WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 6 von 16
5. Vermögen, Erbschaft und Kapitalwirkung#
Vermögen ist gespeicherte Handlungsmöglichkeit. Es kann produktiv, stabilisierend, spekulativ, blockierend oder demokratiegefährdend wirken. Eine wirkungsorientierte Vermögen- und Erbschaftsteuer gehört deshalb primär in Rang 12 Finanzsystem & Kapital und sekundär in Rang 3 Staat/Recht/Demokratie. Sie darf nicht pauschal Vermögen bestrafen, sondern muss die Wirkungsbindung des Vermögens betrachten: Investiert es in produktive, soziale, ökologische und demokratische Stabilität oder konzentriert es Macht, Spekulation und Abhängigkeit?
5.1 Politischer Spielraum#
Parteien können hier sehr unterschiedliche Modelle wählen: Freibeträge, Stundung, Familienunternehmensschutz, Stiftungsmodelle, Gemeinwohlbindung, Investitionsabzüge, Erbschaftsfonds, Wirkungsauflagen oder progressive Kapitalabgaben. Der WÖk-Rahmen verlangt nicht eine einzige Lösung, sondern Transparenz: Welche Wirkung erzeugt die konkrete Ausgestaltung?
6. Wirkungsfonds-Architektur Fonds Zweck Zuordnung Wirkungsfonds Dachfonds Systemische Finanzierung der WÖk-Transformation Rank 12 / Finanzierbarkeit Wirkungsdividendenfonds Finanzierung von Wirkungseinkommen / Automatisierungsdividende Rank 6 Wirkungsrentenfonds Stabilisierung der Rente aus Wirkungsbeiträgen Rank 7 Gesundheitswirkungsfonds Prävention, Pflege, mentale Gesundheit, kommunale Gesundheit Rank 10 Bildungswirkungsfonds Wirkungsschule, Wirkungsförderung, Fach Zukunft Rank 8 Wohnwirkungsfonds Bezahlbarkeit, Sanierung, Quartiere, Sozialraum Rank 5 Transformations- und Innovationsfonds Industrie, Wissenschaft, Digitalisierung, KI Rank 11 / 4 Demokratie- und Medienwirkungsfonds Medienqualität, Diskursfähigkeit, digitale Öffentlichkeit Rank 9 / 3 Regenerationsfonds Biodiversität, Klima, Wasser, Böden Rank 13 Regionale Wirkungsfonds kommunale Umsetzung, regionale Resilienz, Bürgerbeteiligung Rangübergreifend