WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 7 von 13
5. Wirkungseinkommensteuer WEstG#
Dieses Detailkonzept ordnet Einkommen nach Höhe, Entstehungskontext und Wirkung. Es verlinkt Arbeit/Einkommen mit Staat/Recht und dem WStG.
1. Ausgangslage#
Die Ausgangslage ist ein Steuerungsmodell, das Beschäftigung, Einkommen, soziale Sicherung und Status an Erwerbsarbeit bindet.
Diese Bindung war in einer arbeitszentrierten Industrieökonomie funktional, wird aber durch Automatisierung, KI, Robotik, Plattformen und Datenökonomie strukturell fragil. Die Wirkungsökonomie betrachtet dieses Problem nicht als einzelnes Arbeitsmarktproblem, sondern als Rückkopplungsbruch zwischen Wertschöpfung und sozialer Stabilität.
2. Wirkungsökonomischer Perspektivwechsel#
Der Perspektivwechsel besteht darin, Aktivität, Beschäftigung, Einkommen und Leistung nicht mehr gleichzusetzen. Entscheidend ist die reale Zustandsveränderung für Mensch, Planet und Demokratie. Der jeweilige Unterbereich fragt deshalb: Welche Wirkung
3. Kernbausteine#
Einkommen qualitativ einordnen
destruktive Einkommensquellen nicht steuerlich neutral behandeln
positive Wirkleistung entlasten
Kapital- und Arbeitseinkommen gemeinsam betrachten
Rechtsstaatlichkeit und Einfachheit sichern
4. Abgrenzungen und Schutzlinien#
Keine Personenbewertung, kein Social-Credit-System, keine staatliche Sinnkontrolle. Wirkung wird über Tätigkeitsfelder, Organisationen, Projekte, Produkte, Fondsflüsse und Systemindikatoren sichtbar. Wo individuelle Beiträge berücksichtigt werden,
5. Daten, Messung und Werkzeuge#
Relevante Datenquellen sind Arbeitsmarktstatistik, Unternehmensdaten, Sozialversicherungsdaten, CSRD/ESRS, WÖk-IDs, Scorecards, IAB-/OECD-/ILO-Indikatoren und kommunale Wirkungsdaten. Die Werkzeuglogik umfasst Automatisierungsmonitor, Wirkungseinkommensrechner, Sozialabgaben-Entkopplungsrechner, WEstG-Logik, Wirkungsfondsrechner und
6. Politische Umsetzungsoptionen#
Politisch kann der Unterbereich marktorientiert, sozialstaatlich, kommunal, fondsorientiert oder unternehmensbezogen ausgestaltet werden. Der gemeinsame Mindeststandard ist Sichtbarkeit, Prüfbarkeit, Grundrechtsschutz, demokratische Entscheidung und
7. Verlinkungen im WÖk-System#
8. Online-Darstellung#
Auf der Website soll jeder Unterbereich als eigene Online-Seite mit Inhaltsverzeichnis, Dossier, Toolbezug, SDG-/SDG+-Block,
5. Wirkungseinkommensteuer WEstG Dieses Detailkonzept ordnet Einkommen nach Höhe, Entstehungskontext und Wirkung. Es verlinkt Arbeit/Einkommen mit Staat/Recht und dem WStG.
Die Ausgangslage ist ein Steuerungsmodell, das Beschäftigung, Einkommen, soziale Sicherung und Status an Erwerbsarbeit bindet.
Diese Bindung war in einer arbeitszentrierten Industrieökonomie funktional, wird aber durch Automatisierung, KI, Robotik, Plattformen und Datenökonomie strukturell fragil. Die Wirkungsökonomie betrachtet dieses Problem nicht als einzelnes Arbeitsmarktproblem, sondern als Rückkopplungsbruch zwischen Wertschöpfung und sozialer Stabilität.
Der Perspektivwechsel besteht darin, Aktivität, Beschäftigung, Einkommen und Leistung nicht mehr gleichzusetzen. Entscheidend ist die reale Zustandsveränderung für Mensch, Planet und Demokratie. Der jeweilige Unterbereich fragt deshalb: Welche Wirkung
Einkommen qualitativ einordnen
destruktive Einkommensquellen nicht steuerlich neutral behandeln
positive Wirkleistung entlasten
Kapital- und Arbeitseinkommen gemeinsam betrachten
Rechtsstaatlichkeit und Einfachheit sichern
Keine Personenbewertung, kein Social-Credit-System, keine staatliche Sinnkontrolle. Wirkung wird über Tätigkeitsfelder, Organisationen, Projekte, Produkte, Fondsflüsse und Systemindikatoren sichtbar. Wo individuelle Beiträge berücksichtigt werden,
Relevante Datenquellen sind Arbeitsmarktstatistik, Unternehmensdaten, Sozialversicherungsdaten, CSRD/ESRS, WÖk-IDs, Scorecards, IAB-/OECD-/ILO-Indikatoren und kommunale Wirkungsdaten. Die Werkzeuglogik umfasst Automatisierungsmonitor, Wirkungseinkommensrechner, Sozialabgaben-Entkopplungsrechner, WEstG-Logik, Wirkungsfondsrechner und
Politisch kann der Unterbereich marktorientiert, sozialstaatlich, kommunal, fondsorientiert oder unternehmensbezogen ausgestaltet werden. Der gemeinsame Mindeststandard ist Sichtbarkeit, Prüfbarkeit, Grundrechtsschutz, demokratische Entscheidung und
Rang 4 Wirtschaft & Unternehmen: Automatisierung, Governance, Mitbestimmung, WKStG, Finanzmarktanforderungen.
Rang 12 Finanzsystem & Kapital: Wirkungsfonds, Wirkungsdividende, Vermögen- und Erbschaftsteuer.