Onlinefassung #

Die Leitlinien beziehen sich unter anderem auf § 3 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben Register und WÖk-ID-Architektur. , § 4 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben Scorecards je Produkt oder Aktivität. , § 5 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben FinalScore sowie die Trennung von Prüfprofil und rechtlicher Tarifentscheidung. , § 6 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben Nichtkompensation und rote Linien. , § 7 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben Vorsteuer- und Lieferkettenlogik als Pilotmodell. und § 8 WUStG WUStG-Paragrafenseite Methodik; die Leitlinien beschreiben Evaluation und Wirkungsrat-Governance. . Da kein separater vollständiger WUStG-Gesetzestext in der aktuellen Quelle vorliegt, führen diese Verweise auf die passenden Leitlinienabschnitte.

Methodikentwurf für Produktscorecards, FinalScore, WÖk-Netto-Wirkungsindex, digitale Produktpässe und wirkungsbezogene Umsatzsteuer-Pilotierung #

Autorin: Natalie Weber Projekt: Wirkungsökonomie Status: Entwurf / Zielarchitektur / Pilotmodell Version: 2.1 Datum: 2026-05-24 Bezug: WStG 2.0 - Wirkungssteuerrahmengesetz Hinweis: Nicht geltendes Recht; methodische Rahmenfassung. #

Hinweis zur Version 2.1 #

Diese Fassung aktualisiert die technischen Leitlinien zum WUStG auf die neue Begriffssystematik der Wirkungsökonomie. Sie übernimmt starke Elemente der Extended-v2-Fassung: WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, die operative Skala -3 bis +3, FinalScore, Reverse Merit Order, Nichtkompensation, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat-Governance. #

Version 2.1 korrigiert und präzisiert zugleich zentrale Punkte: Wirkung wird neutral verwendet, positive Netto-Wirkung ist die Zielgröße, FinalScore, WÖk-Netto-Wirkungsindex und T-SROI werden getrennt, Prüfprofil und rechtliche Tarifentscheidung werden nicht vermischt, Rechtsschutz und Datenkorrektur werden systematisiert, EU-Kompatibilität wird als Prüfrahmen formuliert, soziale Abfederung und KMU-Schutz werden ergänzt. #

Alte Fassungen bleiben historische Arbeitsfassungen. Die PDF-Fassung Technische_Leitlinien_WUStG_Vollversion_Extended_v2.pdf ist als Archivquelle zu lesen; für den aktuellen Begriff- und Methodenstand ist diese Online-Fassung maßgeblich. #

Leitformel dieser Fassung: #

Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein. Die Wirkungsökonomie bewertet Wirkung am Referenzrahmen der SDGs, der Agenda 2030 und SDG+ und richtet Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Preise und steuerliche Rückkopplung auf positive Netto-Wirkung für Mensch, Planet und Demokratie aus.

Teil 1 - Zweck, Geltung und Verhältnis zum WStG #

1.1 Zweck der Leitlinien #

Diese Leitlinien konkretisieren das WUStG-Modul technisch und methodisch. Sie beschreiben, wie Wirkungsdaten in WÖk-IDs, Indikatoren, Scorecards, Einzelscores, FinalScore, WÖk-Netto-Wirkungsindex-Bezüge und digitale Produktpässe überführt werden können. #

Sie sind Grundlage für Pilotierung, Simulation, Produktscorecards, Dateninfrastruktur und wirkungsbezogene steuerliche Rückkopplung. Sie sind keine abschließende Rechtsnorm. #

1.2 Verhältnis zum WStG 2.0 #

Das WStG 2.0 ist das Rahmengesetz. Es definiert Begriffe, Prinzipien, Governance, Wirkungsrat, Rechtsschutz, Grundrechtsschutz, Pilotierung und Modulstruktur. #

Das WUStG ist das Produkt- und Umsatzsteuer-Modul innerhalb dieser Rahmenordnung. Die technischen Leitlinien bilden die Umsetzungsebene für WÖk-IDs, Scorecards, Benchmarks, Datenqualität, DPPs, FinalScore und Pilotmodelle. Sie ersetzen den Rechtsrahmen nicht. #

1.3 Anwendungsbereich #

Die Leitlinien beziehen sich auf Produkte, Dienstleistungen, Lieferketten, Vorleistungen, Importe, digitale Produkte und optional öffentliche Beschaffung als Pilotfeld. #

Bei Plattform-, Medien-, Kommunikations- und KI-Produkten ist besondere Vorsicht erforderlich. Dort ist häufig zwischen Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkpfad und tatsächlich nachgewiesener Wirkung zu unterscheiden. #

1.4 Pilotstatus und rechtlicher Vorbehalt #

Diese Leitlinien beschreiben eine Zielarchitektur und ein Pilotmodell. Eine verbindliche steuerliche Anwendung setzt ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, europarechtliche Prüfung, Rechtsschutzregelungen, Dateninfrastruktur und Übergangsfristen voraus. #

Frühere Steuerklassen, Entlastungen, Zuschläge oder Vorsteuerlogiken in dieser Fassung sind Modellvarianten für Simulation und Pilotierung. Sie sind nicht als unmittelbar geltendes Recht zu verstehen. Ein Score oder FinalScore erzeugt keinen Satz: Ein verbindlicher Tarif braucht eine gesetzliche Regel, Prüfung, Einspruch und eine transparent dokumentierte Anwendung. #

Teil 2 - Begriffe #

2.1 Wirkung #

Wirkung ist die tatsächliche Veränderung von Zuständen. Sie kann positiv, negativ oder neutral sein und braucht einen Bezugspunkt. #

2.2 Positive Netto-Wirkung #

Positive Netto-Wirkung ist die bewertete Gesamtwirkung, die Mensch, Planet und Demokratie stärkt, ohne kritische Schäden durch positive Einzelwerte zu verdecken. #

2.3 Wirkungspotenzial #

Wirkungspotenzial ist die Möglichkeit, dass Wirkung eintreten kann. Es ist noch keine eingetretene Wirkung. #

2.4 Wirkungsrisiko #

Wirkungsrisiko ist die Möglichkeit negativer oder destabilisierender Wirkung. #

2.5 Wirkungsbewertung #

Wirkungsbewertung ist die Einordnung von Wirkung am Referenzrahmen von SDGs, Agenda 2030 und SDG+ unter Beachtung von Datenqualität, Kontext, Wirkungsgrenzen und Nichtkompensation. #

2.6 SDG+ #

SDG+ ist keine offizielle UN-Kategorie, sondern eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie. Sie ergänzt den Referenzrahmen um Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung. #

2.7 WÖk-ID #

Eine WÖk-ID ist eine eindeutige Kennung für einen Wirkungsindikator innerhalb der Wirkungsökonomie. #

2.8 Score #

Ein Score ist die operative Einzelbewertung eines Indikators oder Wirkungsfelds auf der Skala -3 bis +3. #

2.9 FinalScore #

Der FinalScore ist die verdichtete steuerungsrelevante Bewertung eines Produkts, einer Dienstleistung oder Aktivität unter Einbeziehung von Scorecards, Datenqualität, Reverse Merit Order und Nichtkompensation. Er ist ein Prüf- und Begrenzungssignal, keine automatische Rechts- oder Tarifentscheidung. #

2.10 WÖk-Netto-Wirkungsindex #

Der WÖk-Netto-Wirkungsindex, kurz WÖk-Netto-Wirkungsindex, ist die operative Kennzahl geprüfter Netto-Wirkung. #

2.11 T-SROI #

Der T-SROI ist eine Transformationskennzahl auf Grundlage geprüfter Netto-Wirkung. Er ist nicht die primäre Produktsteuer-Kennzahl. #

2.12 Reverse Merit Order #

Die Reverse Merit Order bedeutet, dass das schwächste kritische Wirkungsfeld die Gesamtbewertung begrenzt. #

2.13 Nichtkompensationsprinzip #

Das Nichtkompensationsprinzip verhindert, dass schwere negative Wirkungen durch positive Einzelwerte verdeckt werden. #

2.14 Wirkungsgrenze #

Eine Wirkungsgrenze ist eine rote Linie, etwa Menschenwürde, Kinderrechte, ökologische Lebensgrundlagen, Tiere, Biodiversität, Rechtsstaatlichkeit oder demokratische Stabilität. #

2.15 Prüfstatus #

Der Prüfstatus beschreibt die Datensicherheit einer Bewertung. Typische Zustände sind geprüft, plausibilisiert, Sekundärdaten, Ersatzwert, ungeprüft, strittig oder in Korrektur. #

Teil 3 - Bewertungsrahmen #

3.1 Referenzrahmen #

Der Bewertungsrahmen umfasst die SDGs, die Agenda 2030, SDG+ sowie Mensch, Planet und Demokratie. #

Die Bewertungslogik darf nicht auf private Moral, reines Marketing oder isolierte Einzel-KPIs reduziert werden. Sie muss öffentlich nachvollziehbar, versioniert und korrigierbar sein. #

3.2 Produktwirkung als Lebenszykluswirkung #

Produktwirkung wird als Lebenszykluswirkung verstanden. Sie umfasst, soweit relevant: #

  • Rohstoffe,
  • Herstellung,
  • Verarbeitung,
  • Verpackung,
  • Transport,
  • Nutzung,
  • Reparaturfähigkeit,
  • Lebensdauer,
  • Entsorgung und Kreislauffähigkeit,
  • soziale und demokratische Wirkungen entlang der Kette.

3.3 Kernfelder #

Die operative Bewertung umfasst mindestens folgende Kernfelder: #

  • Klima,
  • Ressourcen und Kreislauf,
  • Wasser und Ökosysteme,
  • Arbeit und Fairness,
  • Gesundheit und Sicherheit,
  • Demokratie, Transparenz und Datenintegrität, soweit relevant,
  • Kontext- und Branchenspezifika.

Die ältere Vier-Felder-Logik kann als Einstieg erhalten bleiben. Version 2.1 stellt klar, dass je nach Branche zusätzliche kritische Wirkungsfelder erforderlich sind. #

3.4 Rote Linien #

Rote Linien sind insbesondere: #

  • Kinderarbeit,
  • Zwangsarbeit,
  • massive Menschenrechtsverletzungen,
  • schwere Umweltzerstörung,
  • Entwaldung und Biodiversitätsverlust,
  • toxische Gesundheitsrisiken,
  • systematische Desinformation bei Medien- oder Plattformprodukten,
  • Korruption und Rechtsstaatsrisiken,
  • Verstöße gegen Datenschutz und digitale Selbstbestimmung.

Bei roten Linien ist eine positive Gesamtbewertung ausgeschlossen oder nur nach Korrektur, Sonderprüfung und klaren Auflagen möglich. #

Teil 4 - WÖk-IDs und Indikatorenarchitektur #

4.1 Funktion der WÖk-ID #

Die WÖk-ID ermöglicht eindeutige Identifikation, maschinenlesbare Zuordnung, Verbindung zu SDG/SDG+, Anschluss an NACE, ESRS, GRI, EU-Taxonomie und digitale Produktpässe sowie Versionierung. #

Sie verhindert, dass Indikatoren situativ umbenannt, doppelt gezählt oder ohne Bezug zur Bewertungslogik verwendet werden. #

4.2 Struktur einer WÖk-ID #

Empfohlene Felder: #

  • WÖk-ID,
  • Titel,
  • SDG/SDG+,
  • Unterziel,
  • Indikatorfamilie,
  • NACE-Bezug,
  • Produkt- oder Branchenbezug,
  • Einheit,
  • Datenquelle,
  • Archetyp,
  • Schwellenwerte,
  • Datenqualität,
  • Prüfstatus,
  • Gültigkeitszeitraum,
  • Version.

4.3 Indikatorfamilien #

Mindestfamilien sind: #

  • Klima / Emissionen,
  • Energie,
  • Wasser,
  • Biodiversität,
  • Material / Kreislauf,
  • Abfall,
  • Chemikalien,
  • Produktsicherheit,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Living Wage,
  • Lieferkettenrechte,
  • Governance / Antikorruption,
  • Datenintegrität / digitale Rechte,
  • Medien- und Demokratiewirkung, falls relevant.

4.4 Master-Items #

Als strukturierte Ausgangsquelle für WÖk-IDs und Indikatorfamilien gilt WOeK_Master_Items_v1.3_geprueft.xlsx. Sie dokumentiert Regelzuordnung, Systemgrenze, Datenqualität, Assurance und den getrennten Status aktiver Benchmarks. Leere Eingaben bleiben unbewertet; die Datei ist keine Rechtsnorm und löst keine automatische Entscheidung aus. Die PDF-Fassung v1.2 bleibt ausschließlich historische Original- und Fallbackquelle. #

IDs werden nicht ohne Prüfung frei umnummeriert. Neue IDs, Merges oder Umbenennungen müssen versioniert und dokumentiert werden. #

Teil 5 - Datenquellen und Datenqualität #

5.1 Datenquellen #

Daten werden nach folgender Hierarchie genutzt: #

  • geprüfte Primärdaten,
  • auditierte Produktdaten, EPDs oder DPP-Daten,
  • geprüfte Lieferantendaten,
  • geprüfte Sekundärdaten,
  • Branchenbenchmarks,
  • konservative Ersatzwerte,
  • ungeprüfte Daten nur mit deutlicher Unsicherheitsmarkierung.

5.2 CSRD, ESRS, GRI und Produktdaten #

CSRD, ESRS und GRI sind wichtige Anschlussquellen, aber nicht automatisch produktscharf. Produktbewertung braucht zusätzliche Zuordnung über NACE, Anlagen, Produktgruppen, EPDs, DPPs und Lieferkettendaten. #

Vollautomatische Bewertung darf nur dort behauptet werden, wo Daten maschinenlesbar, produktbezogen, geprüft und methodisch eindeutig zuordenbar sind. #

5.3 Datenlücken #

Datenlücken dürfen nicht belohnt werden. Fehlende Daten führen zu konservativen Ersatzwerten oder Datenqualitätsabschlägen. #

Unternehmen können bessere Daten nachreichen. Strittige Daten erhalten einen Prüfstatus und werden nicht stillschweigend als gesichert behandelt. #

5.4 Datenqualitätsklassen #

KlasseBeschreibungWirkung auf Bewertung
Ageprüft / auditierbar / produktbezogenvolle Anrechenbarkeit
Bplausibilisiert / branchennahleichte Unsicherheitsmarkierung
CSekundärdaten / teilweise passendkonservativer Abschlag
DErsatzwert / unsicherdeutlicher Abschlag
Efehlend / nicht prüfbarkonservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse

5.5 Einspruch und Datenkorrektur #

Unternehmen müssen Bewertungen nachvollziehen können. Daten können korrigiert werden. Korrekturverfahren benötigen Fristen, unabhängige Prüfung, transparente Begründung und gerichtliche Überprüfbarkeit im späteren Rechtsrahmen. #

Teil 6 - Archetypen und Score-Ableitung #

6.1 Zweck der Archetypen #

Archetypen übersetzen Messwerte reproduzierbar in Scores von -3 bis +3. Sie reduzieren Willkür, ermöglichen Automatisierung und schaffen Vergleichbarkeit. #

Archetypen sind methodische Übersetzungsregeln, keine politischen Werturteile über Personen. #

6.2 Archetypenliste #

Die bestehenden Archetypen werden fortgeführt und, soweit nötig, ergänzt: #

  • higher_is_better_pct,
  • lower_is_better_abs,
  • near_zero_better,
  • reg_limit,
  • compliance_index,
  • improvement_rate,
  • absolute_cap,
  • pue,
  • threshold_redline,
  • binary_exclusion,
  • contextual_benchmark,
  • lifecycle_intensity.

Neue Archetypen werden nur ergänzt, wenn bestehende Typen die Bewertungslogik nicht ausreichend abbilden. #

6.3 Score-Skala #

ScoreBedeutung
-3hoch negativ / rote Linie / stark schädlich
-2negativ / schädlich
-1schwach negativ / risikobehaftet
0neutral / Mindeststandard / keine relevante positive Wirkung
+1leicht positiv
+2positiv / gut
+3transformativ / sehr positiv / branchensetzend

Die Skala beschreibt bewertete Wirkung im Referenzrahmen. Sie ist kein moralisches Urteil über Personen. #

6.4 Formalisierung #

Die Leitlinien unterscheiden: #

  • AutoScore: automatisiert aus Messwert, Archetyp und Schwellenwerten abgeleiteter Score.
  • BenchmarkScore: Score im Verhältnis zu Branchen-, Regional- oder Technologiekontext.
  • FinalScore: steuerungsrelevante Verdichtung unter Datenqualität, Mindestbedingungen, Reverse Merit Order und Nichtkompensation.

Der FinalScore ist nicht immer nur minimum(AutoScore, BenchmarkScore). Für einzelne Indikatoren kann der strengere Wert gelten. Für Produkt- und Gesamtbewertung gilt die Reverse Merit Order mit Mindestbedingungen und Nichtkompensation. Der WÖk-Netto-Wirkungsindex kann ergänzend berechnet werden, wenn mehrere Wirkungsfelder unter Beachtung roter Linien zusammengeführt werden. #

6.5 Interpolation #

Lineare Interpolation ist zulässig, wo Messwerte kontinuierlich und fachlich sinnvoll bewertet werden können. Diskrete Klassen sind bei Grenzwerten, Regellimits und roten Linien vorzuziehen. #

Absolute Caps erzeugen keine positive Übererfüllung, wenn der Cap nur Mindestschutz markiert. Rote Linien bleiben nicht kompensierbar. #

Teil 7 - Benchmarks_by_NACE #

7.1 Zweck #

Benchmarks_by_NACE dienen Branchenfairness, Kontextualisierung und Vergleichbarkeit. Sie verhindern Äpfel-mit-Birnen-Vergleiche und schaffen Anschluss an EU-Taxonomie, ESRS, GRI, ISO, NACE und weitere Standards. #

7.2 Benchmark-Struktur #

FeldBeschreibung
WÖk-IDIndikatorkennung
NACEBranchenklassifikation
Regiongeografischer Kontext
Technologieklasserelevante Technologie- oder Prozessklasse
EinheitMessgröße
Polarityhigher_is_better, lower_is_better usw.
Schwelle -3stark negativer Bereich
Schwelle 0Mindeststandard / neutraler Bereich
Schwelle +3sehr positiver / branchensetzender Bereich
DatenquelleQuelle der Schwellenwerte
VersionBenchmark-Version
Gültig abStartdatum
PrüfstatusDaten- und Methodenstatus
KommentarKontext und Einschränkungen

7.3 Aktualisierung #

Benchmarks werden versioniert. Der Wirkungsrat oder ein Methodengremium verantwortet öffentliche Konsultation, wissenschaftliche Prüfung, Änderungsprotokolle und Übergangsfristen. #

Benchmarkänderungen dürfen nicht rückwirkend als Schockanwendung wirken. #

Teil 8 - Scorecards und FinalScore #

8.1 Scorecard-Aufbau #

Scorecards enthalten: #

  • Produkt oder Dienstleistung,
  • Produktgruppe,
  • NACE,
  • Lieferkette,
  • WÖk-IDs,
  • Messwerte,
  • Datenquelle,
  • Datenqualität,
  • Einzelscores,
  • rote Linien,
  • Reverse Merit Order,
  • FinalScore,
  • WÖk-Netto-Wirkungsindex-Bezug,
  • Prüfstatus,
  • Gültigkeit,
  • Einspruchsstatus.

8.2 FinalScore-Bildung #

Der FinalScore ist die steuerungsrelevante Verdichtung. Er darf kritische Defizite nicht verdecken und darf nicht in einen Steuersatz umgerechnet werden. #

Er berücksichtigt: #

  • Einzelscores,
  • Datenqualität,
  • rote Linien,
  • Reverse Merit Order,
  • Nichtkompensation,
  • Branchenkontext,
  • Mindestbedingungen.

8.3 Unterschied FinalScore und WÖk-Netto-Wirkungsindex #

FinalScore ist die praktisch steuerungsrelevante Score-Verdichtung für Produkt- und Umsatzsteuer-Prüfpfade. Er dokumentiert Evidenz und Grenzen für eine mögliche spätere Rechtsanwendung, ersetzt aber keine demokratisch beschlossene Tarifregel. #

WÖk-Netto-Wirkungsindex ist die operative Netto-Wirkungskennzahl, wenn positive und negative Wirkungen systematisch unter Nichtkompensation zusammengeführt werden. #

FinalScore kann aus WÖk-Netto-Wirkungsindex-Logiken gespeist werden, ist aber nicht identisch mit T-SROI. #

T-SROI bewertet Transformation, nicht einen Produktstatus oder einen Steuertarif. #

8.4 Prüfprofile und Tarifvarianten (keine Ableitungsregel) #

Die folgende Matrix ordnet Prüfprofile, nicht Tarife. Sie darf nicht als Funktion t = f(FinalScore) gelesen werden. Ein verbindlicher Satz braucht eine gesetzliche, verhältnismäßige und anfechtbare Regel; die Scorecard liefert dafür nur die dokumentierte Evidenz, einschließlich Datenqualität und roter Linien. #

PrüfprofilAussage der ScorecardMöglicher nächster Schritt
+3stark dokumentierte positive Netto-Wirkung, keine rote LinieEvaluation einer rechtlich zulässigen Entlastungsoption
+2überwiegend positive, gut belegte WirkungPrüfung einer Entlastungsoption
+1positive Hinweise mit GrenzenDaten- und Rechtsprüfung vor jeder Rückkopplung
0kein belastbarer positiver oder negativer AusschlagStandardbehandlung nach geltendem Recht
-1negativer Befund oder UnsicherheitAbhilfe-, Daten- oder Risiko-Prüfung
-2deutlicher negativer Befundvertiefte Prüfung, Abhilfeplan oder Schutzmaßnahme
-3 / rote Linieschwerer kritischer BefundSonderprüfung, Rechtsschutz und gegebenenfalls gesetzlich vorgesehene Folge

Für eine Preisrechnung gilt erst nach unabhängiger Bestimmung eines Satzes t: P_brutto = P_netto × (1 + t). Frühere Werte wie 0 %, 5 %, 12 %, 19 %, 20 % oder 25 % sind historische Simulationswerte, nicht geltendes Recht und keine Ausgaben des FinalScore. #

Teil 9 - Reverse Merit Order und Nichtkompensation #

9.1 Grundsatz #

Die Reverse Merit Order bedeutet: Das schwächste kritische Wirkungsfeld begrenzt die Gesamtbewertung. #

9.2 Warum keine Durchschnittslogik #

Eine reine Durchschnittslogik würde kritische Schäden verdecken: #

  • Kinderarbeit bleibt Kinderarbeit, auch bei guter CO2-Bilanz.
  • Hoher Wasserstress bleibt kritisch, auch bei Recycling.
  • Massive Desinformation bleibt demokratisch schädlich, auch bei Bildungsanspruch.
  • Toxische Stoffe bleiben kritisch, auch bei Energieeffizienz.

9.3 Verantwortungsproportionalität #

Die Reverse Merit Order ist streng in der Wirkung, aber proportional in der Verantwortung. #

Sie bewertet kritische Wirkungsdefizite, nicht den moralischen Wert einzelner Menschen. #

9.4 Rote Linien #

Bei roten Linien kommen je nach Rechtsrahmen in Betracht: #

  • kein positives Gesamturteil,
  • Sonderprüfung,
  • Ausschluss von Entlastung,
  • Höchstbelastung im Pilotmodell,
  • Verbote oder Marktzugangsbeschränkungen nur über gesonderten Rechtsrahmen.

Teil 10 - Vorsteuer-, Lieferketten- und Importlogik #

10.1 Vorsichtige Neufassung der Vorsteuerlogik #

Die alte Formulierung "nur positive Lieferungen sind vorsteuerfähig" bleibt als starke Zielidee verständlich, ist aber rechtlich und praktisch zu hart. #

Neue Leitformulierung: #

Vorsteuer- und Anrechnungslogiken können wirkungsdifferenziert ausgestaltet werden. Negative oder risikobehaftete Vorleistungen sollen steuerlich nicht vollständig neutralisiert werden, sondern über Abschläge, Zuschläge, Prüfpflichten oder Nichtanrechenbarkeit in definierten Risikoklassen rückgekoppelt werden.

10.2 Vorleistungsbewertung #

Mögliche Abstufung im Pilotmodell: #

  • FinalScore +2/+3: volle Anrechnung oder Bonusmodell möglich,
  • FinalScore +1: reguläre Anrechnung,
  • FinalScore 0: reguläre oder begrenzte Anrechnung, je nach Pilot,
  • FinalScore -1: Abschlag oder Prüfpflicht,
  • FinalScore -2: deutlicher Abschlag oder erhöhte Belastung,
  • FinalScore -3 / rote Linie: Nichtanrechnung oder Sonderprüfung im Modell.

10.3 Lieferketten #

Lieferkettenbewertungen erfassen Scores entlang der Kette. Digitale Produktpässe können als Datencontainer dienen. Negative Wirkung darf nicht durch bloßes Durchschleusen in der Lieferkette unsichtbar werden. #

Importdaten, Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Grenzlogik sind Anschlussprobleme und nicht als fertig gelöstes nationales Steuerrecht zu formulieren. #

10.4 Import und Grenzausgleich #

Eine wirkungsbasierte Importlogik kann an CBAM- und Grenzausgleichslogiken anschließen. Diese Fassung behauptet nicht, dass eine solche Logik sofort ohne EU-Rechtsänderung möglich ist. #

Pilotierung sollte zunächst in datenreichen Warenklassen erfolgen. #

Teil 11 - Digitale Produktpässe und Wirkungsdatenräume #

11.1 DPP als Produktgedächtnis #

Der digitale Produktpass dient als Produktgedächtnis. Er kann enthalten: #

  • Produktdaten,
  • Lieferkettendaten,
  • WÖk-IDs,
  • Prüfnachweise,
  • Scorecard,
  • FinalScore,
  • Datenqualität,
  • Version.

11.2 Datenräume #

Wirkungsdatenräume unterscheiden Rollen und Zugriffe: #

  • Unternehmen liefern Daten,
  • Prüfer:innen kontrollieren Nachweise,
  • Finanzverwaltung nutzt rechtsrelevante Ausschnitte,
  • Wirkungsrat pflegt Methoden und Benchmarks,
  • Verbraucher:innen erhalten aggregierte und verständliche Informationen.

Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und öffentliches Interesse sind abzuwägen. #

11.3 Interoperabilität #

Die Datenarchitektur soll anschlussfähig sein an ESRS, GRI, EU-Taxonomie, NACE, EPD, DPP, XBRL, Produktklassifikationen sowie Zoll- und Warennummern, soweit relevant. #

11.4 Auditierbarkeit #

Auditierbarkeit umfasst Prüflog, Versionierung, Datenherkunft, Änderungsverlauf, Zertifikate, maschinenlesbare Nachweise und menschliche Überprüfung. #

Teil 12 - Verbraucherinformation und Schutz vor Social-Credit-Missverständnissen #

12.1 Verbraucherinformation #

Scores können für Verbraucher:innen verständlich sichtbar gemacht werden, etwa über ein Label, eine Ampel, eine Kurzbewertung oder einen Link zu Detailinformationen. #

Die Information darf keine moralische Überforderung erzeugen und keine Pflicht zur Offenlegung individueller Kaufprofile begründen. #

12.2 Wirkungspunkte nur vorsichtig #

Verbraucherbezogene Bonusmodelle dürfen keine Personenbewertung, keine Konsumüberwachung und kein Sozialkreditsystem erzeugen. Sie sind nur als freiwillige, datensparsame, transparente und rechtlich geschützte Modelle denkbar. #

12.3 Datenschutz #

Pflichtsätze: #

  • keine personenbezogene Kaufbewertung,
  • keine Gesinnungsbewertung,
  • keine Lebensstilpolizei,
  • Datenminimierung,
  • freiwillige Nutzung,
  • Widerspruchsrechte,
  • keine Nachteile bei Nichtteilnahme.

Teil 13 - Soziale Abfederung, Basisgüter und KMU #

13.1 Kaufkraftschutz #

Wirkungssteuerliche Rückkopplung muss Basisgüter, Grundversorgung, einkommensschwache Haushalte, Rückverteilung, Entlastung und Übergangsfristen berücksichtigen. #

Positive Netto-Wirkung soll zugänglicher werden, nicht nur ein Premiumsegment. #

13.2 KMU-Schutz #

KMU benötigen: #

  • abgestufte Pflichten,
  • vereinfachte Scorecards,
  • Branchenstandardwerte,
  • Unterstützungsangebote,
  • längere Übergangsfristen,
  • Schutz vor Datenüberforderung.

13.3 Regionale Fairness #

Regionale Benchmarks berücksichtigen Wasserstress, Energieinfrastruktur, Lieferkettenkontext, regionale Produktionsbedingungen und Datenverfügbarkeit. #

Kleine regionale Produzenten dürfen nicht allein wegen geringerer Datenkapazität schlechter gestellt werden, solange konservative und nachprüfbare Standardwerte genutzt werden. #

Teil 14 - Governance und Wirkungsrat #

14.1 Aufgaben des Wirkungsrats #

Der Wirkungsrat verantwortet oder koordiniert: #

  • WÖk-ID-Register,
  • Benchmarks,
  • Archetypen,
  • Scorecard-Standards,
  • Evaluationszyklen,
  • öffentliche Konsultation,
  • Missbrauchsschutz,
  • Datenqualitätsregeln.

14.2 Versionierung #

Jede Methode erhält eine Version. Jede Benchmarkänderung wird dokumentiert, begründet und mit Übergangsfristen versehen. #

Änderungsprotokolle müssen öffentlich nachvollziehbar sein. #

14.3 Lobby-Schutz #

Governance braucht Offenlegung, Interessenkonfliktregeln, Cooling-off-Regeln, pluralen Rat, Schutz vor Dominanz einzelner Branchen und Whistleblower-Schutz. #

Teil 15 - Rechtsschutz, Prüfung und Korrektur #

15.1 Nachvollziehbarkeit #

Jede Bewertung muss erklären: #

  • welche Daten verwendet wurden,
  • welche WÖk-IDs betroffen sind,
  • welcher Archetyp greift,
  • welcher Benchmark gilt,
  • welche Datenqualität vorliegt,
  • welcher FinalScore entsteht,
  • welche rote Linie berührt ist,
  • welche Version angewandt wurde.

15.2 Einspruch #

Ein späterer Rechtsrahmen muss Einspruchsverfahren, Datenkorrektur, Nachreichung, unabhängige Prüfung, Fristen und gerichtlichen Rechtsschutz ausgestalten. #

Bis dahin sind Pilotbewertungen als überprüfbare, korrigierbare Methodentests zu führen. #

15.3 Algorithmische Systeme #

Algorithmische Systeme dürfen keine Blackbox-Entscheidungen über wesentliche wirtschaftliche oder rechtliche Folgen treffen. #

Erforderlich sind erklärbare Score-Ableitung, Bias-Prüfung, Auditierbarkeit, menschliche Letztverantwortung und Fehlerkorrektur. #

Teil 16 - Pilotierung und Umsetzungspfad #

16.1 Pilotsektoren #

Geeignete Pilotsektoren sind: #

  • Lebensmittel / Agrarprodukte,
  • Energie,
  • Textil / Fast Fashion,
  • Gebäudeprodukte,
  • Chemie / Kunststoffe,
  • öffentliche Beschaffung,
  • digitale Produktpässe in datenreichen Branchen.

16.2 Pilotphasen #

Empfohlene Phasen: #

  • freiwillige Shadow-Scorecards,
  • öffentliche Methodentests,
  • DPP-Datenintegration,
  • steuerfreie Simulation ohne fiskalische Wirkung,
  • begrenzte Pilotanreize,
  • Evaluation,
  • gesetzliche Ausweitung nur nach Prüfung.

16.3 Evaluationskriterien #

Zu prüfen sind: #

  • Datenqualität,
  • Bürokratieeffekte,
  • Preiswirkung,
  • soziale Wirkung,
  • KMU-Belastung,
  • Lieferkettenwirkung,
  • Manipulationsversuche,
  • Wirkung auf Innovation,
  • Rechtsschutzfälle,
  • europarechtliche Anschlussfähigkeit.

Teil 17 - Praxisbeispiele #

17.1 Regionaler Bio-Apfel vs. Importapfel #

Ein Apfel-Pilot kann NACE-Bezug, CO2-Intensität, Wasserstress, Arbeitsbedingungen, Pestizide, Transport, Datenqualität und FinalScore verbinden. #

Die Datenlage darf nicht überbehauptet werden. Ein regionaler Bio-Apfel ist nicht automatisch in jedem Wirkungsfeld überlegen; Wasserstress, Lagerung, Saison und Lieferkette bleiben zu prüfen. #

17.2 T-Shirt-Lieferkette #

Bei Textilien sind Kinderarbeit, Zwangsarbeit und schwere Menschenrechtsverletzungen rote Linien. Wasser, Chemie, Energie, Transport, Löhne und Haltbarkeit werden ergänzend bewertet. #

Die Reverse Merit Order verhindert, dass gute CO2- oder Recyclingwerte Kinderarbeit verdecken. #

17.3 BASF Polyamid / Chemieprodukt #

Bei Chemieprodukten reichen Konzernmittelwerte nicht als Produktwahrheit. CSRD-Unternehmensdaten müssen auf Produktgruppen, Anlagen, Prozesse, EPDs, Lieferketten und konkrete Nutzungsfelder heruntergebrochen werden. #

Ein Produkt-FinalScore braucht Produktdaten, nicht nur Unternehmenskommunikation. #

17.4 Strom / Energieprodukt #

Bei Strom zählen Emissionsintensität, erneuerbarer Anteil, Versorgungssicherheit, Netzkontext, Speicher- und Flexibilitätsbeitrag sowie Systemstabilität. #

Eine reine CO2-Logik ohne Netz- und Versorgungskontext wäre unvollständig. #

Teil 18 - Historischer Bezug zur WUStG-Extended-Fassung 2025 #

Die Extended-v2-Fassung war ein wichtiges Methodenpapier. Sie enthielt bereits -3/+3, WÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks, Scorecards, Nichtkompensation, FinalScore, Datenqualität, Assurance und Wirkungsrat. #

Version 2.1 präzisiert: #

  • Wirkung neutral,
  • positive Netto-Wirkung als Zielgröße,
  • FinalScore, WÖk-Netto-Wirkungsindex und T-SROI getrennt,
  • SDG+ als WÖk-Erweiterung,
  • rechtlicher Pilotstatus,
  • Datenqualität und Einspruch,
  • EU-Kompatibilität,
  • Social-Credit-Abgrenzung,
  • Kaufkraftschutz,
  • KMU-Schutz.

Die historische PDF-Fassung bleibt unverändert zitierfähig. Diese v2.1-Fassung ist eine neue methodische Rahmenfassung, keine stille Änderung des Originals. #

Teil 19 - Tabellenanhang #

Tabelle A - Steuerarchitektur #

EbeneFunktionPrimäre Logik
WStG 2.0RahmengesetzBegriffe, Governance, Rechtsschutz
WUStGProdukt-/Umsatzsteuer-ModulFinalScore, Produktwirkung
Leitlinientechnische UmsetzungWÖk-IDs, Archetypen, Benchmarks
DPPDateninfrastrukturProdukt- und Lieferkettendaten
WirkungsratGovernanceVersionierung, Prüfung, Missbrauchsschutz

Tabelle B - Scorearchitektur #

EbeneBeschreibung
MesswertRohdatenwert
WÖk-IDIndikatorzuordnung
ArchetypÜbersetzung in Score
Einzelscore-3 bis +3
DatenqualitätA bis E
Reverse Merit OrderEngpasslogik
FinalScoresteuerungsrelevante Verdichtung
WÖk-Netto-Wirkungsindexoperative Netto-Wirkung
T-SROITransformationswirkung

Tabelle C - Datenqualität #

KlasseBeschreibungWirkung auf Bewertung
Ageprüft / auditierbar / produktbezogenvolle Anrechenbarkeit
Bplausibilisiert / branchennahleichte Unsicherheitsmarkierung
CSekundärdaten / teilweise passendkonservativer Abschlag
DErsatzwert / unsicherdeutlicher Abschlag
Efehlend / nicht prüfbarkonservativer Negativ- oder Neutralwert, je nach Risikoklasse

Tabelle D - Prüfprofile und mögliche Folgeschritte #

PrüfprofilDokumentierter BefundMöglicher nächster Schritt
+3 bis +2positive Netto-Wirkung mit hoher Datenqualitätrechtlich zulässige Entlastungsoption evaluieren
+1 bis 0begrenzte oder neutrale EvidenzStandardbehandlung und Datenpflege
-1 bis -2negativer Befund oder erhebliche UnsicherheitAbhilfe-, Risiko- oder Datenprüfung
-3 / rote Linieschwerer kritischer BefundSonderprüfung, Rechtsschutz und gegebenenfalls gesetzlich vorgesehene Folge

Diese Tabelle beschreibt Prüfprofile, keine verbindlichen Steuersätze und keine automatische Preisfolge. #