WÖk-Präzisierungsbegriff

WUStG

WUStG steht für Wirkungsumsatzsteuergesetz, den Entwurf für produkt- und leistungsbezogene Wirkungsrückkopplung.

WÖk-Präzisierungsbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: WÖk-Präzisierungsbegriff im Bereich Messbegriff.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsumsatzsteuer, Wirkungssteuer, Scorecard.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Das WUStG beschreibt, wie Produkt- und Leistungswirkung über Umsatzsteuerlogiken differenziert werden könnte.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

Als Entwurf/Konzept kennzeichnen.

Verwendung

Verwendung

WUStG für produktbezogene Wirkungsumsatzsteuer verwenden.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • WStG
  • Mehrwertsteuer

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „WUStG“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Quellen und Einordnung

Kategorie: Messbegriff

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.