WÖk · Onlinefassung · Abschnitt 12 von 16
10. Wirkungsvermögensteuer und Wirkungserbschaftsteuer im Detail#
Eine wirkungsorientierte Vermögensteuer darf Vermögen nicht pauschal als negativ behandeln. Vermögen kann produktiv, sozial stabilisierend, innovationsfördernd oder demokratieverträglich gebunden sein. Es kann aber auch Machtkonzentration, Spekulation, Ressourcenentzug, Wohnungsnot, politische Einflussnahme oder unproduktive Vermögenshortung verstärken. Der wirkungsökonomische Maßstab lautet deshalb: Welche Zustandsveränderung erzeugt dieses Vermögen?
10.1 Vermögensklassen#
Vermögensklasse Mögliche positive Wirkung Mögliche negative Wirkung WÖk-Ansatz Produktivvermögen Innovation, Arbeitsplätze, Transformation Machtkonzentration, Externalisierung Wirkungsbindung und Reinvestitionsprüfung Immobilienvermögen Wohnraum, Sanierung, Quartiersstabilität Spekulation, Leerstand, Verdrängung WIX-Wohn, Leerstand, Mietwirkung Finanzvermögen Kapital für Transformation Kurzfristige Extraktion, Destabilisierung Kapitalwirkungsindex und Fondsbindung Erbschaften Weitergabe von Verantwortung dynastische Ungleichheit Freibeträge plus Wirkungsauflagen Stiftungs-/Gemeinwohlvermögen dauerhafte Zweckbindung Intransparenz, Macht ohne Kontrolle Transparenz, Wirkungshaushalt, externe Prüfung
10.2 Politische Ausgestaltungsmöglichkeiten#
hohe Freibeträge und Fokus auf sehr große Vermögen Stundung oder Begünstigung bei wirkungsgebundenem Betriebsvermögen Investitionsabzüge für Klima, Bildung, Wohnen, Pflege, Innovation und Demokratie Wirkungsauflagen statt rein fiskalischer Belastung Erbschaftsfonds für Startchancen, Bildung, Wohnen oder regionale Resilienz Schutz vor Substanzgefährdung bei KMU und Familienunternehmen Transparenzpflichten bei politischer Einflussnahme und Monopolmacht