Anschlussbegriff

Staatsziel Umweltschutz

Staatsziel Umweltschutz bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, Umwelt, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen.

AnschlussbegriffStand / Version 2.0

Auf einen Blick

  • Staatsziel Umweltschutz bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, Umwelt, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen.
  • Der Begriff gehört zum Bereich Glossar-Erweiterung und dient der präzisen Wirkungsprüfung.
  • Wirkungsökonomisch fragt „Staatsziel Umweltschutz“ nach Zustandsveränderung, Bilanzgrenze, Datenqualität und Rückkopplung.
  • Er darf nicht als isoliertes Etikett genutzt werden, sondern braucht Bezug zu Mensch, Planet und Demokratie. Er ist besonders anschlussfähig an Wirkungsrat, Wirkungsfolgenabschätzung, Wirkungsstaat.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Staatsziel Umweltschutz bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, Umwelt, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen.

Wirkungsökonomie

Einordnung in der Wirkungsökonomie

In der Wirkungsökonomie wird dieses Staatsziel als rechtlicher Ausgangspunkt verstanden, um ökologische Wirkung nicht als freiwilliges Nachhaltigkeits-Add-on, sondern als staatliche Ordnungsaufgabe zu behandeln.

Verwendung

Verwendung

In der Wirkungsökonomie wird dieses Staatsziel als rechtlicher Ausgangspunkt verstanden, um ökologische Wirkung nicht als freiwilliges Nachhaltigkeits-Add-on, sondern als staatliche Ordnungsaufgabe zu behandeln.

Abgrenzung

Abgrenzung

  • Das Staatsziel ersetzt keine konkrete politische Maßnahme und begründet nicht automatisch jede denkbare Regulierung. Es muss in Gesetzen, Verwaltung, Rechtsprechung und demokratischer Aushandlung konkretisiert werden.

Wirkungsökonomische Sicht & Einordnung

Wie der Begriff in der WÖk gelesen wird

Für die Wirkungsökonomie ist „Staatsziel Umweltschutz“ wichtig, weil der Begriff entscheidet, welche Wirkungsfrage überhaupt sichtbar wird. Staatsziel Umweltschutz bezeichnet die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates, Umwelt, natürliche Lebensgrundlagen und Tiere zu schützen.

Im Bereich Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, nicht nur über ein Schlagwort zu sprechen, sondern über Zustände, Betroffene, Bilanzgrenzen, Wirkpfade und Rückkopplungen. Genau dort beginnt die wirkungsökonomische Prüfung.

Beispiele

Wo der Begriff praktisch auftaucht

  • In einer Debatte klärt der Begriff, ob über Fakten, Deutung, Wirkungspotenzial oder eingetretene Wirkung gesprochen wird.
  • In einem Werkzeug markiert „Staatsziel Umweltschutz“, welche Eingaben, Quellen oder Grenzen für eine belastbare Einordnung nötig sind.
  • In Glossar-Erweiterung hilft der Begriff, verkürzte Aussagen in eine überprüfbare Wirkungsfrage zu übersetzen.

Mess- und Steuerungsbezug

Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird

Prüfbar wird „Staatsziel Umweltschutz“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.

Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.

Querverweise

Begriffe, die du mitdenken solltest

Wirkungsrat · Wirkungsfolgenabschätzung · Wirkungsstaat