WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 3 von 13

Executive Summary#

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Dieses Detailkonzept beschreibt den Wirkungsrat als institutionelle Sicherung der Wirkungsökonomie. Wenn Wirkung in Preise, Steuern, Kapitalzugang, öffentliche Haushalte und Unternehmenssteuerung zurückgeführt wird, entsteht eine neue Macht: die Macht, Wirkungsmaßstäbe zu definieren. Diese Macht darf weder Kapitalinteressen noch parteipolitischer Vereinnahmung noch technokratischen Expertensystemen überlassen werden.

Der Wirkungsrat ist deshalb keine Regierungsabteilung und kein Unternehmensbeirat. Er ist ein plural zusammengesetztes, öffentlich kontrolliertes, wissenschaftlich fundiertes und demokratisch begrenztes Gremium. Seine Aufgabe ist die Weiterentwicklung von WÖk-IDs, Benchmarks, Archetypen, Datenqualitätsregeln, Wirkungsberichten und Missbrauchsschutz. Er entscheidet nicht über jede politische Maßnahme. Er schafft die methodische Grundlage, auf der demokratische Entscheidungen besser getroffen werden können.

Rechtsschutz ist dabei kein Zusatz, sondern Kernbestandteil. Unternehmen, Bürger:innen, Kommunen und Organisationen müssen Entscheidungen prüfen lassen können. Umgekehrt muss die Öffentlichkeit geschützt werden vor Greenwashing, Impact-Washing, Datenverweigerung, Lobbydruck und algorithmischer Intransparenz.

Ausgangsdiagnose: Warum Wirkung Governance braucht Wirkungsmessung ist machtvoll. Sobald Scores, Benchmarks oder Indikatoren in Steuern, Finanzierung oder öffentliche Entscheidungen eingehen, entstehen Anreize, diese Messlogik zu beeinflussen. Das ist kein Sonderproblem der Wirkungsökonomie; es gilt für jede Kennzahl. Was relevant wird, wird umkämpft.

Deshalb braucht die Wirkungsökonomie eine Institution, die nicht selbst politischer Akteur im parteipolitischen Sinn ist, aber demokratisch verantwortlich bleibt. Sie muss wissenschaftliche Qualität sichern, ohne Expertokratie zu erzeugen. Sie muss Wirtschaft einbinden, ohne Unternehmensinteressen zu dominieren. Sie muss Zivilgesellschaft beteiligen, ohne Aktivismus zur alleinigen Norm zu machen.

Risiko Wirkungsökonomische Gefahr Governance-Antwort Lobbyismus Benchmarks werden zugunsten starker Branchen verwässert Offenlegung, Rotation, Cooling-off, öffentliche Konsultation Greenwashing/Impact-Washing Positive Wirkung wird simuliert Assurance, Reverse Merit Order, Datenqualitätsklassen Technokratie Messung ersetzt demokratische Bewertung Parlamentarische Kontrolle, Rechtsschutz, normative Grenzen Datenmissbrauch Wirkungsdaten werden zur Personenbewertung Datenschutz, keine Social-Credit-Logik, Zweckbindung Rolle und Auftrag des Wirkungsrats Der Wirkungsrat ist die Wächterinstitution der Wirkungslogik. Er garantiert nicht, dass jede Entscheidung richtig ist. Er garantiert, dass die Regeln der Wirkungsbewertung transparent, lernfähig, wissenschaftlich anschlussfähig und öffentlich überprüfbar bleiben. Aufgabe Beschreibung Output WÖk-ID-Register Pflege, Ergänzung und Versionierung der Indikatorenarchitektur öffentliches Register, Änderungsprotokolle Benchmarks und Archetypen Sektorale Schwellenwerte, Score-Funktionen, Datenqualitätsregeln technische Leitlinien Evaluation Dreijährige Überprüfung der Methodik und Anwendung Evaluationsbericht, Anpassungsvorschläge Wirkungsberichte Jährliche Lageberichte zur Wirkung in Staat, Wirkungsbarometer