WÖk-Präzisierungsbegriff
WUStG
WUStG steht für Wirkungsumsatzsteuergesetz, den Entwurf für produkt- und leistungsbezogene Wirkungsrückkopplung.
Auf einen Blick
- Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Messbegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsumsatzsteuer, Wirkungssteuer, Scorecard.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Das WUStG beschreibt, wie Produkt- und Leistungswirkung über Umsatzsteuerlogiken differenziert werden könnte.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Als Entwurf/Konzept kennzeichnen.
Verwendung
Verwendung
WUStG für produktbezogene Wirkungsumsatzsteuer verwenden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- WStG
- Mehrwertsteuer
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „WUStG“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise