WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 8 von 14

Institutionen und Rollenverteilung#

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Eine Wirkungsarchitektur entsteht nicht durch eine einzelne Behörde. Sie braucht eine klare Rollenverteilung. Der Bundestag entscheidet politisch. Die Bundesregierung gestaltet Umsetzung.

Länder und Kommunen operationalisieren große Teile der Daseinsvorsorge. Verwaltung prüft und vollzieht. Wissenschaft liefert Datenqualität und Unsicherheitslogik. Der Wirkungsrat evaluiert Indikatoren und Methodik. Gerichte sichern Rechtsschutz. Zivilgesellschaft kontrolliert, widerspricht und ergänzt. Akteur Rolle in der Wirkungsarchitektur Schutz gegen Fehlsteuerung Parlament Budget, Gesetze, politische Priorisierung öffentliches Verfahren, Opposition, Anhörungen Regierung/Ministerien Umsetzung, Programme, Verordnungen Wirkungsfolgenabschätzung, Evaluation Länder und Kommunen Bildung, Verwaltung, Wohnen, Gesundheit, Kultur, Infrastruktur kommunale Beteiligung, lokale Daten, Wirkungshaushalte Wirkungsrat Indikatoren, Benchmarks, Berichte, Missbrauchsschutz plural, unabhängig, transparent Gerichte Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz unabhängige Kontrolle Bürger:innen/Zivilgesellschaft Feedback, Beteiligung, Kontrolle Transparenz, Beschwerdewege, Zugang zu Daten