WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 17 von 31
14. Das Regelwerk und der Omnibus 2025#
Europa hat das ehrgeizigste Regelwerk der Welt für nachhaltige Finanzen gebaut. 2025 hat es einen Teil davon wieder zurückgebaut. Beides gehört zur Geschichte.
In den Jahren nach dem European Green Deal von 2019 entstand ein dichtes Geflecht von Regeln. Drei davon sollte man kennen, weil sie das Fundament bilden.
Die EU-Taxonomie: ein Wörterbuch für Nachhaltigkeit#
Die Taxonomie ist ein Klassifikationssystem. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Eine Tätigkeit zählt nur dann, wenn sie zu einem Umweltziel wesentlich beiträgt und zugleich keinem anderen wesentlich schadet, dem Prinzip do no significant harm. Die Taxonomie ist gewissermaßen das Wörterbuch, ohne das die übrigen Regeln keine gemeinsame Sprache hätten.[15]
CSRD und ESRS: die Berichtspflicht#
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeit nach einheitlichen Standards, den ESRS, zu berichten. Herzstück ist die doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen sie finanziell treffen, als auch, wie sie selbst auf Mensch und Umwelt wirken. Genau diese zweite Blickrichtung, die Wirkung nach außen, ist der wirkungsökonomische Kern der Vorschrift.[13]
SFDR: die Offenlegung am Finanzprodukt#
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation verlangt von Fonds und Finanzprodukten, offenzulegen, wie nachhaltig sie wirklich sind. Sie soll Anlegern Vergleich ermöglichen und Etikettenschwindel erschweren.[14]
Der Omnibus 2025: Vereinfachung oder Rückbau#
2025 folgte die Gegenbewegung. Nach jahrelanger Kritik, das Regelwerk sei zu komplex und zu teuer, legte die Europäische Kommission im Februar 2025 ein Omnibus-Paket vor, das CSRD, Taxonomie und SFDR spürbar vereinfacht. Eine stop the clock genannte Regelung verschob Berichtspflichten um zwei Jahre. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen sollte deutlich verkleinert werden, im Gespräch war eine Konzentration auf große Unternehmen mit über 1000 Beschäftigten.[13] Im Juli 2025 führte ein delegierter Rechtsakt eine Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie ein:
Aktivitäten unter 10 Prozent des Umsatzes müssen nicht mehr voll geprüft werden, und die do-no- significant-harm-Kriterien wurden vereinfacht. Im November 2025 folgte mit der SFDR 2.0 ein Vorschlag, der die Offenlegung auf ein System von drei Produktkategorien umstellt und die Berichtskosten deutlich senken soll.[13][16] DIE ZAHL: DER OMNIBUS 2025 Februar 2025: Omnibus-Paket zur Vereinfachung von CSRD, Taxonomie und SFDR.
stop the clock: Verschiebung bestimmter Berichtspflichten um zwei Jahre.
über 1000 Beschäftigte: vorgeschlagene neue Schwelle, die einen Großteil der Unternehmen aus der CSRD-Pflicht nehmen würde. November 2025: SFDR 2.0 mit drei Produktkategorien und reduzierten Offenlegungspflichten.
Wie weit der Rückbau geht, zeigen die konkreten Zahlen. Ende 2025 einigten sich Rat und Parlament auf eine Vereinfachung der Berichts- und Sorgfaltspflichten. Die Kommission schlug 2026 überarbeitete Berichtsstandards vor, welche die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent und die Gesamtzahl der Datenpunkte um mehr als 70 Prozent senken sollen.[41][42] Der Omnibus ist umstritten. Befürworter sehen darin eine notwendige Entlastung, die das System praktikabel hält und Europas Wettbewerbsfähigkeit schützt. Kritiker fürchten, dass mit der Komplexität auch die Wirkung verloren geht, dass weniger Transparenz mehr Greenwashing ermöglicht und der mühsam gebaute Lenkungseffekt verwässert. Beide Seiten haben Argumente, und der Streit ist im Sommer 2026 noch nicht entschieden.
Mehr als Europa: ISSB, TNFD und schärfere Fondsregeln#
Sustainable Finance ist nicht allein europäisch. Auf globaler Ebene haben die ISSB-Standards IFRS S1 und S2 eine gemeinsame Grundlinie für klimabezogene Berichte geschaffen, die auf den älteren TCFD- Empfehlungen aufbaut und sich an den Informationsbedürfnissen von Investoren orientiert. Immer mehr Länder übernehmen sie.[36] Parallel weitet sich der Blick von Klima auf Natur. Der Rahmen der TNFD soll naturbezogene Abhängigkeiten und Wirkungen offenlegen, also Wasser, Boden, Wälder und Biodiversität. Noch ist er stark freiwillig, aber er schließt genau die Lücke, die das Bundesbank-Ergebnis aus dem Kreditbuch aufgezeigt hat.[37] Und die Aufsicht zieht die Schrauben gegen Etikettenschwindel an. Der freiwillige europäische Green- Bond-Standard ist seit Ende 2024 anwendbar und verlangt mehr Zweckbindung und externe Prüfung. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat zudem Leitlinien erlassen, die regeln, wann ein Fonds Begriffe wie nachhaltig oder ESG überhaupt im Namen führen darf. Ein grünes Wort im Produktnamen ist damit kein freier Marketingbegriff mehr.[38][39] WIRKUNGSLESART Alte Lesart: Weniger Bürokratie ist gut für die Wirtschaft. Der Omnibus befreit Unternehmen von unnötigem Aufwand. Wirkungslesart: Berichtspflicht ist kein Selbstzweck, sondern das Messinstrument, ohne das Wirkung unsichtbar bleibt. Wer das Instrument verkleinert, spart Aufwand und verliert Sicht. Die Wirkungsökonomie warnt vor dem Trugschluss, dass weniger Messen weniger Risiko bedeutet. Es bedeutet nur weniger Wissen über ein Risiko, das trotzdem da ist. Vereinfachung ist sinnvoll, solange sie die Sicht schärft und nicht trübt.
Europa hat das ehrgeizigste Regelwerk für grünes Kapital gebaut und 2025 begonnen, es zu vereinfachen. Die offene Frage lautet, ob das Entlastung ist oder Sichtverlust. Wer weniger misst,
sieht weniger, aber das Risiko bleibt gleich groß.
WÖK-GEGENFRAGE Wenn man eine Pflicht zur Offenlegung abschafft, verschwindet die Wirkung, die offengelegt wurde, oder nur das Wissen darüber. Und für wen ist das ein Vorteil.