WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 12

4. Wirkungseinkommen: vier Bausteine#

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Das Wirkungseinkommen ist kein schlichtes Grundeinkommen und keine Robotersteuer. Es verbindet Sicherheit, Markteinkommen, Wirkungsbonus und Schutz. Es setzt nicht voraus, dass jede Wirkung personenbezogen vollständig erfasst wird. Es arbeitet mit Ebenen: gesellschaftliche Grunddividende, freiwillige Wirkungsnachweise, institutionelle und kommunale Wirkungsräume, Projekt- und Fondslogik. Baustein Funktion Grunddividende Sichert Existenz und Systemvertrauen, damit Automatisierung nicht als Bedrohung erlebt wird. Markteinkommen Bleibt erhalten: Arbeit, Unternehmertum, Kreativität und Marktleistung werden nicht abgeschafft. Wirkungsbonus Anerkennt Tätigkeiten mit positiver Netto-Wirkung, z. B. Care, Bildung, Engagement, Prävention, Innovation. Wirkungsmalus Belastet Einkommen, Kapitalflüsse oder Geschäftsmodelle, die Mensch, Planet oder Demokratie schwächen. Schutzkomponente Verhindert Personen-Scoring, Zwang und Überwachung; bewertet primär Systeme, Institutionen und Tätigkeitsfelder.

5. Sozialabgaben von menschlicher Arbeitsleistung entkoppeln Ein zentrales Detailkonzept ist die schrittweise Entkopplung der Sozialabgaben von menschlicher Arbeit. Heute verteuern Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge die Beschäftigung von Menschen, während automatisierte Wertschöpfung nur indirekt beiträgt. In der Wirkungsökonomie wird die Finanzierungsbasis breiter: Sie umfasst Lohnsumme, Maschinenwertschöpfung, Produktwirkung, Unternehmenswirkung, Kapitalwirkung und negative externe Effekte.

Nicht Maschinen bestrafen, sondern Wertschöpfung rückkoppeln Eine bloße Robotersteuer könnte Innovation bremsen. Der WÖk-Ansatz belastet nicht die Maschine als solche, sondern die gesellschaftliche Rückkopplung der durch Automatisierung entstehenden Wertschöpfung: Wer produktiver wird, ohne Menschen sozial einzubinden, beteiligt sich an Wirkungsfonds und sozialer Stabilisierung.

6. Verknüpfung mit den relevanten Steuern Steuer / Instrument Funktion im Bereich Arbeit & Einkommen WStG Rahmengesetz: Wirkung als steuerliche Steuerungsgröße für Arbeit, Produktion, Konsum und Kapital. WEstG Wirkungseinkommensteuer: Einkommen wird nach Höhe, Entstehungskontext und Wirkung betrachtet. WUStG Produkt- und Dienstleistungswirkung beeinflusst Preise und speist Wirkungsfonds; wichtig für Konsumwirkung und Nachfrage.

Wirkungskörperschaftsteuer Unternehmensgewinne werden nach Unternehmens- und Transformationswirkung differenziert. Wirkungsgewerbesteuer Kommunale Rückkopplung: lokale Wirkung, Arbeitsplätze, Ausbildung, Standort- und Sozialraumwirkung. Maschinenwertschöpfungsbeitrag Teil der Sozialabgaben-Entkopplung: automatisierte Wertschöpfung trägt zur sozialen Sicherung bei. Wirkungsvermögen- und Erbschaftsteuer Gehören primär in Finanzsystem & Kapital, verlinkt mit Arbeit/Einkommen, wenn Vermögen aus Automatisierungskapital entsteht.