WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 20 von 28

Fallbeispiel: kommunale Beschaffung#

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Eine Kommune beschafft Schulmöbel. Der niedrigste Preis ist kurzfristig attraktiv, sagt aber wenig über Wirkung aus. Relevant sind Materialherkunft, Arbeitsbedingungen, Reparierbarkeit, Emissionen, Nutzungsdauer, Schadstoffe, lokale Wartung, Lernumgebung, Barrierefreiheit und Entsorgung. Der SDG-/SDG+-Referenzrahmen macht sichtbar, dass SDG 4, SDG 8, SDG 12, SDG 13, SDG 15 und SDG+ Rechtsstaatlichkeit berührt sein können. Die Bewertung beginnt nicht mit einem fertigen Score, sondern mit einer Beschaffungsfrage: Welche Zustände sollen verbessert oder geschützt werden? Danach werden Indikatorfamilien zu Material, Lieferkette, Gesundheit, Nutzung, Kreislauf, Kosten über Lebensdauer und Datenqualität zugeordnet.

Wenn Lieferkettendaten fehlen, wird das nicht als neutral behandelt, sondern als Datenrisiko markiert.

Politisch kann die Kommune unterschiedliche Wege wählen: Mindeststandards, Bonuspunkte, Rahmenverträge, regionale Reparaturkreisläufe, Pilotprojekte, Übergangsfristen für kleinere Anbieter oder gemeinsame Beschaffung mit anderen Kommunen. Der Referenzrahmen schreibt keine Variante vor. Er verlangt aber, dass die Wirkungen und Zielkonflikte sichtbar werden.