WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 14
Verhältnismäßigkeit als Kernfilter#
Jede wirkungsökonomische Rechtsfolge muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet nicht, dass Wirkung folgenlos bleibt. Es bedeutet, dass Ziel, Mittel, Eingriffsintensität, Alternativen, Datenqualität, Übergang und Schutzmechanismen zusammen betrachtet werden müssen.
Prüfschritt Leitfrage WÖk-Anwendung Legitimes Ziel Wird Mensch, Planet oder Demokratie geschützt? SDG/SDG+ Bezug offenlegen Geeignetheit Kann die Maßnahme die Wirkung verbessern? Wirkungspfad und Datenbasis prüfen Erforderlichkeit Gibt es ein milderes gleich wirksames Mittel? Bonus statt Verbot, Pilot statt Flächenumstellung Angemessenheit Steht der Eingriff zur Wirkung im Verhältnis? soziale Abfederung, KMU-Schutz, Grundrechte Korrektur Kann die Entscheidung überprüft und geändert werden? Revisionszyklen, Einspruch, Wirkungsrat, Gerichte
Wirkungsökonomie - öffentliche Arbeitsfassung - keine Rechts-, Steuer- oder Politikberatung