WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 68 von 118

5.3 Emotion als Betroffenheit im öffentlichen Raum#

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Emotion ist nicht Störung, sondern eine Form öffentlicher Betroffenheit. Menschen reagieren nicht nur auf Fakten, sondern auf Bedrohung, Kränkung, Hoffnung, Zugehörigkeit, Scham, Angst, Wut oder Anerkennung.

Wer öffentliche Wirkung verstehen will, muss Gefühle nicht abwerten, sondern ihre Funktion erkennen.

Das bedeutet nicht, dass jede Emotion legitimierende Kraft besitzt. Emotionen können auf reale Verletzungen hinweisen. Sie können aber auch strategisch erzeugt, verschoben oder missbraucht werden. Die Emotionswelle fragt daher: Welche Gefühle werden aktiviert, bei wem, durch welches Bild, welche Worte und welchen Kontext? In der allgemeinen WÖk-Fassung entspricht diese Welle der Betroffenheit. In Kommunikation ist Emotion ihre sichtbarste Form. Quellenbezug: [I12], [E5], [E7]