Glossareintrag

Wirkung erster Ordnung

Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.

Version 1.0 Glossareintrag

Auf einen Blick

Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.

Definition

Was bedeutet der Begriff?

Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung. WÖk-Bezug: Sie ist wichtig, aber nie die ganze Wirkung; zweite und dritte Ordnung sowie Nebenwirkungen müssen mitgeprüft werden.

Wirkungsökonomie

Warum ist das wichtig?

Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.

Verwendung

So wird der Begriff genutzt

Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.

Abgrenzung

Nicht verwechseln mit

Keine Einträge

Lernseite zu Wirkung erster Ordnung

Warum wichtig?

Was macht der Begriff sichtbar?

Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.

Abgrenzung

Was es nicht bedeutet

Wirkung erster Ordnung ist keine automatische Bewertung und kein Ersatz für Kontext, Datenqualität und demokratische Entscheidung.

Beispiel

So wird es konkret

In der Anwendung hilft Wirkung erster Ordnung, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.

Missverständnisse

Worauf achten?

  • Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
  • Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.

Passende Tools

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Passende Wirkungsfelder

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Grundlagen

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Version und Quelle

Kategorie: Glossareintrag · Version: 1.0

Quelle: glossar.html · Abschnitt: Glossar