Wirtschaftssystem / Gesellschaftsmodell
Zentralverwaltungswirtschaft
Zentralverwaltungswirtschaft ist eine Form der Planwirtschaft, in der zentrale Behörden wirtschaftliche Entscheidungen administrativ vorgeben.
Auf einen Blick
- Einordnung: Wirtschaftssystem / Gesellschaftsmodell im Bereich Wirtschaftssysteme, Kapitalmythen und Verteilungslogiken.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Planwirtschaft, Wirkungsrückkopplung, Wirkungssteuer.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Sie ist die administrativ stark verdichtete Variante zentraler Wirtschaftsplanung.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Wichtige Abgrenzung: Wirkungsökonomie ist keine Zentralverwaltungswirtschaft, weil dezentrale Entscheidungen erhalten bleiben.
Verwendung
Verwendung
Wirkung, Wirkungspotenzial, Wirkungsrisiko, Wirkmechanismus und eingetretene Wirkung sauber unterscheiden.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Nicht als bloßes Schlagwort verwenden: „Zentralverwaltungswirtschaft“ braucht Kontext, Bilanzgrenze und Prüffrage.
- Nicht mit einer fertigen Bewertung verwechseln: Der Begriff ordnet ein, er entscheidet nicht automatisch.
- Nicht von Datenqualität trennen: Als Wirtschaftssystem / Gesellschaftsmodell bleibt er nur belastbar, wenn Quelle, Bedeutung und Grenze sichtbar sind.
Mythos und Klärung
Wirkungsökonomische Einordnung
Mythos
Wirkungssteuerung bedeutet zentrale Verwaltungswirtschaft.
WÖk-Klärung
WÖk koppelt Wirkung in Signale, Regeln und Daten zurück, statt alle Einzelentscheidungen zentral zu setzen.
Blinder Fleck
Verwechslung von Rückkopplung und Befehl.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Zentralverwaltungswirtschaft“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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