WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 3 von 13

Executive Summary#

PDF-Fassung

Dieses Detailkonzept beschreibt den Wirkungsrat als institutionelle Sicherung der Wirkungsökonomie.

Wenn Wirkung in Preise, Steuern, Kapitalzugang, öffentliche Haushalte und Unternehmenssteuerung zurückgeführt wird, entsteht eine neue Macht: die Macht, Wirkungsmaßstäbe zu definieren. Diese Macht darf weder Kapitalinteressen noch parteipolitischer Vereinnahmung noch technokratischen Expertensystemen überlassen werden. Der Wirkungsrat ist deshalb keine Regierungsabteilung und kein Unternehmensbeirat. Er ist ein plural zusammengesetztes, öffentlich kontrolliertes, wissenschaftlich fundiertes und demokratisch begrenztes Gremium. Seine Aufgabe ist die Weiterentwicklung von WÖk-IDs, Benchmarks, Archetypen, Datenqualitätsregeln, Wirkungsberichten und Missbrauchsschutz. Er entscheidet nicht über jede politische Maßnahme. Er schafft die methodische Grundlage, auf der demokratische Entscheidungen besser getroffen werden können. Rechtsschutz ist dabei kein Zusatz, sondern Kernbestandteil. Unternehmen, Bürger:innen, Kommunen und Organisationen müssen Entscheidungen prüfen lassen können. Umgekehrt muss die Öffentlichkeit geschützt werden vor Greenwashing, Impact-Washing, Datenverweigerung, Lobbydruck und algorithmischer Intransparenz.