WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 10
3. Wirkungsrente: Definition und Systemarchitektur#
Die Wirkungsrente ist ein lernendes Alterssicherungssystem, das erworbene Ansprüche schützt und zugleich Lebenswirkung sichtbar macht. Sie verbindet eine Würdeebene, eine klassische Übergangsebene, eine Wirkungsbonus- oder Wirkungsdividendenebene und eine Fonds-/Kapitalwirkungsebene.
1. Würdeebene: Niemand fällt unter eine definierte Teilhabegrenze.
2. Anwartschaftsebene: Bestehende Beitrags- und Versicherungsansprüche bleiben geschützt.
3. Wirkungsebene: Anerkannte Wirkleistung wird transparent und begrenzt rentenwirksam.
4. Fonds- und Dividendenebene: Kapitalerträge und Produktivitätsgewinne werden nach Wirkung rückgekoppelt. 5. Korrekturebene: Methodik, Daten, Nachweise und politische Entscheidungen werden regelmäßig überprüft.
3.1 Arbeitsmodell v0.1 der Berechnung#
Das folgende Modell ist keine fertige gesetzliche Formel, sondern eine Arbeitsmatrix für Website, Dossier und Rechner. Es dient der Verständlichkeit und politischen Diskussion.
Baustein Funktion Beispielhafte Arbeitsannahme Basisrente Würde- und Teilhabeschutz z. B. 1.200 Euro als Modellwert Erwerbs-/Anwartschaftsanteil Schutz klassischer Beitragslogik aus bisherigen Ansprüchen / Übergangsrecht Lebenswirkungsbonus Anerkennung nicht hinreichend sichtbarer Wirkleistung 0 bis 25 % der Basisrente, begrenzt Wirkungsdividende Ausschüttung aus systemischer Produktivitäts- und Fondslogik jährlich dynamisch, modellhaft Schutzkorridor Verhindert punitive Personenbewertung keine Unterschreitung der Würdeebene