Anschlussbegriff
Pigou-Steuer
Eine Pigou-Steuer belegt Aktivitäten mit negativen Externalitäten, damit private Preise gesellschaftliche Kosten stärker abbilden.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Liberalismus, Libertarismus, Neoklassik und Marktbegriffe.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Externalität, Negative Externalität, Positive Externalität.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Eine Pigou-Steuer ist ein wohlfahrtsökonomisches Instrument zur Internalisierung negativer Externalitäten. Sie setzt eine Abgabe auf eine schädliche Aktivität, etwa Emissionen, Umweltbelastung oder Gesundheitsrisiken, damit private Kosten näher an die gesellschaftlichen Grenzkosten rücken. Sie korrigiert damit ein Marktversagen über einen Preisaufschlag, bleibt aber meist eindimensional, monetär und ex post.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der Wirkungsökonomie ist die Pigou-Steuer eine wichtige Vorläuferlogik, aber nicht identisch mit Wirkungssteuer oder WUStG. Pigou korrigiert einzelne negative Externalitäten; die WÖk macht Wirkung mehrdimensional sichtbar, prüft Datenqualität, arbeitet mit Scorecards, Reverse Merit Order und Nichtkompensation und koppelt geprüfte Wirkung in Preise, Steuern, Beschaffung oder Kapital zurück. Demos und Modelle sind nicht amtlich und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Verwendung
Verwendung
Als historische und ökonomische Anschlusslogik verwenden: Pigou-Steuern erklären Internalisierung, ersetzen aber keine WÖk-Scorecard, keine Wirkungsbewertung und keine demokratisch legitimierte Steuerentscheidung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Wirkungssteuer
- Wirkungsumsatzsteuer
- CO2-Preis
- Emissionshandel
- Wirkungsbewertung
- geltendes Steuerrecht
Mythos und Klärung
Wirkungsökonomische Einordnung
Mythos
Die Wirkungsökonomie sei nur eine Pigou-Steuer in neuem Gewand.
WÖk-Klärung
Die Pigou-Steuer ist eine ökonomische Vorläuferidee für Internalisierung. Die Wirkungsökonomie erweitert diese Logik um Mensch, Planet und Demokratie, transparente Datenqualität, Nichtkompensation, demokratische Legitimation, Rechtsschutz und lernende Korrektur. Sie bewertet keine Personen und trifft keine automatische Steuerentscheidung.
Blinder Fleck
Die Pigou-Logik kann mehrdimensionale Wirkungen, Datenqualität, rote Linien, Verteilungsfragen und institutionelle Legitimation unterbelichten. Genau dort setzt die WÖk mit Scorecards, Reverse Merit Order, Prüfpfaden und Governance an.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Pigou-Steuer“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise