SDG+ referenzrahmen wirkungsoeko… · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 14

6. Detailkapitel zu allen SDG+-Dimensionen#

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6.1 SDG+ Demokratie#

SDG+ Demokratie macht demokratische Stabilitaet, Teilhabe, Streitfaehigkeit und Korrekturfaehigkeit als Wirkungsbedingung sichtbar. Definition: Demokratie meint in der Wirkungsökonomie mehr als Wahlen und Institutionen. Sie ist ein Wirkungsraum, in dem Wahrheit, Rechtsstaatlichkeit, Beteiligung, Machtbegrenzung, Minderheitenschutz, öffentliche Korrektur und digitale Selbstbestimmung zusammenwirken.

Warum diese Dimension nötig ist: Die SDGs enthalten mit SDG 16 zwar Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Für eine Wirkungsordnung des 21. Jahrhunderts reicht das aber nicht aus. Digitale Öffentlichkeit, Plattformmacht, Desinformation, algorithmische Steuerung, hybride Einflussnahme und Vertrauensverlust können

demokratische Korrekturfähigkeit zerstören, ohne dass klassische Nachhaltigkeitsindikatoren dies ausreichend sichtbar machen. Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der direkte Anschluss. SDG 4, SDG 10, SDG 11 und SDG 17 sind wichtige Nebenanker, weil Bildung, Ungleichheit, lokale Räume und Partnerschaften demokratische Teilhabe prägen.

freie und faire Wahlen

Machtbegrenzung und Gewaltenteilung

Beteiligung und Teilgabe

Minderheitenschutz und Grundrechte

demokratische Streitfaehigkeit

Schutz vor Desinformation und Manipulation

politische Transparenz und Rechenschaft

demokratische Resilienz in Krisen

Wahlfreiheit und Wahlfairness

Beteiligungsquoten und Zugangsbarrieren

Transparenz politischer Finanzierung

Qualitaet öffentlicher Konsultationen

Desinformations- und Manipulationsrisiken

Vertrauen in demokratische Verfahren

Schutz von Minderheiten und zivilgesellschaftlichem Raum

Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung

Kultur, Identitaet & Resonanz

Wirkungsrat

Wirkungshaushalt

WÖk-IDs

Medienwirkungscheck

Wirkungsprüfung politischer Sprache

Wahlmanipulation

systematische Einschuechterung politischer Gegner:innen

Abbau unabhängiger Gerichte

staatlich organisierte Desinformation

Ausschluss von Minderheiten aus Teilhabe Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-demokratie.

6.2 SDG+ Medienqualität#

SDG+ Medienqualität bewertet öffentliche Informationsräume: Quellenklarheit, journalistische Verantwortung, Desinformationsschutz und demokratische Orientierung.

Definition: Medienqualität bezeichnet die Fähigkeit öffentlicher Informationsräume, überprüfbare, vielfältige, relevante und kontextualisierte Informationen bereitzustellen, ohne Aufmerksamkeit systematisch gegen Wahrheit, Würde oder Demokratie auszuspielen. Warum diese Dimension nötig ist: Reichweite ist keine Orientierung. Ein Medium oder eine Plattform kann hohe Aufmerksamkeit erzeugen und zugleich Vertrauen, Gesundheit, Demokratie oder Minderheitenschutz schwächen. Die klassische SDG-Systematik adressiert Informationsqualität nur indirekt. Für die Wirkungsökonomie ist Medienqualität eine Voraussetzung dafür, dass Gesellschaften überhaupt lern- und korrekturfähig bleiben.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der institutionelle Anker. SDG 4 ist relevant für Medienbildung. SDG 10 und SDG 17 betreffen Zugang und Kooperation. SDG+ Medienqualität präzisiert diesen Raum.

Quellenklarheit und Transparenz

journalistische Sorgfalt

redaktionelle Unabhängigkeit

Faktenprüfung und Korrekturmechanismen

Pluralität und Perspektivenvielfalt

Schutz vor Desinformation

algorithmische Verstärkungslogiken

ökonomische Unabhängigkeit von Qualitätsjournalismus

Anteil belegter Quellen

Korrekturrate und Korrekturtransparenz

Eigentümer- und Finanzierungsstrukturen

Desinformations-Viralität

Vielfalt der Quellen und Stimmen

Trennung von Werbung, Meinung und Nachricht

Verfügbarkeit lokaler und gemeinwohlorientierter Medien

Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung

Medienwirkungscheck

Sprachwirkungsanalyse

Quellenklarheits-Tool

WÖk-IDs

Agentur für Digitale Öffentlichkeit

koordinierte Desinformation

nicht gekennzeichnete politische Werbung

systematische Verleumdung von Gruppen

Gewaltaufrufe

algorithmische Verstärkung eindeutig falscher oder manipulativer Inhalte ohne Korrekturpfad Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-medienqualitaet.

6.3 SDG+ Rechtsstaatlichkeit#

SDG+ Rechtsstaatlichkeit schützt Wirkungssteuerung vor Willkür: unabhängige Gerichte, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit und Zugang zu Recht. Definition: Rechtsstaatlichkeit bezeichnet den Zustand, in dem Macht rechtlich begrenzt, Verfahren nachvollziehbar, Grundrechte wirksam, Gerichte unabhängig und Rechtsschutz zugänglich sind. In der Wirkungsökonomie ist sie eine Wirkungsgrenze: Ohne Rechtsstaat wird Wirkungsmessung zur Machttechnik.

Warum diese Dimension nötig ist: Wirkung braucht Regeln, aber Regeln brauchen Grenzen. Ein System, das Daten, Scorecards, Steuern und Bewertung nutzt, kann missbraucht werden. Rechtsstaatlichkeit ist der Schutz davor, dass Wirkungssteuerung technokratisch, willkürlich oder repressiv wird.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der direkte Anker. SDG 10 und SDG 17 sind relevant, weil Rechtszugang, faire Verfahren und internationale Kooperation Ungleichheit und Machtmissbrauch begrenzen.

unabhängige Gerichte

Grundrechte und Minderheitenschutz

Verhältnismäßigkeit

Rechtsschutz und Beschwerdewege

Korruptionsprävention

offene Verwaltung

Rechtssicherheit

Datenschutz und Schutz vor willkürlicher Überwachung

Zugang zu Justiz

Dauer und Fairness von Verfahren

Unabhängigkeit der Justiz

Korruptionsrisiko

Transparenz staatlicher Entscheidungen

Grundrechtsverletzungen

Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten bei automatisierten Entscheidungen

Werkzeuge: Wirkungssteuergesetz

Finanzsystem & Kapital

LawReader

LawReference

Wirkungsrat

Wirkungsprüfung

Rechtsfolgen-Check

willkürliche Personenbewertung

Social-Credit-Logik

fehlender Rechtsschutz gegen automatisierte Entscheidungen

politische Vereinnahmung von Gerichten

diskriminierende Rechtsanwendung Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-rechtsstaatlichkeit.

6.4 SDG+ Diskursfähigkeit#

SDG+ Diskursfähigkeit macht sichtbar, ob Gesellschaften Konflikte faktenbasiert, respektvoll und korrekturfähig bearbeiten können. Definition: Diskursfähigkeit beschreibt die soziale und institutionelle Fähigkeit, Widerspruch auszuhalten, Fakten zu prüfen, Zielkonflikte offen zu verhandeln und Entscheidungen so zu begründen, dass Korrektur möglich bleibt.

Warum diese Dimension nötig ist: Nachhaltigkeit erzeugt Zielkonflikte: Klima, soziale Sicherheit, Wirtschaft, Migration, Energie, Wohnen, Freiheit und Gesundheit stehen nicht immer spannungsfrei nebeneinander. Ohne Diskursfähigkeit werden Zielkonflikte zu Polarisierung, nicht zu Lernen.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 und SDG 17 sind zentrale Anker. SDG 4 ist relevant, weil Diskursfähigkeit gelernt werden muss. SDG+ präzisiert die Qualität des öffentlichen Streits.

Faktenbezug und Quellenfähigkeit

Respekt und Konfliktfähigkeit

Ambiguitätstoleranz

Deliberation und Beteiligung

Polarisationserkennung

Korrekturfähigkeit

Schutz vor Dehumanisierung

Übersetzung zwischen Fachsprache und Öffentlichkeit

Anteil faktenbasierter Begründungen in Verfahren

Qualität öffentlicher Konsultationen

Polarisierungsmarker

Hass- und Dehumanisierungsindikatoren

Vielfalt der Beteiligten

Korrektur- und Lernschleifen in politischen Prozessen

Kultur, Identitaet & Resonanz

Sprachwirkungsanalyse

Diskursqualitäts-Check

Moderations- und Beteiligungsformate

Wirkungsprüfung politischer Kommunikation

Aufruf zur Gewalt

systematische Entmenschlichung

gezielte Desinformation in Krisen

Ausschluss betroffener Gruppen aus Debatten

Manipulation von Beteiligungsverfahren Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-diskursfaehigkeit.

6.5 SDG+ institutionelles Vertrauen#

SDG+ institutionelles Vertrauen beschreibt die begründete Erwartung, dass Institutionen fair, kompetent, transparent und korrigierbar handeln. Definition: Institutionelles Vertrauen ist nicht blinder Gehorsam. Es ist die begründete Erwartung, dass Institutionen kompetent, fair, transparent, zugänglich, lernfähig und rechenschaftspflichtig handeln.

Warum diese Dimension nötig ist: Wirkungsökonomie braucht Daten, Institutionen und Rückkopplung. Wenn Menschen nicht vertrauen können, dass Datenqualität, Wirkungsrat, Steuerlogik und politische Entscheidungen fair sind, kippt Wirkungsmessung in Misstrauen. Vertrauen ist deshalb kein weiches Gefühl, sondern eine Systemressource.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 und SDG 17 sind direkte Anker. SDG 10 ist relevant, weil Ungleichheit Vertrauen schwächt. SDG+ institutionelles Vertrauen operationalisiert den Vertrauensraum präziser.

Kompetenz und Leistungsfähigkeit

Integrität und Korruptionsschutz

Fairness und Gleichbehandlung

Offenheit und Transparenz

Zugänglichkeit und Servicequalität

Evidenzorientierung

Fehlerkultur und Korrektur

Zukunftsverantwortung

Vertrauen in Regierung, Verwaltung, Gerichte und Medien

wahrgenommene Fairness

Transparenz von Entscheidungen

Nutzung bester verfügbarer Evidenz

Beschwerdezugang

Integritäts- und Korruptionsindikatoren

Dauer und Verständlichkeit von Verfahren

Gesundheit & Pflege

Wohnen & Stadt

Produkte & Konsum

Werkstatt: Wirkungsrat

Wirkungsrat

Wirkungsberichte

Wirkungshaushalt

Transparenzdashboard

Wirkungsprüfung öffentlicher Mittel

intransparente Datenverwendung

politisch gekaperte Bewertung

fehlender Beschwerdeweg

Korruption

Wirkungssimulation oder Greenwashing durch Institutionen Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-institutionelles-vertrauen.

6.6 SDG+ gesellschaftlicher Zusammenhalt#

SDG+ gesellschaftlicher Zusammenhalt macht sichtbar, ob Teilhabe, Zugehörigkeit, Sicherheit, Fairness und Schutz vor Spaltung gestärkt werden. Definition: Gesellschaftlicher Zusammenhalt bezeichnet die Qualität sozialer Räume, Beziehungen und Verfahren, in denen Menschen sich zugehörig, sicher, beteiligt und fair behandelt fühlen. Er ist weder Homogenität noch Anpassungsdruck, sondern pluraler Zusammenhalt.

Warum diese Dimension nötig ist: Viele SDGs behandeln soziale Fragen, aber die systemische Qualität des Zusammenhalts ist mehr als die Summe von Armuts-, Bildungs- oder Ungleichheitsindikatoren. Wohnungsnot,

Prekarität, regionale Abwertung, Diskriminierung oder digitale Ausgrenzung schwächen Demokratie auch dann, wenn einzelne SDG-Indikatoren stabil erscheinen.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 1, 3, 4, 5, 8, 10, 11 und 16 sind besonders relevant. SDG+ verbindet diese Ziele über die Frage: Bleibt Gesellschaft als gemeinsamer Wirkungsraum tragfähig?

Zugehörigkeit und Anerkennung

soziale Sicherheit

gerechte Teilhabe

regionale Gleichwertigkeit

Antidiskriminierung

Generationengerechtigkeit

öffentliche Räume

Care, Familie und soziale Netze

Resilienz gegen Spaltung

Einsamkeit und soziale Isolation

wahrgenommene Zugehörigkeit

Diskriminierungserfahrungen

Mietbelastung und Wohnstabilität

Zugang zu Bildung, Gesundheit und Kultur

regionale Lebensqualität

Teilhabequoten

Armuts- und Prekaritätsrisiken

Wohnen & Stadt

Gesundheit & Pflege

Arbeit & Einkommen

Kultur, Identitaet & Resonanz

Migration & Vielfalt

Wirkungsförderung

Wirkungsrente

Wirkungseinkommen

kommunale Wirkungsbudgets

Quartierswirkungscheck

systematische Ausgrenzung

gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit

soziale Spaltung durch politische oder wirtschaftliche Anreize

Verdrängung aus Grundbedarfsräumen

Normalisierung von Hass oder Entwertung

Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-gesellschaftlicher-zusammenhalt.

6.7 SDG+ digitale Selbstbestimmung#

SDG+ digitale Selbstbestimmung schützt Datenrechte, digitale Teilhabe, algorithmische Fairness und Freiheit vor Manipulation. Definition: Digitale Selbstbestimmung bezeichnet die Fähigkeit und das Recht, digitale Räume, Daten, Plattformen, KI-Systeme und algorithmische Entscheidungen zu verstehen, zu nutzen, zu kontrollieren und sich gegen Manipulation, Überwachung und Ausschluss zu schützen. Warum diese Dimension nötig ist: Die SDGs wurden 2015 beschlossen. Seitdem haben Plattformmacht, generative KI, Datenökonomien, algorithmische Empfehlungssysteme, Deepfakes und digitale Abhängigkeiten eine neue Wirkungsintensität erreicht. Digitale Selbstbestimmung ist deshalb kein Zusatzthema, sondern Bedingung von Demokratie, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Konsumfreiheit.

Anschluss an offizielle SDGs: SDG 4, 9, 10, 16 und 17 sind zentrale Anker. SDG+ präzisiert Datenrechte, algorithmische Fairness, Plattformmacht und Manipulationsschutz.

Datenschutz und Datenrechte

algorithmische Transparenz

algorithmische Fairness

Schutz vor Manipulation und Dark Patterns

digitale Teilhabe und Barrierefreiheit

KI-Kompetenz und Medienkompetenz

Cyber- und Infrastruktursicherheit

Schutz von Kindern und vulnerablen Gruppen

Interoperabilität und offene digitale Infrastruktur

Zugang zu digitalen Diensten

digitale Kompetenzen

Transparenz automatisierter Entscheidungen

Beschwerdewege gegen algorithmische Entscheidungen

Datenschutzverletzungen

Manipulations- und Dark-Pattern-Risiken

Cyberresilienz

KI-Einsatzfolgenabschätzung

Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung

Produkte & Konsum

Gesundheit & Pflege