WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 3 von 13
Executive Summary#
Dieses Detailkonzept beschreibt den Wirkungshaushalt als öffentlichen Gegenpart zur Wirkungssteuer.
Wenn Steuern Wirkung in wirtschaftlichen Entscheidungen rückkoppeln, muss der Staat zugleich zeigen, welche Wirkung seine eigenen Ausgaben, Förderprogramme, Gesetze und Beschaffungen erzeugen. Der Wirkungshaushalt fragt nicht nur: Wofür wird Geld ausgegeben? Er fragt: Welche Zustandsveränderung entsteht dadurch - und welche Schäden werden vermieden?
Ein Wirkungshaushalt ist kein Sparprogramm und kein technokratischer Automat. Er ist eine lernende Haushaltsarchitektur. Sie ergänzt den klassischen Haushalt um Ziele, Indikatoren, Wirkungsannahmen, Ex-ante-Prüfung, Ex-post-Evaluation und Revisionszyklen. Er macht sichtbar, ob öffentliche Mittel Prävention, Resilienz, Teilhabe, ökologische Stabilität und demokratisches Vertrauen stärken oder nur Reparaturkosten verwalten. Politisch bleibt die Priorisierung offen. Parteien können unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Der Wirkungshaushalt sorgt nur dafür, dass Zielkonflikte sichtbar werden und öffentliche Mittel nicht länger ausschließlich nach Ressortlogik, Ausgaberest oder politischer Symbolik verteilt werden.