Mensch- und Demokratiebegriff
Teilhabe
Teilhabe beschreibt den tatsächlichen Zugang zu sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Möglichkeiten.
Auf einen Blick
- Einordnung: Mensch- und Demokratiebegriff im Bereich Mensch- und Demokratiebegriff.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Befähigung / Capabilities, Zugehörigkeit, Demokratie.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
In der WÖk ist Teilhabe eine Wirkungsfrage: Welche Zustände verändern Entscheidungen für Menschen, die bisher ausgeschlossen, belastet oder nicht gehört werden?
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Der Begriff verbindet Mensch und Demokratie. Positive Netto-Wirkung muss zeigen, ob reale Zugänge besser oder schlechter werden.
Verwendung
Verwendung
Nutzen bei Sozialstaat, Bildung, Migration, Pflege, Arbeit, Demokratie, Befähigung und Wirkungshaushalt.
Abgrenzung
Abgrenzung
- bloße Anwesenheit
- formale Berechtigung ohne Zugang
- Assimilation
- symbolische Beteiligung
Vertiefung
Vertiefte Begriffsstruktur
Hauptdefinition
In der WÖk ist Teilhabe eine Wirkungsfrage: Welche Zustände verändern Entscheidungen für Menschen, die bisher ausgeschlossen, belastet oder nicht gehört werden?
Wirkungsökonomische Relevanz
Der Begriff verbindet Mensch und Demokratie. Positive Netto-Wirkung muss zeigen, ob reale Zugänge besser oder schlechter werden.
Verwendung in der WÖk
Nutzen bei Sozialstaat, Bildung, Migration, Pflege, Arbeit, Demokratie, Befähigung und Wirkungshaushalt.
Abgrenzung
- bloße Anwesenheit
- formale Berechtigung ohne Zugang
- Assimilation
- symbolische Beteiligung
Querverweise
Verknüpfungen