Glossareintrag
Wirkung erster Ordnung
Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.
Auf einen Blick
Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.
Definition
Was bedeutet der Begriff?
Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung. WÖk-Bezug: Sie ist wichtig, aber nie die ganze Wirkung; zweite und dritte Ordnung sowie Nebenwirkungen müssen mitgeprüft werden.
Wirkungsökonomie
Warum ist das wichtig?
Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.
Verwendung
So wird der Begriff genutzt
Der Eintrag dient als begriffliche Einordnung innerhalb der Wirkungsökonomie.
Abgrenzung
Nicht verwechseln mit
Keine Einträge
Lernseite zu Wirkung erster Ordnung
Warum wichtig?
Was macht der Begriff sichtbar?
Wirkung erster Ordnung ist die unmittelbare, direkt beobachtbare Zustandsveränderung einer Handlung oder Entscheidung.
Abgrenzung
Was es nicht bedeutet
Wirkung erster Ordnung ist keine automatische Bewertung und kein Ersatz für Kontext, Datenqualität und demokratische Entscheidung.
Beispiel
So wird es konkret
In der Anwendung hilft Wirkung erster Ordnung, eine Beobachtung, Entscheidung oder Datenlage genauer einzuordnen und mit Wirkung, Nebenwirkung und Rückkopplung zu verbinden.
Missverständnisse
Worauf achten?
- Nicht als isolierte Kennzahl verwenden.
- Immer Kontext, Datenqualität und Wirkungsgrenzen mitprüfen.
Passende Tools
Keine Einträge
Passende Wirkungsfelder
Keine Einträge
Verknüpfungen
Verwandte Begriffe
Grundlagen
Im Grundlagenwerk
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Kapitel 18 - Wirkungsordnungen
Kapitel 18 des Hauptwerks Die neue Ordnung des Wohlstands.
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Kapitel 108 - Schlussbild: Die neue Ordnung des Wohlstands
Kapitel 108 des Hauptwerks Die neue Ordnung des Wohlstands.
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