WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 18

Verhältnis zu Staat, Markt und Zivilgesellschaft#

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Wirkungsfonds sind hybride Instrumente. Sie zentralisieren keine Entscheidungen, sondern verbinden öffentlichen Auftrag, privates Kapital, zivilgesellschaftliche Expertise und demokratische Kontrolle. Staat, Wirkungsrat, Investor:innen und Betroffene haben unterscheidbare Aufgaben.

Demokratische Fondslogik. Ein Wirkungsfonds darf keine Schattenregierung werden. Er finanziert Wirkung innerhalb eines demokratisch beschlossenen Rahmens und bleibt öffentlich prüfbar, korrigierbar und rechtsgebunden.