WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 18
Finanzierungsquellen#
Wirkungsfonds dürfen nicht nur aus klassischen Haushaltsmitteln bestehen. Sie brauchen eine Mischarchitektur aus öffentlichen Mitteln, Wirkungsteuern, Kapitalerträgen, Risikoprämien, Automatisierungsdividenden, nichtkompensierbaren Malus-Zahlungen, privaten Co-Investments und europäischen Programmen. Entscheidend ist die Zweckbindung: Mittel fließen nicht in beliebige Projekte, sondern in geprüfte positive Netto-Wirkung.
Wirkungssteuern: Malus-Anteile aus negativen Wirkungen fließen in Reparatur- und Präventionsfonds. Automatisierungsdividende: Produktivität ohne menschliche Arbeit beteiligt sich an sozialer Stabilität. Kapitalaufschläge: höhere Risikokosten für negative Wirkung können teilweise in Transformationsfonds zurückfließen. Öffentliche Haushalte: Mittel werden wirkungsorientiert gebündelt, statt in Förderlogik zu zersplittern. Private Co-Investments: möglich, aber nur unter Governance-, Transparenz- und Renditegrenzen, die Zweckbindung schützen. Bürger:innenbeteiligung: Wirkungssparen, Bürger:innenfonds und Wirkungsrentenanteile ermöglichen Teilhabe.