WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 13 von 16
11. Wirkungskörperschaftsteuer im Detail#
Die Wirkungskörperschaftsteuer soll Gewinne nicht abschaffen, sondern ihre Entstehungslogik sichtbar machen. Gewinne aus positiver Netto-Wirkung sind erwünscht. Gewinne aus Externalisierung, Ausbeutung, Zerstörung oder demokratiegefährdender Machtkonzentration werden nicht verboten, aber ihre Folgekosten werden rückgekoppelt.
Baustein Beschreibung Beispielhafte Umsetzung Wirkungsabschlag Entlastung bei positiver Netto-Wirkung Abzug für nachgewiesene Transformationsinvestitionen Wirkungszuschlag Belastung bei negativen Wirkungsprofilen Zuschlag bei roten Linien oder externalisierten Kosten Fondsbeitrag Mittel fließen in Transformationsfonds Produkt-/Branchenfonds, regionale Fonds Reinvestitionskorridor Gewinne bleiben im Unternehmen, wenn sie Wirkung erzeugen Sanierung, Weiterbildung, Lieferkettenumstellung Assurance Prüfung gegen Greenwashing externe Prüfung + Wirkungsrat-Standards