WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 14

Verhältnismäßigkeit als Kernfilter#

PDF-Fassung

Jede wirkungsökonomische Rechtsfolge muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet nicht, dass Wirkung folgenlos bleibt. Es bedeutet, dass Ziel, Mittel, Eingriffsintensität, Alternativen, Datenqualität, Übergang und Schutzmechanismen zusammen betrachtet werden müssen. Prüfschritt Leitfrage WÖk-Anwendung Legitimes Ziel Wird Mensch, Planet oder Demokratie geschützt? SDG/SDG+ Bezug offenlegen Geeignetheit Kann die Maßnahme die Wirkung verbessern?

Wirkungspfad und Datenbasis prüfen Erforderlichkeit Gibt es ein milderes gleich wirksames Mittel?

Bonus statt Verbot, Pilot statt Flächenumstellung Angemessenheit Steht der Eingriff zur Wirkung im Verhältnis?

soziale Abfederung, KMU-Schutz, Grundrechte Korrektur Kann die Entscheidung überprüft und geändert werden? Revisionszyklen, Einspruch, Wirkungsrat, Gerichte Keine Personenbewertung: Die rote Linie Die wichtigste rote Linie lautet: Die Wirkungsökonomie ist kein Social-Credit-System. Sie bewertet nicht Bürger:innen als bessere oder schlechtere Menschen. Sie bewertet Wirkungen von Handlungen, Produkten, Organisationen, Kapitalflüssen, Programmen und öffentlichen Räumen im jeweiligen Kontext.

Selbst dort, wo individuelle Einkommen oder Tätigkeiten betroffen sind, geht es nicht um Moralurteile über Personen. Es geht um die Wirkung der Einkommensquelle, der Organisation, der Tätigkeit oder des Sektors. Persönliche Würde, Grundrechte und soziale Teilhabe dürfen nicht an Scores gebunden werden.

Rote Linie Kein Mensch verliert Würde, Grundrechte oder soziale Teilhabe wegen eines Wirkungswerts. WÖk-Scores dürfen Systeme lenken, aber keine Menschen entwerten.

Rechtsschutz und Verfahrensrechte Jede wirkungsrelevante Entscheidung mit Rechtsfolge braucht ein Verfahren. Dazu gehören Akteneinsicht, Begründung, Datenherkunft, methodische Erläuterung, Korrekturmöglichkeit, Einspruch, unabhängige Überprüfung und gerichtlicher Rechtsschutz. Ohne diese Verfahren wird Wirkungsmessung zur Verwaltungsmacht ohne Gegengewicht.

Verfahrensrecht Inhalt Zweck Begründungspflicht Warum wurde ein Score oder eine Klasse Nachvollziehbarkeit