WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 5 von 16

4. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer wirkungsökonomisch#

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Die heutige Körperschaftsteuer besteuert Gewinn. Die Gewerbesteuer besteuert gewerbliche Ertragskraft auf kommunaler Ebene.

Beide fragen nicht, ob der Gewinn aus positiver, neutraler oder negativer Wirkung entsteht. Die WÖk ersetzt diese Logik nicht zwingend vollständig, sondern ergänzt sie durch Wirkungsdifferenzierung.

4.1 Wirkungskörperschaftsteuer#

Die Wirkungskörperschaftsteuer kann als Bonus-/Malus-Komponente auf bestehende Körperschaftsteuer aufsetzen. Unternehmen mit nachweisbarer positiver Netto-Wirkung, Investitionen in Transformation, resilienten Lieferketten, guter Arbeit und geringer Folgekostenlast werden entlastet. Unternehmen, deren Gewinne auf Externalisierung, Ausbeutung oder demokratiegefährdenden Strukturen beruhen, werden stärker belastet. Politisch bleibt offen, ob dies über Zuschläge, Abzüge, Steuergutschriften oder Fondsbeiträge erfolgt.

4.2 Wirkungsgewerbesteuer#

Die Wirkungsgewerbesteuer kann Kommunen als aktive Partner der Transformation stärken. Sie verknüpft lokale Wirtschaftsaktivität mit kommunaler Wirkung: Arbeitsqualität, Flächenverbrauch, Mobilität, Energie, Quartierswirkung, Steuertransparenz, Krisenresilienz und Beitrag zu lokaler Infrastruktur. Damit wird der Standort nicht nur nach Einnahmen, sondern nach Lebensqualität und Resilienz bewertet. 5. Vermögen, Erbschaft und Kapitalwirkung Vermögen ist gespeicherte Handlungsmöglichkeit. Es kann produktiv, stabilisierend, spekulativ, blockierend oder demokratiegefährdend wirken. Eine wirkungsorientierte Vermögen- und Erbschaftsteuer gehört deshalb primär in Rang 12 Finanzsystem & Kapital und sekundär in Rang 3 Staat/Recht/Demokratie. Sie darf nicht pauschal Vermögen bestrafen, sondern muss die Wirkungsbindung des Vermögens betrachten: Investiert es in produktive, soziale, ökologische und demokratische Stabilität oder konzentriert es Macht, Spekulation und Abhängigkeit?

5.1 Politischer Spielraum Parteien können hier sehr unterschiedliche Modelle wählen: Freibeträge, Stundung, Familienunternehmensschutz, Stiftungsmodelle, Gemeinwohlbindung, Investitionsabzüge, Erbschaftsfonds, Wirkungsauflagen oder progressive Kapitalabgaben. Der WÖk-Rahmen verlangt nicht eine einzige Lösung, sondern Transparenz: Welche Wirkung erzeugt die konkrete Ausgestaltung?

6. Wirkungsfonds-Architektur Fonds Zweck Zuordnung Wirkungsfonds Dachfonds Systemische Finanzierung der WÖk-Transformation Rank 12 / Finanzierbarkeit Wirkungsdividendenfonds Finanzierung von Wirkungseinkommen / Automatisierungsdividende Rank 6 Wirkungsrentenfonds Stabilisierung der Rente aus Wirkungsbeiträgen Rank 7 Gesundheitswirkungsfonds Prävention, Pflege, mentale Gesundheit, kommunale Gesundheit Rank 10 Bildungswirkungsfonds Wirkungsschule, Wirkungsförderung, Fach Zukunft Rank 8 Wohnwirkungsfonds Bezahlbarkeit, Sanierung, Quartiere, Sozialraum Rank 5 Transformations- und Innovationsfonds Industrie, Wissenschaft, Digitalisierung, KI Rank 11 / 4 Demokratie- und Medienwirkungsfonds Medienqualität, Diskursfähigkeit, digitale Öffentlichkeit Rank 9 / 3 Regenerationsfonds Biodiversität, Klima, Wasser, Böden Rank 13 Regionale Wirkungsfonds kommunale Umsetzung, regionale Resilienz, Bürgerbeteiligung Rangübergreifend