WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 10 von 29

8. Beschaffungsmodell: Vom Screening zur Transformationspartnerschaft#

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Indikatorfamilie Beispiele Einkaufsentscheidung Governance/Daten Nachweisqualität, Beschwerden, Eigentumsstruktur, Korruptionsrisiko Datenstatus, Assurance, Vertragsrisiko, Eskalation 7. Regulatorische Anschlussstellen heute Wirkungsorientierter Einkauf beginnt nicht bei null. Die heutige Rechts- und Marktlandschaft verlangt bereits mehr Lieferkettentransparenz. Die CSRD/ESRS macht Nachhaltigkeitsdaten berichtspflichtig. Die CSDDD schafft auf EU- Ebene einen Rahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt bereits als nationale Anschlussstelle. Der ESPR und der digitale Produktpass verschieben Produktdaten weiter in Richtung durchgängiger Nachvollziehbarkeit.

Die Wirkungsökonomie ordnet diese Instrumente nicht als isolierte Compliance-Pflichten ein, sondern als Vorstufen einer Rückkopplungsarchitektur. Was heute als Pflicht zur Offenlegung, Sorgfalt oder Dokumentation erscheint, wird in der WÖk zum Entscheidungssignal: im Einkauf, in der Vorsteuerlogik, im Preis, im Kapitalzugang und in der Produktentwicklung. Einordnung CSRD/ESRS liefern Daten. CSDDD/LkSG erzeugen Sorgfaltspflichten. ESPR/DPP schafft Produktdateninfrastruktur.

Die Wirkungsökonomie macht daraus Rückkopplung in Einkauf, Preis, Steuer und Kapital.

8. Beschaffungsmodell: Vom Screening zur Transformationspartnerschaft Ein wirkungsorientiertes Beschaffungsmodell sollte nicht nur gute und schlechte Lieferanten sortieren. Es muss unterscheiden zwischen Ausschlussrisiken, Übergangsrisiken, Verbesserungsfähigkeit und strategischer Transformationsfähigkeit.

Konsequenz 0 - Daten fehlen Lieferant liefert keine belastbaren Mindestdaten konservative Einstufung, Datenplan, keine strategische Bevorzugung 1 - Mindeststandard Rechtliche und soziale Mindestanforderungen erfüllt zugelassen, aber kein Wirkungsbonus 2 - Verbesserungsfähig Defizite vorhanden, aber nachvollziehbarer Verbesserungsplan Lieferantenentwicklung, Meilensteine, befristete Verträge 3 - Wirkungsstark Positive Daten in zentralen Feldern bevorzugter Lieferant, bessere Konditionen, langfristige Partnerschaft 4 - Transformativ Lieferant verändert Marktstandard oder Materialpfad strategische Partnerschaft, gemeinsame Innovation, T-SROI-Prüfung Rot - Nicht tragfähig schwere negative Wirkung oder Verweigerung von Abhilfe Exit, Ersatzlieferant, Eskalation 9. Vertrags-, Bonus- und Vorsteuerlogik Damit wirkungsorientierter Einkauf nicht bei Absichtserklärungen stehen bleibt, muss Wirkung in Verträge, Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferantensteuerung übersetzt werden. Die WÖk kann hier Bonuslogiken mit harten Mindestbedingungen verbinden. Eine reine Straflogik wäre falsch, weil sie Lieferanten in schwierigen Regionen aus dem Markt drängen kann. Eine reine Bonuslogik wäre ebenfalls falsch, weil sie schwere Schäden unsichtbar lässt. Entscheidend ist eine differenzierte Rückkopplung: rote Linien, Verbesserungsfristen, technische Unterstützung, faire Preisbildung und klare Konsequenzen. • Vertragsklauseln zu Datenqualität, Auditierbarkeit und Abhilfepflichten.

• Preis- oder Mengenbonus bei nachweisbarer positiver Netto-Wirkung.

• Malus oder Nichtbevorzugung bei wiederholter Datenverweigerung.

• Vorsteuer-/WUStG-Logik für positive Vorleistungen als langfristiger Systemhebel.