WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 4 von 10
2. Die alte Logik und ihre Wirkungslücken#
Alte Logik Wirkungslücke Wirkungsökonomische Korrektur Beitragsjahre Nicht jede gesellschaftliche Leistung wird als Beitrag sichtbar. Lebenswirkung ergänzend dokumentieren. Markteinkommen Hohe Einkommen können negative Wirkung erzeugen, niedrige Einkommen hohe positive Wirkung. Einkommen und Wirkung unterscheiden. Kapitaldeckung Kapital kann in Sektoren fließen, die künftige Risiken erhöhen. Kapitalwirkung und Ausschlusskriterien definieren. Rente als Ruhestand Alter wird als Ende von Wirkung gelesen. Alter als Wirkungsphase und Wissenstransfer verstehen. Sozialabgaben auf Lohn Automatisierung entzieht dem System Beitragsbasis. Wertschöpfung und Wirkung breiter rückkoppeln. 3. Wirkungsrente: Definition und Systemarchitektur Die Wirkungsrente ist ein lernendes Alterssicherungssystem, das erworbene Ansprüche schützt und zugleich Lebenswirkung sichtbar macht. Sie verbindet eine Würdeebene, eine klassische Übergangsebene, eine Wirkungsbonus- oder Wirkungsdividendenebene und eine Fonds-/Kapitalwirkungsebene.
1. Würdeebene: Niemand fällt unter eine definierte Teilhabegrenze.
2. Anwartschaftsebene: Bestehende Beitrags- und Versicherungsansprüche bleiben geschützt.
3. Wirkungsebene: Anerkannte Wirkleistung wird transparent und begrenzt rentenwirksam.
4. Fonds- und Dividendenebene: Kapitalerträge und Produktivitätsgewinne werden nach Wirkung rückgekoppelt. 5. Korrekturebene: Methodik, Daten, Nachweise und politische Entscheidungen werden regelmäßig überprüft. 3.1 Arbeitsmodell v0.1 der Berechnung Das folgende Modell ist keine fertige gesetzliche Formel, sondern eine Arbeitsmatrix für Website, Dossier und Rechner. Es dient der Verständlichkeit und politischen Diskussion.
Baustein Funktion Beispielhafte Arbeitsannahme Basisrente Würde- und Teilhabeschutz z. B. 1.200 Euro als Modellwert Erwerbs-/Anwartschaftsanteil Schutz klassischer Beitragslogik aus bisherigen Ansprüchen / Übergangsrecht Lebenswirkungsbonus Anerkennung nicht hinreichend sichtbarer Wirkleistung 0 bis 25 % der Basisrente, begrenzt Wirkungsdividende Ausschüttung aus systemischer Produktivitäts- und Fondslogik jährlich dynamisch, modellhaft Schutzkorridor Verhindert punitive Personenbewertung keine Unterschreitung der Würdeebene