WÖk-Präzisierungsbegriff

WStG

WStG steht für Wirkungssteuergesetz, den Rahmengesetz-Entwurf für steuerliche Wirkungsrückkopplung.

WÖk-PräzisierungsbegriffStand / Version 1.0

Auf einen Blick

  • WStG ist das Wirkungssteuerrahmengesetz: der Entwurfsrahmen für Begriffe, Governance, Daten, Rechtsschutz und Steuerungsmodule.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Messbegriff und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „WStG“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungssteuergesetz, Wirkungssteuer, WUStG.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Das WStG strukturiert die rechtliche Rahmung von Wirkungssteuerung und Wirkungsrückkopplung.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Als Entwurf/Konzept kennzeichnen.

Verwendung

Verwendung

Als Entwurf/Konzept kennzeichnen.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • WUStG

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „WStG“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. WStG ist das Wirkungssteuerrahmengesetz: der Entwurfsrahmen für Begriffe, Governance, Daten, Rechtsschutz und Steuerungsmodule.

Im Bereich Messbegriff hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „WStG“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Messbegriff hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „WStG“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Wirkungssteuergesetz · Wirkungssteuer · WUStG · Soziale Marktwirtschaft

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