SDG+ referenzrahmen wirkungsoeko… · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 14
6. Detailkapitel zu allen SDG+-Dimensionen#
6.1 SDG+ Demokratie#
SDG+ Demokratie macht demokratische Stabilitaet, Teilhabe, Streitfaehigkeit und Korrekturfaehigkeit als Wirkungsbedingung sichtbar. Definition: Demokratie meint in der Wirkungsökonomie mehr als Wahlen und Institutionen. Sie ist ein Wirkungsraum, in dem Wahrheit, Rechtsstaatlichkeit, Beteiligung, Machtbegrenzung, Minderheitenschutz, öffentliche Korrektur und digitale Selbstbestimmung zusammenwirken.
Warum diese Dimension nötig ist: Die SDGs enthalten mit SDG 16 zwar Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Für eine Wirkungsordnung des 21. Jahrhunderts reicht das aber nicht aus. Digitale Öffentlichkeit, Plattformmacht, Desinformation, algorithmische Steuerung, hybride Einflussnahme und Vertrauensverlust können
demokratische Korrekturfähigkeit zerstören, ohne dass klassische Nachhaltigkeitsindikatoren dies ausreichend sichtbar machen. Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der direkte Anschluss. SDG 4, SDG 10, SDG 11 und SDG 17 sind wichtige Nebenanker, weil Bildung, Ungleichheit, lokale Räume und Partnerschaften demokratische Teilhabe prägen.
freie und faire Wahlen
Machtbegrenzung und Gewaltenteilung
Beteiligung und Teilgabe
Minderheitenschutz und Grundrechte
demokratische Streitfaehigkeit
Schutz vor Desinformation und Manipulation
politische Transparenz und Rechenschaft
demokratische Resilienz in Krisen
Wahlfreiheit und Wahlfairness
Beteiligungsquoten und Zugangsbarrieren
Transparenz politischer Finanzierung
Qualitaet öffentlicher Konsultationen
Desinformations- und Manipulationsrisiken
Vertrauen in demokratische Verfahren
Schutz von Minderheiten und zivilgesellschaftlichem Raum
Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung
Kultur, Identitaet & Resonanz
Wirkungsrat
Wirkungshaushalt
WÖk-IDs
Medienwirkungscheck
Wirkungsprüfung politischer Sprache
Wahlmanipulation
systematische Einschuechterung politischer Gegner:innen
Abbau unabhängiger Gerichte
staatlich organisierte Desinformation
Ausschluss von Minderheiten aus Teilhabe Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-demokratie.
6.2 SDG+ Medienqualität#
SDG+ Medienqualität bewertet öffentliche Informationsräume: Quellenklarheit, journalistische Verantwortung, Desinformationsschutz und demokratische Orientierung.
Definition: Medienqualität bezeichnet die Fähigkeit öffentlicher Informationsräume, überprüfbare, vielfältige, relevante und kontextualisierte Informationen bereitzustellen, ohne Aufmerksamkeit systematisch gegen Wahrheit, Würde oder Demokratie auszuspielen. Warum diese Dimension nötig ist: Reichweite ist keine Orientierung. Ein Medium oder eine Plattform kann hohe Aufmerksamkeit erzeugen und zugleich Vertrauen, Gesundheit, Demokratie oder Minderheitenschutz schwächen. Die klassische SDG-Systematik adressiert Informationsqualität nur indirekt. Für die Wirkungsökonomie ist Medienqualität eine Voraussetzung dafür, dass Gesellschaften überhaupt lern- und korrekturfähig bleiben.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der institutionelle Anker. SDG 4 ist relevant für Medienbildung. SDG 10 und SDG 17 betreffen Zugang und Kooperation. SDG+ Medienqualität präzisiert diesen Raum.
Quellenklarheit und Transparenz
journalistische Sorgfalt
redaktionelle Unabhängigkeit
Faktenprüfung und Korrekturmechanismen
Pluralität und Perspektivenvielfalt
Schutz vor Desinformation
algorithmische Verstärkungslogiken
ökonomische Unabhängigkeit von Qualitätsjournalismus
Anteil belegter Quellen
Korrekturrate und Korrekturtransparenz
Eigentümer- und Finanzierungsstrukturen
Desinformations-Viralität
Vielfalt der Quellen und Stimmen
Trennung von Werbung, Meinung und Nachricht
Verfügbarkeit lokaler und gemeinwohlorientierter Medien
Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung
Medienwirkungscheck
Sprachwirkungsanalyse
Quellenklarheits-Tool
WÖk-IDs
Agentur für Digitale Öffentlichkeit
koordinierte Desinformation
nicht gekennzeichnete politische Werbung
systematische Verleumdung von Gruppen
Gewaltaufrufe
algorithmische Verstärkung eindeutig falscher oder manipulativer Inhalte ohne Korrekturpfad Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-medienqualitaet.
6.3 SDG+ Rechtsstaatlichkeit#
SDG+ Rechtsstaatlichkeit schützt Wirkungssteuerung vor Willkür: unabhängige Gerichte, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit und Zugang zu Recht. Definition: Rechtsstaatlichkeit bezeichnet den Zustand, in dem Macht rechtlich begrenzt, Verfahren nachvollziehbar, Grundrechte wirksam, Gerichte unabhängig und Rechtsschutz zugänglich sind. In der Wirkungsökonomie ist sie eine Wirkungsgrenze: Ohne Rechtsstaat wird Wirkungsmessung zur Machttechnik.
Warum diese Dimension nötig ist: Wirkung braucht Regeln, aber Regeln brauchen Grenzen. Ein System, das Daten, Scorecards, Steuern und Bewertung nutzt, kann missbraucht werden. Rechtsstaatlichkeit ist der Schutz davor, dass Wirkungssteuerung technokratisch, willkürlich oder repressiv wird.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 ist der direkte Anker. SDG 10 und SDG 17 sind relevant, weil Rechtszugang, faire Verfahren und internationale Kooperation Ungleichheit und Machtmissbrauch begrenzen.
unabhängige Gerichte
Grundrechte und Minderheitenschutz
Verhältnismäßigkeit
Rechtsschutz und Beschwerdewege
Korruptionsprävention
offene Verwaltung
Rechtssicherheit
Datenschutz und Schutz vor willkürlicher Überwachung
Zugang zu Justiz
Dauer und Fairness von Verfahren
Unabhängigkeit der Justiz
Korruptionsrisiko
Transparenz staatlicher Entscheidungen
Grundrechtsverletzungen
Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten bei automatisierten Entscheidungen
Werkzeuge: Wirkungssteuergesetz
Finanzsystem & Kapital
LawReader
LawReference
Wirkungsrat
Wirkungsprüfung
Rechtsfolgen-Check
willkürliche Personenbewertung
Social-Credit-Logik
fehlender Rechtsschutz gegen automatisierte Entscheidungen
politische Vereinnahmung von Gerichten
diskriminierende Rechtsanwendung Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-rechtsstaatlichkeit.
6.4 SDG+ Diskursfähigkeit#
SDG+ Diskursfähigkeit macht sichtbar, ob Gesellschaften Konflikte faktenbasiert, respektvoll und korrekturfähig bearbeiten können. Definition: Diskursfähigkeit beschreibt die soziale und institutionelle Fähigkeit, Widerspruch auszuhalten, Fakten zu prüfen, Zielkonflikte offen zu verhandeln und Entscheidungen so zu begründen, dass Korrektur möglich bleibt.
Warum diese Dimension nötig ist: Nachhaltigkeit erzeugt Zielkonflikte: Klima, soziale Sicherheit, Wirtschaft, Migration, Energie, Wohnen, Freiheit und Gesundheit stehen nicht immer spannungsfrei nebeneinander. Ohne Diskursfähigkeit werden Zielkonflikte zu Polarisierung, nicht zu Lernen.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 und SDG 17 sind zentrale Anker. SDG 4 ist relevant, weil Diskursfähigkeit gelernt werden muss. SDG+ präzisiert die Qualität des öffentlichen Streits.
Faktenbezug und Quellenfähigkeit
Respekt und Konfliktfähigkeit
Ambiguitätstoleranz
Deliberation und Beteiligung
Polarisationserkennung
Korrekturfähigkeit
Schutz vor Dehumanisierung
Übersetzung zwischen Fachsprache und Öffentlichkeit
Anteil faktenbasierter Begründungen in Verfahren
Qualität öffentlicher Konsultationen
Polarisierungsmarker
Hass- und Dehumanisierungsindikatoren
Vielfalt der Beteiligten
Korrektur- und Lernschleifen in politischen Prozessen
Kultur, Identitaet & Resonanz
Sprachwirkungsanalyse
Diskursqualitäts-Check
Moderations- und Beteiligungsformate
Wirkungsprüfung politischer Kommunikation
Aufruf zur Gewalt
systematische Entmenschlichung
gezielte Desinformation in Krisen
Ausschluss betroffener Gruppen aus Debatten
Manipulation von Beteiligungsverfahren Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-diskursfaehigkeit.
6.5 SDG+ institutionelles Vertrauen#
SDG+ institutionelles Vertrauen beschreibt die begründete Erwartung, dass Institutionen fair, kompetent, transparent und korrigierbar handeln. Definition: Institutionelles Vertrauen ist nicht blinder Gehorsam. Es ist die begründete Erwartung, dass Institutionen kompetent, fair, transparent, zugänglich, lernfähig und rechenschaftspflichtig handeln.
Warum diese Dimension nötig ist: Wirkungsökonomie braucht Daten, Institutionen und Rückkopplung. Wenn Menschen nicht vertrauen können, dass Datenqualität, Wirkungsrat, Steuerlogik und politische Entscheidungen fair sind, kippt Wirkungsmessung in Misstrauen. Vertrauen ist deshalb kein weiches Gefühl, sondern eine Systemressource.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 16 und SDG 17 sind direkte Anker. SDG 10 ist relevant, weil Ungleichheit Vertrauen schwächt. SDG+ institutionelles Vertrauen operationalisiert den Vertrauensraum präziser.
Kompetenz und Leistungsfähigkeit
Integrität und Korruptionsschutz
Fairness und Gleichbehandlung
Offenheit und Transparenz
Zugänglichkeit und Servicequalität
Evidenzorientierung
Fehlerkultur und Korrektur
Zukunftsverantwortung
Vertrauen in Regierung, Verwaltung, Gerichte und Medien
wahrgenommene Fairness
Transparenz von Entscheidungen
Nutzung bester verfügbarer Evidenz
Beschwerdezugang
Integritäts- und Korruptionsindikatoren
Dauer und Verständlichkeit von Verfahren
Gesundheit & Pflege
Wohnen & Stadt
Produkte & Konsum
Werkstatt: Wirkungsrat
Wirkungsrat
Wirkungsberichte
Wirkungshaushalt
Transparenzdashboard
Wirkungsprüfung öffentlicher Mittel
intransparente Datenverwendung
politisch gekaperte Bewertung
fehlender Beschwerdeweg
Korruption
Wirkungssimulation oder Greenwashing durch Institutionen Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-institutionelles-vertrauen.
6.6 SDG+ gesellschaftlicher Zusammenhalt#
SDG+ gesellschaftlicher Zusammenhalt macht sichtbar, ob Teilhabe, Zugehörigkeit, Sicherheit, Fairness und Schutz vor Spaltung gestärkt werden. Definition: Gesellschaftlicher Zusammenhalt bezeichnet die Qualität sozialer Räume, Beziehungen und Verfahren, in denen Menschen sich zugehörig, sicher, beteiligt und fair behandelt fühlen. Er ist weder Homogenität noch Anpassungsdruck, sondern pluraler Zusammenhalt.
Warum diese Dimension nötig ist: Viele SDGs behandeln soziale Fragen, aber die systemische Qualität des Zusammenhalts ist mehr als die Summe von Armuts-, Bildungs- oder Ungleichheitsindikatoren. Wohnungsnot,
Prekarität, regionale Abwertung, Diskriminierung oder digitale Ausgrenzung schwächen Demokratie auch dann, wenn einzelne SDG-Indikatoren stabil erscheinen.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 1, 3, 4, 5, 8, 10, 11 und 16 sind besonders relevant. SDG+ verbindet diese Ziele über die Frage: Bleibt Gesellschaft als gemeinsamer Wirkungsraum tragfähig?
Zugehörigkeit und Anerkennung
soziale Sicherheit
gerechte Teilhabe
regionale Gleichwertigkeit
Antidiskriminierung
Generationengerechtigkeit
öffentliche Räume
Care, Familie und soziale Netze
Resilienz gegen Spaltung
Einsamkeit und soziale Isolation
wahrgenommene Zugehörigkeit
Diskriminierungserfahrungen
Mietbelastung und Wohnstabilität
Zugang zu Bildung, Gesundheit und Kultur
regionale Lebensqualität
Teilhabequoten
Armuts- und Prekaritätsrisiken
Wohnen & Stadt
Gesundheit & Pflege
Arbeit & Einkommen
Kultur, Identitaet & Resonanz
Migration & Vielfalt
Wirkungsförderung
Wirkungsrente
Wirkungseinkommen
kommunale Wirkungsbudgets
Quartierswirkungscheck
systematische Ausgrenzung
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
soziale Spaltung durch politische oder wirtschaftliche Anreize
Verdrängung aus Grundbedarfsräumen
Normalisierung von Hass oder Entwertung
Website-Hinweis: Diese Dimension soll auf der SDG-/SDG+-Referenzseite als eigener Ankerbereich erscheinen, nicht als separate SDG+-Einzelseite. Der Chip verlinkt auf den Anker #sdgplus-gesellschaftlicher-zusammenhalt.
6.7 SDG+ digitale Selbstbestimmung#
SDG+ digitale Selbstbestimmung schützt Datenrechte, digitale Teilhabe, algorithmische Fairness und Freiheit vor Manipulation. Definition: Digitale Selbstbestimmung bezeichnet die Fähigkeit und das Recht, digitale Räume, Daten, Plattformen, KI-Systeme und algorithmische Entscheidungen zu verstehen, zu nutzen, zu kontrollieren und sich gegen Manipulation, Überwachung und Ausschluss zu schützen. Warum diese Dimension nötig ist: Die SDGs wurden 2015 beschlossen. Seitdem haben Plattformmacht, generative KI, Datenökonomien, algorithmische Empfehlungssysteme, Deepfakes und digitale Abhängigkeiten eine neue Wirkungsintensität erreicht. Digitale Selbstbestimmung ist deshalb kein Zusatzthema, sondern Bedingung von Demokratie, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Konsumfreiheit.
Anschluss an offizielle SDGs: SDG 4, 9, 10, 16 und 17 sind zentrale Anker. SDG+ präzisiert Datenrechte, algorithmische Fairness, Plattformmacht und Manipulationsschutz.
Datenschutz und Datenrechte
algorithmische Transparenz
algorithmische Fairness
Schutz vor Manipulation und Dark Patterns
digitale Teilhabe und Barrierefreiheit
KI-Kompetenz und Medienkompetenz
Cyber- und Infrastruktursicherheit
Schutz von Kindern und vulnerablen Gruppen
Interoperabilität und offene digitale Infrastruktur
Zugang zu digitalen Diensten
digitale Kompetenzen
Transparenz automatisierter Entscheidungen
Beschwerdewege gegen algorithmische Entscheidungen
Datenschutzverletzungen
Manipulations- und Dark-Pattern-Risiken
Cyberresilienz
KI-Einsatzfolgenabschätzung
Wissenschaft, Innovation & Digitalisierung
Produkte & Konsum
Gesundheit & Pflege