Anschlussbegriff
Staatsziel Umweltschutz
Staatsziel Umweltschutz bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, Umwelt, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Glossar-Erweiterung.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Wirkungsfolgenabschätzung, Wirkungsstaat.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
In der Wirkungsökonomie wird dieses Staatsziel als rechtlicher Ausgangspunkt verstanden, um ökologische Wirkung nicht als freiwilliges Nachhaltigkeits-Add-on, sondern als staatliche Ordnungsaufgabe zu behandeln.
Verwendung
Verwendung
„Staatsziel Umweltschutz“ wird verwendet, um Aussagen, Daten, Werkzeuge oder Entscheidungen im Bereich Glossar-Erweiterung präzise zuzuordnen.
Als Anschlussbegriff macht der Begriff sichtbar, welche Frage geprüft werden muss; er ersetzt weder Belege noch eine Bewertung der tatsächlichen Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- Das Staatsziel ersetzt keine konkrete politische Maßnahme und begründet nicht automatisch jede denkbare Regulierung. Es muss in Gesetzen, Verwaltung, Rechtsprechung und demokratischer Aushandlung konkretisiert werden.
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Staatsziel Umweltschutz“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
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