferkettenrechte,
  • Governance / Antikorruption,
  • Datenintegrität / digitale Rechte,
  • Medien- und Demokratiewirkung, falls relevant.

4.4 Master-Items #

Soweit die Datei WOeK_Master_Items_final_v1.2.xlsx vorhanden ist, ist sie als strukturierte Ausgangsquelle für WÖk-IDs und Indikatorfamilien zu verwenden. Die PDF-Fassung dient nur als Original- oder Fallbackquelle. #

IDs werden nicht ohne Prüfung frei umnummeriert. Neue IDs, Merges oder Umbenennungen müssen versioniert und dokumentiert werden. #

Teil 5 - Datenquellen und Datenqualität #

5.1 Datenquellen #

Daten werden nach folgender Hierarchie genutzt: #

  • geprüfte Primärdaten,
  • auditierte Produktdaten, EPDs oder DPP-Daten,
  • geprüfte Lieferantendaten,
  • geprüfte Sekundärdaten,
  • Branchenbenchmarks,
  • konservative Ersatzwerte,
  • ungeprüfte Daten nur mit deutlicher Unsicherheitsmarkierung.

5.2 CSRD, ESRS, GRI und Produktdaten #

CSRD, ESRS und GRI sind wichtige Anschlussquellen, aber nicht automatisch produktscharf. Produktbewertung braucht zusätzliche Zuordnung über NACE, Anlagen, Produktgruppen, EPDs, DPPs und Lieferkettendaten. #

Vollautomatische Bewertung darf nur dort behauptet werden, wo Daten maschinenlesbar, produktbezogen, geprüft und methodisch eindeutig zuordenbar sind. #

5.3 Datenlücken #

Datenlücken dürfen nicht belohnt werden. Fehlende Daten führen zu konservativen Ersatzwerten oder Datenqualitätsabschlägen. #

Unternehmen können bessere Daten nachreichen. Strittige Daten erhalten einen Prüfstatus und werden nicht stillschweigend als gesichert behandelt. #

5.4 Datenqualitätsklassen #

KlasseBeschreibungWirkung auf Bewertung
Ageprüft / auditierbar / produktbezogenvolle Anrechenbarkeit
Bplausibilisiert / branchennahleichte Unsicherheitsmarkierung
CSekundärdaten / teilweise passendkonservativer Abschlag
DErsatzwert / unsicherdeutlicher Abschlag
Efehlend / nicht prüfbarkonservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse

5.5 Einspruch und Datenkorrektur #

Unternehmen müssen Bewertungen nachvollziehen können. Daten können korrigiert werden. Korrekturverfahren benötigen Fristen, unabhängige Prüfung, transparente Begründung und gerichtliche Überprüfbarkeit im späteren Rechtsrahmen. #

Teil 6 - Archetypen und Score-Ableitung #

6.1 Zweck der Archetypen #

Archetypen übersetzen Messwerte reproduzierbar in Scores von -3 bis +3. Sie reduzieren Willkür, ermöglichen Automatisierung und schaffen Vergleichbarkeit. #

Archetypen sind methodische Übersetzungsregeln, keine politischen Werturteile über Personen. #

6.2 Archetypenliste #

Die bestehenden Archetypen werden fortgeführt und, soweit nötig, ergänzt: #

  • higher_is_better_pct,
  • lower_is_better_abs,
  • near_zero_better,
  • reg_limit,
  • compliance_index,
  • improvement_rate,
  • absolute_cap,
  • pue,
  • threshold_redline,
  • binary_exclusion,
  • contextual_benchmark,
  • lifecycle_intensity.

Neue Archetypen werden nur ergänzt, wenn bestehende Typen die Bewertungslogik nicht ausreichend abbilden. #

6.3 Score-Skala #

ScoreBedeutung
-3hoch negativ / rote Linie / stark schädlich
-2negativ / schädlich
-1schwach negativ / risikobehaftet
0neutral / Mindeststandard / keine relevante positive Wirkung
+1leicht positiv
+2positiv / gut
+3transformativ / sehr positiv / branchensetzend

Die Skala beschreibt bewertete Wirkung im Referenzrahmen. Sie ist kein moralisches Urteil über Personen. #

6.4 Formalisierung #

Die Leitlinien unterscheiden: #

  • AutoScore: automatisiert aus Messwert, Archetyp und Schwellenwerten abgeleiteter Score.
  • BenchmarkScore: Score im Verhältnis zu Branchen-, Regional- oder Technologiekontext.
  • FinalScore: steuerungsrelevante Verdichtung unter Datenqualität, Mindestbedingungen, Reverse Merit Order und Nichtkompensation.

Der FinalScore ist nicht immer nur minimum(AutoScore, BenchmarkScore). Für einzelne Indikatoren kann der strengere Wert gelten. Für Produkt- und Gesamtbewertung gilt die Reverse Merit Order mit Mindestbedingungen und Nichtkompensation. Der NWI kann ergänzend berechnet werden, wenn mehrere Wirkungsfelder unter Beachtung roter Linien zusammengeführt werden. #

6.5 Interpolation #

Lineare Interpolation ist zulässig, wo Messwerte kontinuierlich und fachlich sinnvoll bewertet werden können. Diskrete Klassen sind bei Grenzwerten, Regellimits und roten Linien vorzuziehen. #

Absolute Caps erzeugen keine positive Übererfüllung, wenn der Cap nur Mindestschutz markiert. Rote Linien bleiben nicht kompensierbar. #

Teil 7 - Benchmarks_by_NACE #

7.1 Zweck #

Benchmarks_by_NACE dienen Branchenfairness, Kontextualisierung und Vergleichbarkeit. Sie verhindern Äpfel-mit-Birnen-Vergleiche und schaffen Anschluss an EU-Taxonomie, ESRS, GRI, ISO, NACE und weitere Standards. #

7.2 Benchmark-Struktur #

FeldBeschreibung
WÖk-IDIndikatorkennung
NACEBranchenklassifikation
Regiongeografischer Kontext
Technologieklasserelevante Technologie- oder Prozessklasse
EinheitMessgröße
Polarityhigher_is_better, lower_is_better usw.
Schwelle -3stark negativer Bereich
Schwelle 0Mindeststandard / neutraler Bereich
Schwelle +3sehr positiver / branchensetzender Bereich
DatenquelleQuelle der Schwellenwerte
VersionBenchmark-Version
Gültig abStartdatum
PrüfstatusDaten- und Methodenstatus
KommentarKontext und Einschränkungen

7.3 Aktualisierung #

Benchmarks werden versioniert. Der Wirkungsrat oder ein Methodengremium verantwortet öffentliche Konsultation, wissenschaftliche Prüfung, Änderungsprotokolle und Übergangsfristen. #

Benchmarkänderungen dürfen nicht rückwirkend als Schockanwendung wirken. #

Teil 8 - Scorecards und FinalScore #

8.1 Scorecard-Aufbau #

Scorecards enthalten: #

  • Produkt oder Dienstleistung,
  • Produktgruppe,
  • NACE,
  • Lieferkette,
  • WÖk-IDs,
  • Messwerte,
  • Datenquelle,
  • Datenqualität,
  • Einzelscores,
  • rote Linien,
  • Reverse Merit Order,
  • FinalScore,
  • NWI-Bezug,
  • Prüfstatus,
  • Gültigkeit,
  • Einspruchsstatus.

8.2 FinalScore-Bildung #

Der FinalScore ist die steuerungsrelevante Verdichtung. Er darf kritische Defizite nicht verdecken. #

Er berücksichtigt: #

  • Einzelscores,
  • Datenqualität,
  • rote Linien,
  • Reverse Merit Order,
  • Nichtkompensation,
  • Branchenkontext,
  • Mindestbedingungen.

8.3 Unterschied FinalScore und NWI #

FinalScore ist die praktisch steuerungsrelevante Score-Verdichtung für Produkt- und Umsatzsteuerzwecke. #

NWI ist die operative Netto-Wirkungskennzahl, wenn positive und negative Wirkungen systematisch unter Nichtkompensation zusammengeführt werden. #

FinalScore kann aus NWI-Logiken gespeist werden, ist aber nicht identisch mit T-SROI. #

T-SROI bewertet Transformation, nicht die Standard-Produktsteuerklasse. #

8.4 Steuerklassen als Modellvariante #

Steuerklassen und Steuersätze sind in dieser Leitlinie Modellvarianten für Pilotierung und Simulation. Ihre verbindliche Anwendung setzt gesetzliche Umsetzung und europarechtliche Prüfung voraus. #

FinalScoreModellklasseMögliche steuerliche Rückkopplung
+3transformativstarke Entlastung / Pilot: niedrigster Satz
+2sehr positivEntlastung
+1positivmoderate Entlastung
0neutralStandardsatz / keine Entlastung
-1negativleichte Belastung
-2schädlicherhöhte Belastung
-3hoch schädlich / rote Liniehöchste Belastung / Ausschluss / Sonderprüfung

Konkrete Prozentsätze werden nicht verbindlich gesetzt. Frühere Werte wie 0 %, 5 %, 12 %, 19 %, 20 % oder 25 % sind historische Simulationswerte oder mögliche Pilotannahmen, nicht geltendes Recht. #

Teil 9 - Reverse Merit Order und Nichtkompensation #

9.1 Grundsatz #

Die Reverse Merit Order bedeutet: Das schwächste kritische Wirkungsfeld begrenzt die Gesamtbewertung. #

9.2 Warum keine Durchschnittslogik #

Eine reine Durchschnittslogik würde kritische Schäden verdecken: #

  • Kinderarbeit bleibt Kinderarbeit, auch bei guter CO2-Bilanz.
  • Hoher Wasserstress bleibt kritisch, auch bei Recycling.
  • Massive Desinformation bleibt demokratisch schädlich, auch bei Bildungsanspruch.
  • Toxische Stoffe bleiben kritisch, auch bei Energieeffizienz.

9.3 Verantwortungsproportionalität #

Die Reverse Merit Order ist streng in der Wirkung, aber proportional in der Verantwortung. #

Sie bewertet kritische Wirkungsdefizite, nicht den moralischen Wert einzelner Menschen. #

9.4 Rote Linien #

Bei roten Linien kommen je nach Rechtsrahmen in Betracht: #

  • kein positives Gesamturteil,
  • Sonderprüfung,
  • Ausschluss von Entlastung,
  • Höchstbelastung im Pilotmodell,
  • Verbote oder Marktzugangsbeschränkungen nur über gesonderten Rechtsrahmen.

Teil 10 - Vorsteuer-, Lieferketten- und Importlogik #

10.1 Vorsichtige Neufassung der Vorsteuerlogik #

Die alte Formulierung "nur positive Lieferungen sind vorsteuerfähig" bleibt als starke Zielidee verständlich, ist aber rechtlich und praktisch zu hart. #

Neue Leitformulierung: #

Vorsteuer- und Anrechnungslogiken können wirkungsdifferenziert ausgestaltet werden. Negative oder risikobehaftete Vorleistungen sollen steuerlich nicht vollständig neutralisiert werden, sondern über Abschläge, Zuschläge, Prüfpflichten oder Nichtanrechenbarkeit in definierten Risikoklassen rückgekoppelt werden.

10.2 Vorleistungsbewertung #

Mögliche Abstufung im Pilotmodell: #

  • FinalScore +2/+3: volle Anrechnung oder Bonusmodell möglich,
  • FinalScore +1: reguläre Anrechnung,
  • FinalScore 0: reguläre oder begrenzte Anrechnung, je nach Pilot,
  • FinalScore -1: Abschlag oder Prüfpflicht,
  • FinalScore -2: deutlicher Abschlag oder erhöhte Belastung,
  • FinalScore -3 / rote Linie: Nichtanrechnung oder Sonderprüfung im Modell.

10.3 Lieferketten #

Lieferkettenbewertungen erfassen Scores entlang der Kette. Digitale Produktpässe können als Datencontainer dienen. Negative Wirkung darf nicht durch bloßes Durchschleusen in der Lieferkette unsichtbar werden. #

Importdaten, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Grenzlogik sind Anschlussprobleme und nicht als fertig gelöstes nationales Steuerrecht zu formulieren. #

10.4 Import und Grenzausgleich #

Eine wirkungsbasierte Importlogik kann an CBAM- und Grenzausgleichslogiken anschließen. Diese Fassung behauptet nicht, dass eine solche Logik sofort ohne EU-Rechtsänderung möglich ist. #

Pilotierung sollte zunächst in datenreichen Warenklassen erfolgen. #

Teil 11 - Digitale Produktpässe und Wirkungsdatenräume #

11.1 DPP als Produktgedächtnis #

Der digitale Produktpass dient als Produktgedächtnis. Er kann enthalten: #

  • Produktdaten,
  • Lieferkettendaten,
  • WÖk-IDs,
  • Prüfnachweise,
  • Scorecard,
  • FinalScore,
  • Datenqualität,
  • Version.

11.2 Datenräume #

Wirkungsdatenräume unterscheiden Rollen und Zugriffe: #

  • Unternehmen liefern Daten,
  • Prüfer:innen kontrollieren Nachweise,
  • Finanzverwaltung nutzt rechtsrelevante Ausschnitte,
  • Wirkungsrat pflegt Methoden und Benchmarks,
  • Verbraucher:innen erhalten aggregierte und verständliche Informationen.

Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und öffentliches Interesse sind abzuwägen. #

11.3 Interoperabilität #

Die Datenarchitektur soll anschlussfähig sein an ESRS, GRI, EU-Taxonomie, NACE, EPD, DPP, XBRL, Produktklassifikationen sowie Zoll- und Warennummern, soweit relevant. #

11.4 Auditierbarkeit #

Auditierbarkeit umfasst Prüflog, Versionierung, Datenherkunft, Änderungsverlauf, Zertifikate, maschinenlesbare Nachweise und menschliche Überprüfung. #

Teil 12 - Verbraucherinformation und Schutz vor Social-Credit-Missverständnissen #

12.1 Verbraucherinformation #

Scores können für Verbraucher:innen verständlich sichtbar gemacht werden, etwa über ein Label, eine Ampel, eine Kurzbewertung oder einen Link zu Detailinformationen. #

Die Information darf keine moralische Überforderung erzeugen und keine Pflicht zur Offenlegung individueller Kaufprofile begründen. #

12.2 Wirkungspunkte nur vorsichtig #

Verbraucherbezogene Bonusmodelle dürfen keine Personenbewertung, keine Konsumüberwachung und kein Sozialkreditsystem erzeugen. Sie sind nur als freiwillige, datensparsame, transparente und rechtlich geschützte Modelle denkbar. #

12.3 Datenschutz #

Pflichtsätze: #

  • keine personenbezogene Kaufbewertung,
  • keine Gesinnungsbewertung,
  • keine Lebensstilpolizei,
  • Datenminimierung,
  • freiwillige Nutzung,
  • Widerspruchsrechte,
  • keine Nachteile bei Nichtteilnahme.

Teil 13 - Soziale Abfederung, Basisgüter und KMU #

13.1 Kaufkraftschutz #

Wirkungssteuerliche Rückkopplung muss Basisgüter, Grundversorgung, einkommensschwache Haushalte, Rückverteilung, Entlastung und Übergangsfristen berücksichtigen. #

Positive Netto-Wirkung soll zugänglicher werden, nicht nur ein Premiumsegment. #

13.2 KMU-Schutz #

KMU benötigen: #

  • abgestufte Pflichten,
  • vereinfachte Scorecards,
  • Branchenstandardwerte,
  • Unterstützungsangebote,
  • längere Übergangsfristen,
  • Schutz vor Datenüberforderung.

13.3 Regionale Fairness #

Regionale Benchmarks berücksichtigen Wasserstress, Energieinfrastruktur, Lieferkettenkontext, regionale Produktionsbedingungen und Datenverfügbarkeit. #

Kleine regionale Produzenten dürfen nicht allein wegen geringerer Datenkapazität schlechter gestellt werden, solange konservative und nachprüfbare Standardwerte genutzt werden. #

Teil 14 - Governance und Wirkungsrat #

14.1 Aufgaben des Wirkungsrats #

Der Wirkungsrat verantwortet oder koordiniert: #

  • WÖk-ID-Register,
  • Benchmarks,
  • Archetypen,
  • Scorecard-Standards,
  • Evaluationszyklen,
  • öffentliche Konsultation,
  • Missbrauchsschutz,
  • Datenqualitätsregeln.

14.2 Versionierung #

Jede Methode erhält eine Version. Jede Benchmarkänderung wird dokumentiert, begründet und mit Übergangsfristen versehen. #

Änderungsprotokolle müssen öffentlich nachvollziehbar sein. #

14.3 Lobby-Schutz #

Governance braucht Offenlegung, Interessenkonfliktregeln, Cooling-off-Regeln, pluralen Rat, Schutz vor Dominanz einzelner Branchen und Whistleblower-Schutz. #

Teil 15 - Rechtsschutz, Prüfung und Korrektur #

15.1 Nachvollziehbarkeit #

Jede Bewertung muss erklären: #

  • welche Daten verwendet wurden,
  • welche WÖk-IDs betroffen sind,
  • welcher Archetyp greift,
  • welcher Benchmark gilt,
  • welche Datenqualität vorliegt,
  • welcher FinalScore entsteht,
  • welche rote Linie berührt ist,
  • welche Version angewandt wurde.

15.2 Einspruch #

Ein späterer Rechtsrahmen muss Einspruchsverfahren, Datenkorrektur, Nachreichung, unabhängige Prüfung, Fristen und gerichtlichen Rechtsschutz ausgestalten. #

Bis dahin sind Pilotbewertungen als überprüfbare, korrigierbare Methodentests zu führen. #

15.3 Algorithmische Systeme #

Algorithmische Systeme dürfen keine Blackbox-Entscheidungen über wesentliche wirtschaftliche oder rechtliche Folgen treffen. #

Erforderlich sind erklärbare Score-Ableitung, Bias-Prüfung, Auditierbarkeit, menschliche Letztverantwortung und Fehlerkorrektur. #

Teil 16 - Pilotierung und Umsetzungspfad #

16.1 Pilotsektoren #

Geeignete Pilotsektoren sind: #

  • Lebensmittel / Agrarprodukte,
  • Energie,
  • Textil / Fast Fashion,
  • Gebäudeprodukte,
  • Chemie / Kunststoffe,
  • öffentliche Beschaffung,
  • digitale Produktpässe in datenreichen Branchen.

16.2 Pilotphasen #

Empfohlene Phasen: #

  • freiwillige Shadow-Scorecards,
  • öffentliche Methodentests,
  • DPP-Datenintegration,
  • steuerfreie Simulation ohne fiskalische Wirkung,
  • begrenzte Pilotanreize,
  • Evaluation,
  • gesetzliche Ausweitung nur nach Prüfung.

16.3 Evaluationskriterien #

Zu prüfen sind: #

  • Datenqualität,
  • Bürokratieeffekte,
  • Preiswirkung,
  • soziale Wirkung,
  • KMU-Belastung,
  • Lieferkettenwirkung,
  • Manipulationsversuche,
  • Wirkung auf Innovation,
  • Rechtsschutzfälle,
  • europarechtliche Anschlussfähigkeit.

Teil 17 - Praxisbeispiele #

17.1 Regionaler Bio-Apfel vs. Importapfel #

Ein Apfel-Pilot kann NACE-Bezug, CO2-Intensität, Wasserstress, Arbeitsbedingungen, Pestizide, Transport, Datenqualität und FinalScore verbinden. #

Die Datenlage darf nicht überbehauptet werden. Ein regionaler Bio-Apfel ist nicht automatisch in jedem Wirkungsfeld überlegen; Wasserstress, Lagerung, Saison und Lieferkette bleiben zu prüfen. #

17.2 T-Shirt-Lieferkette #

Bei Textilien sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit und schwere Menschenrechtsverletzungen rote Linien. Wasser, Chemie, Energie, Transport, Löhne und Haltbarkeit werden ergänzend bewertet. #

Die Reverse Merit Order verhindert, dass gute CO2- oder Recyclingwerte Kinderarbeit verdecken. #

17.3 BASF Polyamid / Chemieprodukt #

Bei Chemieprodukten reichen Konzernmittelwerte nicht als Produktwahrheit. CSRD-Unternehmensdaten müssen auf Produktgruppen, Anlagen, Prozesse, EPDs, Lieferketten und konkrete Nutzungsfelder heruntergebrochen werden. #

Ein Produkt-FinalScore braucht Produktdaten, nicht nur Unternehmenskommunikation. #

17.4 Strom / Energieprodukt #

Bei Strom zählen Emissionsintensität, erneuerbarer Anteil, Versorgungssicherheit, Netzkontext, Speicher- und Flexibilitätsbeitrag sowie Systemstabilität. #

Eine reine CO2-Logik ohne Netz- und Versorgungskontext wäre unvollständig. #

Teil 18 - Historischer Bezug zur WUStG-Extended-Fassung 2025 #

Die Extended-v2-Fassung war ein wichtiges Methodenpapier. Sie enthielt bereits -3/+3, WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, Nichtkompensation, FinalScore, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat. #

Version 2.1 präzisiert: #

  • Wirkung neutral,
  • positive Netto-Wirkung als Zielgröße,
  • FinalScore, NWI und T-SROI getrennt,
  • SDG+ als WÖk-Erweiterung,
  • rechtlicher Pilotstatus,
  • Datenqualität und Einspruch,
  • EU-Kompatibilität,
  • Social-Credit-Abgrenzung,
  • Kaufkraftschutz,
  • KMU-Schutz.

Die historische PDF-Fassung bleibt unverändert zitierfähig. Diese v2.1-Fassung ist eine neue methodische Rahmenfassung, keine stille Änderung des Originals. #

Teil 19 - Tabellenanhang #

Tabelle A - Steuerarchitektur #

EbeneFunktionPrimäre Logik
WStG 2.0RahmengesetzBegriffe, Governance, Rechtsschutz
WUStGProdukt-/Umsatzsteuer-ModulFinalScore, Produktwirkung
Leitlinientechnische UmsetzungWÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks
DPPDateninfrastrukturProdukt- und Lieferkettendaten
WirkungsratGovernanceVersionierung, Prüfung, Missbrauchsschutz

Tabelle B - Scorearchitektur #

EbeneBeschreibung
MesswertRohdatenwert
WÖk-IDIndikatorzuordnung
ArchetypÜbersetzung in Score
Einzelscore-3 bis +3
DatenqualitätA bis E
Reverse Merit OrderEngpasslogik
FinalScoresteuerungsrelevante Verdichtung
NWIoperative Netto-Wirkung
T-SROITransformationswirkung

Tabelle C - Datenqualität #

KlasseBeschreibungWirkung auf Bewertung
Ageprüft / auditierbar / produktbezogenvolle Anrechenbarkeit
Bplausibilisiert / branchennahleichte Unsicherheitsmarkierung
CSekundärdaten / teilweise passendkonservativer Abschlag
DErsatzwert / unsicherdeutlicher Abschlag
Efehlend / nicht prüfbarkonservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse

Tabelle D - Beispielhafte Modellklassen #

FinalScoreModellklasseMögliche steuerliche Rückkopplung
+3transformativstarke Entlastung / niedrigster Pilotsatz
+2sehr positivEntlastung
+1positivmoderate Entlastung
0neutralStandardsatz / keine Entlastung
-1negativleichte Belastung
-2schädlicherhöhte Belastung
-3hoch schädlich / rote Liniehöchste Belastung / Ausschluss / Sonderprüfung

Diese Tabelle beschreibt Modellklassen, keine verbindlichen Steuersätze. #