WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 9 von 13
Demokratische Kontrolle und öffentliche Beteiligung#
Der Wirkungsrat darf nicht außerhalb demokratischer Kontrolle stehen. Er braucht gesetzliche Grundlage, Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit, öffentliche Konsultationen, Minderheitsvoten, Dokumentationspflichten und Revisionszyklen. Demokratische Kontrolle bedeutet nicht, dass jede Benchmark parteipolitisch verhandelt wird. Sie bedeutet, dass normative Entscheidungen, institutionelle Macht und methodische Änderungen öffentlich verantwortet werden.
• Jährlicher Wirkungsbericht an Parlament und Öffentlichkeit.
• Öffentliche Konsultation bei wesentlichen Methodikänderungen.
• Minderheitsvoten und Begründung abweichender Einschätzungen.
• Offenes Register für WÖk-IDs, Benchmarks, Versionen und Änderungsbegründungen.
• Externe wissenschaftliche Evaluation in festgelegten Zyklen.
Wirkungsökonomie - öffentliche Arbeitsfassung - keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung