WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 3 von 14

Executive Summary#

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Dieses Detailkonzept formuliert die Schutzarchitektur der Wirkungsökonomie. Es nimmt den wichtigsten Einwand ernst: Wenn Wirkung gemessen, bewertet und in Steuern, Förderung, Kapitalzugang oder öffentliche Entscheidungen rückgekoppelt wird, kann daraus eine technokratische oder übergriffige Ordnung werden. Genau deshalb braucht die WÖk von Anfang an Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Rechtsschutz, Datenschutz, demokratische Kontrolle und klare rote Linien.

Die Wirkungsökonomie darf keine Personenbewertung werden. Sie bewertet nicht den Wert von Menschen, sondern Wirkungen von Produkten, Organisationen, Kapitalflüssen, Programmen, öffentlichen Maßnahmen, Medienräumen oder Infrastrukturen. Wo individuelle Rechte berührt werden, braucht es Transparenz, Begründung, Widerspruch, gerichtliche Kontrolle und Verhältnismäßigkeit. Dieses Konzept trennt daher drei Ebenen: erstens Wirkungsdaten als Erkenntnisgrundlage, zweitens Wirkungsbewertung als methodisch-demokratische Einordnung, drittens Rechtsfolge als politisch und rechtlich kontrollierte Entscheidung. Keine Ebene darf die andere ersetzen.