Anschlussbegriff

Pigou-Steuer

Eine Pigou-Steuer belegt Aktivitäten mit negativen Externalitäten, damit private Preise gesellschaftliche Kosten stärker abbilden.

Anschlussbegriff

Auf einen Blick

  • Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Liberalismus, Libertarismus, Neoklassik und Marktbegriffe.
  • Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
  • Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
  • Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Externalität, Negative Externalität, Positive Externalität.

Definition

Was der Begriff zusätzlich aussagt

Eine Pigou-Steuer ist ein wohlfahrtsökonomisches Instrument zur Internalisierung negativer Externalitäten. Sie setzt eine Abgabe auf eine schädliche Aktivität, etwa Emissionen, Umweltbelastung oder Gesundheitsrisiken, damit private Kosten näher an die gesellschaftlichen Grenzkosten rücken. Sie korrigiert damit ein Marktversagen über einen Preisaufschlag, bleibt aber meist eindimensional, monetär und ex post.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der Wirkungsökonomie ist die Pigou-Steuer eine wichtige Vorläuferlogik, aber nicht identisch mit Wirkungssteuer oder WUStG. Pigou korrigiert einzelne negative Externalitäten; die WÖk macht Wirkung mehrdimensional sichtbar, prüft Datenqualität, arbeitet mit Scorecards, Reverse Merit Order und Nichtkompensation und koppelt geprüfte Wirkung in Preise, Steuern, Beschaffung oder Kapital zurück. Demos und Modelle sind nicht amtlich und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Verwendung

Verwendung

Als historische und ökonomische Anschlusslogik verwenden: Pigou-Steuern erklären Internalisierung, ersetzen aber keine WÖk-Scorecard, keine Wirkungsbewertung und keine demokratisch legitimierte Steuerentscheidung.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Wirkungssteuer
  • Wirkungsumsatzsteuer
  • CO2-Preis
  • Emissionshandel
  • Wirkungsbewertung
  • geltendes Steuerrecht

Mythos und Klärung

Wirkungsökonomische Einordnung

Mythos

Die Wirkungsökonomie sei nur eine Pigou-Steuer in neuem Gewand.

WÖk-Klärung

Die Pigou-Steuer ist eine ökonomische Vorläuferidee für Internalisierung. Die Wirkungsökonomie erweitert diese Logik um Mensch, Planet und Demokratie, transparente Datenqualität, Nichtkompensation, demokratische Legitimation, Rechtsschutz und lernende Korrektur. Sie bewertet keine Personen und trifft keine automatische Steuerentscheidung.

Blinder Fleck

Die Pigou-Logik kann mehrdimensionale Wirkungen, Datenqualität, rote Linien, Verteilungsfragen und institutionelle Legitimation unterbelichten. Genau dort setzt die WÖk mit Scorecards, Reverse Merit Order, Prüfpfaden und Governance an.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Pigou-Steuer“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Methoden & Werkzeuge

Demos

Wirkungsfelder

Akademie

Datenregister

Quellen und Einordnung

Kategorie: Liberalismus, Libertarismus, Neoklassik und Marktbegriffe

Quellenstatus: Die Quellenverweise führen auf Detailseiten des Quellenarchivs; WÖk-Primärquellen dokumentieren Modellbegriffe und ersetzen keine externe Evidenz für empirische oder rechtliche Aussagen.