WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 12
Steuerarchitektur: Von Einzelsteuern zur Wirkungslogik#
Die Wirkungsökonomie braucht keine unüberschaubare Vielzahl neuer Steuerarten. Sie braucht eine neue Bemessungslogik. Bestehende Steuerarten können dadurch Wirkung aufnehmen, ohne ihre verfahrensrechtliche Grundstruktur vollständig zu verlieren. Steuerfeld Wirkungsökonomischer Anschluss Eigene Detailvertiefung Umsatz / Produkte Wirkungsumsatzsteuer, Produktwirkungssteuer, Vorsteuerlogik WUStG / Produkte & Konsum