WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 2 von 6
Grundthese des Bereichs#
Der Staat wird nicht als Machtapparat, sondern als Wirkungsarchitektur verstanden. Recht schafft Rückkopplungen, ohne demokratische Aushandlung zu ersetzen. Wirkung wird Rechtsprinzip, aber nicht Wahrheitsmonopol. Buchanker: Kapitel 36-41 sowie Kapitel 28 und der SDG-/SDG+-Exkurs.
Überblick der Unterbereiche Nr. Unterbereich Kurzfunktion
Wirkung als Rechtsprinzip Verfassungsbezug, Art. 20a, MPD- Rahmen, Grenzen technokratischer Steuerung.
Wirkungssteuergesetz WStG Rahmengesetz, Wirkung als Bemessungslogik, Haushaltsneutralität, Steuerarten.
Wirkungsumsatzsteuer im Rechtsrahmen WUStG, Produktwirkung, FinalScore, Vorsteuerlogik, Rechtsschutz.
Wirkungseinkommensteuer WEstG Einkommen, Leistung, Wirkungskontext, Tätigkeits- und Kapitalwirkung.
Wirkungshaushalt Jeder Euro muss wirken, Wirkungsprüfung, Priorisierung, Vermeidung staatlicher Blindleistung.
Wirkungsrat Unabhängigkeit, Zusammensetzung, Benchmarks, Evaluation, Lobbyismus- Schutz.
Verwaltung und Rechtsschutz Verfahren, Einspruch, Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Übergangslogik.
Politische Wirkungsprüfung Parteipolitisch offen, Wirkungsfolgenabschätzung, Optionen