WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 20 von 23
Stakeholder- und Wirkungsempfängerprüfung#
Klassische Stakeholderanalyse fragt, wer Interessen hat. Die Wirkungsökonomie geht weiter und fragt, wer Wirkungen empfängt. Ein mächtiger Investor hat Interesse, aber nicht immer die stärkste Betroffenheit. Ein Kind in einer Lieferregion, ein Ökosystem, ein lokales Gesundheitssystem oder eine zukünftige Generation kann starke Wirkung empfangen, ohne am Verhandlungstisch zu sitzen.
Unternehmen als Wirkungssysteme müssen deshalb Wirkungsempfänger systematisch sichtbar machen. Das kann nicht immer mit direkter Beteiligung gelöst werden, aber es kann über Stellvertretung, Forschung, Daten, NGOs, lokale Expert:innen, Beschäftigtenvertretung und wissenschaftliche Indikatoren abgebildet werden. Die Frage lautet: Welche Zustände verändern wir bei Gruppen, die nicht unmittelbar mitentscheiden?
Diese Prüfung gehört in Produktfreigaben, Standortentscheidungen, Lieferantenwechsel, Automatisierungsprojekte, Marketingkampagnen, Daten- und KI-Anwendungen sowie größere Investitionen. Sie verhindert, dass ein Unternehmen nur jene Wirkung betrachtet, die bereits in finanziellen Beziehungen sichtbar ist.
Umsetzungsfahrplan für Unternehmen Ein Unternehmen muss nicht sofort die gesamte Wirkungsökonomie implementieren. Der Übergang kann in vier Schritten erfolgen. Erstens wird ein Wirkungsradar erstellt: Wo entstehen die größten positiven und negativen Wirkungspfade? Zweitens wird eine Datenbasis aufgebaut: Welche Daten liegen vor, welche fehlen, welche können wiederverwendet werden? Drittens werden Entscheidungsprozesse angepasst: Wo muss Wirkung in Investitionen, Einkauf, Produktentwicklung und Führung einfließen? Viertens wird Rückkopplung hergestellt: Wie verändern Wirkungsergebnisse Preise, Kapital, Ziele und Verantwortung?