WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 13

4. Wirkungseinkommen#

PDF-Fassung

Dieses Detailkonzept beschreibt Wirkungseinkommen als Verbindung von Grunddividende, Markteinkommen, Wirkungsbonus und Transformationsschutz.

1. Ausgangslage#

Die Ausgangslage ist ein Steuerungsmodell, das Beschäftigung, Einkommen, soziale Sicherung und Status an Erwerbsarbeit bindet.

Diese Bindung war in einer arbeitszentrierten Industrieökonomie funktional, wird aber durch Automatisierung, KI, Robotik, Plattformen und Datenökonomie strukturell fragil. Die Wirkungsökonomie betrachtet dieses Problem nicht als einzelnes Arbeitsmarktproblem, sondern als Rückkopplungsbruch zwischen Wertschöpfung und sozialer Stabilität.

2. Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel#

Der Perspektivwechsel besteht darin, Aktivität, Beschäftigung, Einkommen und Leistung nicht mehr gleichzusetzen. Entscheidend ist die reale Zustandsveränderung für Mensch, Planet und Demokratie. Der jeweilige Unterbereich fragt deshalb: Welche Wirkung

3. Kernbausteine#

kein reines Grundeinkommen

kein Arbeitszwang

Wirkung sichtbar, freiwillig und geschützt nachweisbar machen

Care, Bildung, Prävention und Gemeinwesen anerkennen

Personen-Scoring vermeiden

4. Abgrenzungen und Schutzlinien#

Keine Personenbewertung, kein Social-Credit-System, keine staatliche Sinnkontrolle. Wirkung wird über Tätigkeitsfelder, Organisationen, Projekte, Produkte, Fondsflüsse und Systemindikatoren sichtbar. Wo individuelle Beiträge berücksichtigt werden,

5. Daten, Messung und Werkzeuge#

Relevante Datenquellen sind Arbeitsmarktstatistik, Unternehmensdaten, Sozialversicherungsdaten, CSRD/ESRS, WÖk-IDs, Scorecards, IAB-/OECD-/ILO-Indikatoren und kommunale Wirkungsdaten. Die Werkzeuglogik umfasst Automatisierungsmonitor, Wirkungseinkommensrechner, Sozialabgaben-Entkopplungsrechner, WEstG-Logik, Wirkungsfondsrechner und

6. Politische Umsetzungsoptionen#

Politisch kann der Unterbereich marktorientiert, sozialstaatlich, kommunal, fondsorientiert oder unternehmensbezogen ausgestaltet werden. Der gemeinsame Mindeststandard ist Sichtbarkeit, Prüfbarkeit, Grundrechtsschutz, demokratische Entscheidung und

7. Verlinkungen im WÖk-System#

8. Online-Darstellung#

Auf der Website soll jeder Unterbereich als eigene Online-Seite mit Inhaltsverzeichnis, Dossier, Toolbezug, SDG-/SDG+-Block,

4. Wirkungseinkommen Dieses Detailkonzept beschreibt Wirkungseinkommen als Verbindung von Grunddividende, Markteinkommen, Wirkungsbonus und Transformationsschutz.

Die Ausgangslage ist ein Steuerungsmodell, das Beschäftigung, Einkommen, soziale Sicherung und Status an Erwerbsarbeit bindet.

Diese Bindung war in einer arbeitszentrierten Industrieökonomie funktional, wird aber durch Automatisierung, KI, Robotik, Plattformen und Datenökonomie strukturell fragil. Die Wirkungsökonomie betrachtet dieses Problem nicht als einzelnes Arbeitsmarktproblem, sondern als Rückkopplungsbruch zwischen Wertschöpfung und sozialer Stabilität.

Der Perspektivwechsel besteht darin, Aktivität, Beschäftigung, Einkommen und Leistung nicht mehr gleichzusetzen. Entscheidend ist die reale Zustandsveränderung für Mensch, Planet und Demokratie. Der jeweilige Unterbereich fragt deshalb: Welche Wirkung

kein reines Grundeinkommen

kein Arbeitszwang

Wirkung sichtbar, freiwillig und geschützt nachweisbar machen

Care, Bildung, Prävention und Gemeinwesen anerkennen

Personen-Scoring vermeiden

Keine Personenbewertung, kein Social-Credit-System, keine staatliche Sinnkontrolle. Wirkung wird über Tätigkeitsfelder, Organisationen, Projekte, Produkte, Fondsflüsse und Systemindikatoren sichtbar. Wo individuelle Beiträge berücksichtigt werden,

Relevante Datenquellen sind Arbeitsmarktstatistik, Unternehmensdaten, Sozialversicherungsdaten, CSRD/ESRS, WÖk-IDs, Scorecards, IAB-/OECD-/ILO-Indikatoren und kommunale Wirkungsdaten. Die Werkzeuglogik umfasst Automatisierungsmonitor, Wirkungseinkommensrechner, Sozialabgaben-Entkopplungsrechner, WEstG-Logik, Wirkungsfondsrechner und

Politisch kann der Unterbereich marktorientiert, sozialstaatlich, kommunal, fondsorientiert oder unternehmensbezogen ausgestaltet werden. Der gemeinsame Mindeststandard ist Sichtbarkeit, Prüfbarkeit, Grundrechtsschutz, demokratische Entscheidung und

Rang 4 Wirtschaft & Unternehmen: Automatisierung, Governance, Mitbestimmung, WKStG, Finanzmarktanforderungen.

Rang 12 Finanzsystem & Kapital: Wirkungsfonds, Wirkungsdividende, Vermögen- und Erbschaftsteuer.