WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 11

3. Gegenwartsanschluss: Was heute bereits verlangt wird#

PDF-Fassung

 Banken: Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken verlangen Identifikation, Messung, Management und Monitoring von ESG-Risiken sowie Pläne für Resilienz in kurzen, mittleren und langen Zeithorizonten.  Unternehmen: CSRD-pflichtige Unternehmen berichten nach ESRS. Die Datenwelt aus CSRD, ESRS, GRI und EU-Taxonomie ist keine vollständige Wirkungsökonomie, bildet aber einen wichtigen Datenanschluss.

 Kapitalmarkt: Die EU-Taxonomie schafft eine gemeinsame Definition umweltbezogen nachhaltiger Aktivitäten; SFDR soll Anleger:innen nachhaltigkeitsbezogene Informationen vergleichbarer machen, befindet sich aber in der Überarbeitung.  ESG-Ratings: Die EU-Regulierung für ESG-Ratinganbieter bringt ab 2026 mehr Transparenz und Aufsicht durch ESMA; dennoch bleiben ESG-Ratings methodisch unterschiedlich und ersetzen keine Netto- Wirkungsbewertung.  Versicherungen: Aufsicht und Versicherungswirtschaft behandeln Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend als finanzielle Stabilitätsrisiken. Versicherbarkeit wird damit ein Hinweis auf Systemresilienz.