Anschlussbegriff
Unsichtbare Rechnung
Eine unsichtbare Rechnung umfasst Folgekosten, die nicht unmittelbar bezahlt werden, aber später auftreten.
Auf einen Blick
- Einordnung: Anschlussbegriff im Bereich Energie, Strommarkt und Systemkosten.
- Wofür der Begriff gebraucht wird: Er hilft, die passende Frage zu Zuständen, Ursachen, Folgen und Grenzen zu stellen.
- Wirkungsökonomisch zählen Datenqualität, Bilanzgrenze, Zeitbezug, Nebenfolgen und Rückkopplung in Entscheidungen.
- Der Begriff ist keine fertige Bewertung und darf nicht isoliert gelesen werden. Er ist besonders anschlussfähig an Sichtbare Rechnung, Fossile Systemkosten, Wirkungsblindheit.
Definition
Was der Begriff zusätzlich aussagt
Unsichtbare Rechnung bezeichnet Folgekosten, die nicht direkt auf einer Rechnung erscheinen, aber später als Schäden, Gesundheitskosten, Reparaturbedarf, Krisenlasten oder Versicherungsrisiken auftreten. Der Begriff macht ausgelagerte Wirkung sichtbar, ohne daraus eine einzelne exakte Summe abzuleiten.
Wirkungsökonomie
Einordnung in der Wirkungsökonomie
Die WÖk nutzt die unsichtbare Rechnung als Gegenframe zur scheinbaren Kostenfreiheit negativer Wirkung.
Verwendung
Verwendung
Nicht als exakte Summe ausgeben, sondern als Hinweis auf ausgelagerte Wirkung.
Abgrenzung
Abgrenzung
- kostenfrei
- nicht nachweisbar
- sichtbare Rechnung
Mess- und Steuerungsbezug
Wie daraus eine prüfbare Wirkungsfrage wird
Prüfbar wird „Unsichtbare Rechnung“, wenn klar ist, welcher Zustand betrachtet wird, welche Quelle herangezogen wird, welche Bilanzgrenze gilt und welche Veränderung tatsächlich gemeint ist.
Für die Steuerung zählen deshalb nicht nur Definitionen, sondern Datenqualität, Vergleichsmaßstab, Zeitbezug, Nebenfolgen und die Rückkopplung in Entscheidung, Preis, Regel, Kapital, Kommunikation oder Verhalten.
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Querverweise