WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 18

Finanzierungsquellen#

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Wirkungsfonds dürfen nicht nur aus klassischen Haushaltsmitteln bestehen. Sie brauchen eine Mischarchitektur aus öffentlichen Mitteln, Wirkungsteuern, Kapitalerträgen, Risikoprämien, Automatisierungsdividenden, nichtkompensierbaren Malus-Zahlungen, privaten Co-Investments und europäischen Programmen. Entscheidend ist die Zweckbindung: Mittel fließen nicht in beliebige Projekte, sondern in geprüfte positive Netto-Wirkung.

 Wirkungssteuern: Malus-Anteile aus negativen Wirkungen fließen in Reparatur- und Präventionsfonds.  Automatisierungsdividende: Produktivität ohne menschliche Arbeit beteiligt sich an sozialer Stabilität.  Kapitalaufschläge: höhere Risikokosten für negative Wirkung können teilweise in Transformationsfonds zurückfließen.  Öffentliche Haushalte: Mittel werden wirkungsorientiert gebündelt, statt in Förderlogik zu zersplittern.  Private Co-Investments: möglich, aber nur unter Governance-, Transparenz- und Renditegrenzen, die Zweckbindung schützen.  Bürger:innenbeteiligung: Wirkungssparen, Bürger:innenfonds und Wirkungsrentenanteile ermöglichen Teilhabe.