WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 14 von 16
12. Wirkungsgewerbesteuer und Kommune#
Kommunen tragen Wirkung vor Ort: Infrastruktur, Wohnen, Verkehr, Hitze, Bildung, Kultur, Pflege, Gewerbegebiete und soziale Räume. Eine Wirkungsgewerbesteuer kann kommunale Haushalte an positive lokale Wirkung koppeln, ohne kommunale Freiheit zu zerstören. Sie kann Unternehmen belohnen, die lokale Resilienz stärken, und negative lokale Effekte sichtbar machen.
13. Fondsgovernance und Schutz vor Fehlsteuerung Wirkungsfonds brauchen demokratische und fachliche Sicherung. Sonst entstehen neue Fördertöpfe, die alte Machtlogiken reproduzieren. Jeder Fonds benötigt Zweck, Wirkungsindikatoren, Ausschlusskriterien, Evaluation, Revisionszyklus, Transparenzbericht und Beschwerdeweg. Governance-Element Funktion Wirkungsmandat definiert den Wirkungsraum des Fonds WÖk-ID-Set macht Wirkung messbar und vergleichbar T-SROI-Prüfung bewertet Transformationswirkung der Investition Reverse Merit Order verhindert Kompensation schwerer negativer Wirkung Öffentliche Berichte sichert Transparenz und Vertrauen Beteiligung ermöglicht demokratische Korrektur Unabhängige Prüfung reduziert Lobby- und Greenwashing-Risiken 14. Übergangspfad Phase Politische Aufgabe Ergebnis Pilot Fondslogik für ein Wirkungsfeld testen, z.B. Wohnen oder Bildung praktische Daten und Akzeptanz Schattenrechnung Steuer- und Fondslogik parallel zum bestehenden System simulieren Wirkung ohne sofortige Belastung sichtbar Teilkopplung einzelne Steuerboni, Förderlogiken und Beiträge einführen Anreizwirkung testen Integration WStG, Fonds, Haushalt und Steuerlogik verbinden lernende Finanzierungsarchitektur