WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 8
Gestaltungsspielraum#
Politik kann strenger oder pragmatischer regulieren, aber muss sicherstellen, dass die Wirkungslogik nicht von Einzelinteressen vereinnahmt wird.
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Politik kann strenger oder pragmatischer regulieren, aber muss sicherstellen, dass die Wirkungslogik nicht von Einzelinteressen vereinnahmt wird.