WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 18
Verhältnis zu Staat, Markt und Zivilgesellschaft#
Wirkungsfonds sind hybride Instrumente. Sie zentralisieren keine Entscheidungen, sondern verbinden öffentlichen Auftrag, privates Kapital, zivilgesellschaftliche Expertise und demokratische Kontrolle. Staat, Wirkungsrat, Investor:innen und Betroffene haben unterscheidbare Aufgaben.
Demokratische Fondslogik. Ein Wirkungsfonds darf keine Schattenregierung werden. Er finanziert Wirkung innerhalb eines demokratisch beschlossenen Rahmens und bleibt öffentlich prüfbar, korrigierbar und rechtsgebunden.