WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 16
10. Wirkungsvermögensteuer und Wirkungserbschaftsteuer im Detail#
Automatisierungsbeitrag Rang 6 Arbeit & Einkommen Rang 4 Unternehmen, Rang 12 Finanzsystem Maschinenwertschöpfung muss soziale Stabilität mitfinanzieren. Wirkungskörperschaftsteuer Rang 4 Wirtschaft & Unternehmen Rang 3 Staat/Recht, Rang 12 Finanzsystem Unternehmensgewinn wird nach Wirkung differenziert. Wirkungsgewerbesteuer Rang 3 Staat/Recht Rang 5 Wohnen/Stadt, Rang 4 Unternehmen Kommunen werden Wirkungspartner. Wirkungsvermögensteuer / Erbschaftsteuer Rang 12 Finanzsystem & Kapital Rang 3 Staat/Recht Vermögen als Handlungsmacht und Demokratie-/Teilhabe-Risiko. Wirkungsfonds Rang 12 Finanzsystem & Kapital alle Wirkungsfelder Fonds finanzieren konkrete Wirkungsfelder und Transformation. 10. Wirkungsvermögensteuer und Wirkungserbschaftsteuer im Detail Eine wirkungsorientierte Vermögensteuer darf Vermögen nicht pauschal als negativ behandeln. Vermögen kann produktiv, sozial stabilisierend, innovationsfördernd oder demokratieverträglich gebunden sein. Es kann aber auch Machtkonzentration, Spekulation, Ressourcenentzug, Wohnungsnot, politische Einflussnahme oder unproduktive Vermögenshortung verstärken. Der wirkungsökonomische Maßstab lautet deshalb: Welche Zustandsveränderung erzeugt dieses Vermögen?
10.1 Vermögensklassen#
Vermögensklasse Mögliche positive Wirkung Mögliche negative Wirkung WÖk-Ansatz Produktivvermögen Innovation, Arbeitsplätze, Transformation Machtkonzentration, Externalisierung Wirkungsbindung und Reinvestitionsprüfung Immobilienvermögen Wohnraum, Sanierung, Quartiersstabilität Spekulation, Leerstand, Verdrängung WIX-Wohn, Leerstand, Mietwirkung Finanzvermögen Kapital für Transformation Kurzfristige Extraktion, Destabilisierung Kapitalwirkungsindex und Fondsbindung Erbschaften Weitergabe von Verantwortung dynastische Ungleichheit Freibeträge plus Wirkungsauflagen Stiftungs-/Gemeinwohlvermögen dauerhafte Zweckbindung Intransparenz, Macht ohne Kontrolle Transparenz, Wirkungshaushalt, externe Prüfung
10.2 Politische Ausgestaltungsmöglichkeiten#
hohe Freibeträge und Fokus auf sehr große Vermögen
Stundung oder Begünstigung bei wirkungsgebundenem Betriebsvermögen
Investitionsabzüge für Klima, Bildung, Wohnen, Pflege, Innovation und Demokratie
Wirkungsauflagen statt rein fiskalischer Belastung
Erbschaftsfonds für Startchancen, Bildung, Wohnen oder regionale Resilienz
Schutz vor Substanzgefährdung bei KMU und Familienunternehmen
Transparenzpflichten bei politischer Einflussnahme und Monopolmacht 11. Wirkungskörperschaftsteuer im Detail Die Wirkungskörperschaftsteuer soll Gewinne nicht abschaffen, sondern ihre Entstehungslogik sichtbar machen. Gewinne aus positiver Netto-Wirkung sind erwünscht. Gewinne aus Externalisierung, Ausbeutung, Zerstörung oder demokratiegefährdender Machtkonzentration werden nicht verboten, aber ihre Folgekosten werden rückgekoppelt.
Baustein Beschreibung Beispielhafte Umsetzung Wirkungsabschlag Entlastung bei positiver Netto-Wirkung Abzug für nachgewiesene Transformationsinvestitionen Wirkungszuschlag Belastung bei negativen Wirkungsprofilen Zuschlag bei roten Linien oder externalisierten Kosten Fondsbeitrag Mittel fließen in Transformationsfonds Produkt-/Branchenfonds, regionale Fonds Reinvestitionskorridor Gewinne bleiben im Unternehmen, wenn sie Wirkung erzeugen Sanierung, Weiterbildung, Lieferkettenumstellung Assurance Prüfung gegen Greenwashing externe Prüfung + Wirkungsrat-Standards